Archiv der Kategorie: Antifaschismus

Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Für einen toten Nazi steh ich nicht auf.

Joachim Bötte, zweiter Mann der faschistoiden Ratsfraktion in Radevormwald (früher als „pro NRW“, heute als „pro Deutschland“ bekannt) ist tot. Er starb am 10. Februar 2017. Ich erweise ihm keinen Respekt im Stadtrat.

Der Bürgermeister empfand es während der 19. Ratssitzung am 14. März 2017 als angemessen, dass dieser Mann in stillem Gedenken gewürdigt wird. Ich sage: Nein. Und ich blieb sitzen. Auch, als dann die Nachfolgerin von „pro Deutschland“ vereidigt wurde, blieb ich sitzen.

Respekt für die Toten ist billig und leicht, Respekt vor den Lebenden hingegen viel schwerer. Lebende haben die unangenehme Eigenschaft, mehr als leere Gesten zu erwarten. Der Stadtrat, der entgegen unserer ausdrücklichen Bitte kein Wort für den erst am 26. Februar in den Wupperorten von Faschisten überfallenen Jan Bäcker übrig hat, steht nun für einen toten Nazi auf. Ich nicht.

Dass ich sitzen bleibe, findet der Vorsitzende der UWG-Fraktion, Bernd-Eric Hoffmann, „einfach ungehörig und [es] zeugt von mangelnden Respekt vor dem Menschen (unabhängig von Parteizugehörigkeit) und dem Amt eines Stadtrates“ – Er hätte es tatsächlich angemessen gefunden, wenn die Stadt selbst eine Todesanzeige schaltet. Eine Schande also, da sitzen zu bleiben?

Die wirkliche Schande ist, dass Joachim Bötte überhaupt Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald war. Ihm gebührt keine Ehre, keine Würdigung und kein Respekt dafür.

Wenn nun so pauschal von der allgemeinen Würde des Menschen gefaselt wird, die gerade ich missachtet hätte, dann will ich daran erinnern, dass der Rat der Stadt sonst auch für keinen Menschen, der in unserer Stadt stirbt, aufsteht.

Mehr Würdigung als der einfachste Rader hat so einer ganz sicher nicht verdient.

Präsidialsystem in der Türkei? Sage „Nein“!

In der Türkei wird über das Präsidialsystem abgestimmt, mit dem Erdogan ein erhebliches Mehr an Macht zuteil würde. Seit dem „Putschversuch“ im letzten Jahr hat Erdogan mit seiner Partei AKP die politische Opposition kriminalisiert, oppositionelle Medien geschlossen und nicht-linientreue Staatsbedienstete – vom Lehrer bis zum Richter – aus dem Staatsdienst entfernen und teilweise aburteilen lassen.

Das sind Maßnahmen, die ganz klar der Schaffung einer faschistischen Diktatur dienen. Die weitere Konzentration von Macht auf Erdogan durch die Einführung des Präsidialsystems nach seiner persönlichen Vorstellung erinnert an das Gesetz, mit dem die Hitler-Regierung am 1. August 1934 die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident vereinigte. Fortan war Hitler „Führer und Reichskanzler des deutschen Volkes“. Auch wenn Erdogan (noch) nicht mit der gleichen Qualität gegen die Opposition vorgeht, so ist klar, dass ihn nicht mehr viel davon trennt.

„Der 16. April wird die Antwort auf den 15. Juli sein. Diejenigen, die ‚Nein‘ sagen, stellen sich auf die Seite der Verschwörer des 15. Juli.“

Erdogan

Es werden bereits jetzt jahrzehntelange Haftstrafen für lächerliche Anschuldigungen verhängt, der abstrakte Vorwurf des Verrats hängt in den Fluren der türkischen Amtsgebäude. Die radikale Linke in der Türkei rang mit einem Boykott, aber hat sich nun entschlossen, aktiv zur Teilnahme am Referendum aufzurufen:

Türkische Staatsbürger:
Stimmt mit NEIN und stoppt den Weg der Türkei in den Faschismus!

Das Internationalistische Bündnis, das als Internationalistische Liste / MLPD an den Landtags- und Bundestagswahlen teilnimmt und in dem das LF als Trägerorganisation mitwirkt, hat auf seinem Bündnisrat am 05.03.2017 auch mit den Stimmen des LF beschlossen, die Kampagne der türkischen Opposition möglichst aktiv zu unterstützen und eine entsprechende Stellungnahme verabschiedet (hier herunterladen). Das macht auch Sinn, denn wie mittlerweile jeden klar sein dürfte, haben türkische Staatsbürger nach türkischem Recht auch in Deutschland die Möglichkeit, sich an dem Referendum zu beteiligen.

Grafiken für die Kampagne

Ich möchte hierzu einen Beitrag leisten, indem ich für diese Kampagne Grafiken erstellt habe und kostenfrei zur Verfügung stellen möchte. Sie können hier herunter geladen werden:

Full-HD, Farbe auf Schwarz

1000px-Breite, Farbe auf Schwarz

1000px-Breite, Farbe auf  Weiß

1000px-Breite, Farbe auf transparentem Hintergrund

1000px-Breite, Weiß auf Schwarz

1000px-Breite, Schwarz auf Weiß

1000px-Breite, Schwarz auf transparentem Hintergrund

Um einen Missbrauch der Grafiken zu verhindern, veröffentliche ich diese Grafiken unter der Creative Commons Lizenz 3.0 CC BY-NC-ND. Die Grafiken dürfen kostenfrei, aber nur nicht-kommerziell genutzt und verbreitet werden. Der Lizenzgeber (ich) muss bei einer Verwendung der Grafiken benannt werden (d.h. Urheber- und Rechteangaben; leider eine Voraussetzung für jede Lizenz), wobei ich eine Verfehlung nach eigenem Ermessen verfolgen kann. Ich werde die Enttäuschung, wenn man vergisst, mich zu erwähnen, eventuell verkraften können, sofern die Grafiken im Sinne der Kampagne benutzt werden.

Beispiele für mich mehr als akzeptabler Benennungen:
Grafik von www.ein-linker.de lizenziert unter CC BY-NC-ND 3.0
Grafik von Fritz Ullmann, lizenziert unter CC BY-NC-ND 3.0

Vorschlag zu einer gemeinsamen Resolution gegen den faschistischen Angriff auf Jan Bäcker

am 10.03.2017 an die demokratischen Fraktionen, fraktionslosen Stadtverordneten im Rat der Stadt Radevormwald und den Bürgermeister per E-Mail versendet

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das LF möchte den demokratischen Fraktionen und Stadtverordneten vorschlagen, eine gemeinsame Resolution gegen den faschistischen Überfall auf Jan Bäcker zu verabschieden.

Hierzu lassen wir Ihnen folgend unseren Vorschlag als ersten Entwurf zukommen. Diesen haben wir im Vorfeld mit Herrn Bäcker abgestimmt:

Wir, die demokratischen Fraktionen, Einzelmandatsträger und durch Einzelmandat vertretene demokratische Parteien im Rat der Stadt Radevormwald verurteilen den faschistischen Überfall auf Jan Bäcker vom 26. Februar diesen Jahres und fordern von den Ermittlungsbehörden eine konsequente und schnelle Aufklärung.

Wir tolerieren es nicht, dass in unserer Stadt Menschen auf offener Straße wegen Ihrer demokratischen Gesinnung angegriffen werden – ob wir diese Gesinnung nun ansonsten teilen, oder nicht. Für uns kommt eine Zusammenarbeit mit Faschisten, die Gewalt ausüben, oder Rechtspopulisten, die durch ihre Hetze Wegbereiter rassistischer und faschistischer Gewalt sind, nicht in Frage. Wir fordern die Einwohner unserer Stadt stattdessen zur Zivilcourage auf und verpflichten uns hierzu auch selbst. Mit den Opfern neofaschistischer Gewalt sind wir solidarisch. Ihnen Hilfe zukommen zu lassen ist auch Verpflichtung unserer Stadt.

Wir möchten betonen, dass wir mit diesem Vorschlag eine Diskussion anstoßen und das Ergebnis nicht vorweg nehmen wollen. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier im Interesse der Einwohner zu einer gemeinsamen Lösung kommen.

(Bis jetzt, 13.03.2017 9:35 Uhr, haben wir leider keine Rückmeldung erhalten.)

Anfrage: Sachstandsbericht zu Reichsbürgern in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

In unserer Anfrage ANF-II-3 vom 21. Oktober 2016 baten wir die Verwaltung, Auskunft zu geben, ob „ der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten“ sind.

Durch die Verwaltung wurde in der 17. Sitzung des Rates bestätigt, dass ein Reichsbürger vor damals etwa 2 Monaten in Radevormwald für die Szene typisch aufgetreten sei. Es wird zu diesem Fall um Sachstandsmitteilung gebeten. Des Weiteren soll Auskunft erteilt werden, ob weitere Fälle im Sinne der ANF-II-3 aufgetreten sind.

Begründung:

Erklärt sich aus der Anfrage bzw. inhaltlich s. Begründung ANF-II-3.

(Begründung ANF-II-3:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.)

Anfrage: Vollstreckung von Haftstrafen gegen verurteilte Straftäter aus der rechten Szene

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Wurde oder wird das im Januar 2014 durch das Landgericht Köln gegen Jonas R. im „Freundeskreis-Prozess“ gesprochene Urteil vollstreckt?

Begründung:

Jonas R., Bruder des ehemaligen pro-NRW Stadtverordneten Tobias Ronsdorf, Rädelsführer der neofaschistischen kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Radevormwald“, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Januar 2014 zu einer 2,5-Jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision wurde im Juli 2015 durch den BGH als unbegründet abgelehnt, womit das Urteil endgültig Rechtskraft erlangte.

Eine Haftstrafe von 2,5 Jahren kann nach § 56 (2) StGB grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden („Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“).

Länge und Verlauf des Verfahrens waren bereits kritikwürdig und nicht geeignet, den Tätern die schwere ihrer Taten klar zu machen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln schrieb dazu am 15. Februar 2016:

Mehr als fragwürdig ist die lange Dauer des gesamten Vorgangs. Nach den Razzien gegen den „Freundeskreis“ im April 2012 dauerte es bis zur Eröffnung des Prozesses im September 2013 knappe 1,5 Jahre. Nach dem Urteil im Januar 2014 und dem Einlegen der Revision verstrichen weitere 1,5 Jahre bis zur Entscheidung durch den BGH im Juli 2015. Warum zwischen diesem Urteil und seiner Verkündung Ende Januar 2016 fast weitere sieben Monate verstrichen, ist nicht nachvollziehbar –dies umso mehr als das Jugendstrafrecht, das für sechs der sieben Angeklagten galt, eigentlich eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten vorsieht. In dieser Zeit waren einige der Verurteilten weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv und besuchten beispielsweise Demonstrationen. Zuletzt kam es in Rade wieder zu verstärkten Einschüchterungsversuchen gegenüber Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.

Uns ist aus dem Wohnumfeld des Täters bekannt, dass dieser zu keinem Zeitpunkt länger ortsabwesend war. Zuletzt begegnete ich selbst dem Täter am Donnerstag, den 2. März gegen Mittag in einem Radevormwalder Imbiss, wo ich von ihm auch in beleidigender Form angesprochen wurde. Insofern kann festgestellt werden, dass der Täter auch jetzt kein grundsätzliches Umdenken erkennen lässt.

Daher gibt es begründete Zweifel, dass das Urteil gegen diesen ideologisch gefestigten Täter jemals vollstreckt wurde. Somit ist unsere Anfrage notwendig.

Es ist geboten, diese Frage zu klären, denn wenn tatsächlich seitens der Justiz gegen einen verurteilten Straftäter aus der neofaschistischen Szene keine dem Urteil entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, ist dies geeignet, neofaschistische Täter zu weiteren Straftaten zu motivieren.

Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.

Rechter Terror: Faschistenüberfall auf Jan Bäcker in den Wupperorten

Beitrag von der Webseite des LINKEN FORUMS, 01.03.17

Jan Bäcker, Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und Direktkandidat der Partei „Die PARTEI“ zur Landtagswahl, wurde in der Nacht von Freitag, den 24.2., auf Samstag, den 25.2. von zwei Faschisten in den Wupperorten (Radevormwald) überfallen. Jan Bäcker erlitt einen Nasenbeinbruch und mehrere Prellungen. Das Wochenende verbrachte er im Krankenhaus.

Er wollte nur mal eben Zigaretten holen: Ca. 1:30 Uhr trafen Jan Bäcker und ein weiterer Wupperaner auf dem Rückweg von dem Zigarettenautomaten bei der Sparkasse Dahlerau in der Kirchstraße auf zwei Personen, die Ihnen entgegen kamen und sie offensichtlich beobachteten. Bäcker und sein Begleiter wichen aus, die Unbekannten aber drehten eine Runde und folgten ihnen. Auf der Wülfungbrücke wurden sie von ihren Verfolgern gestellt. Mit Pfiffen machten sie auf sich aufmerksam, dann flogen Steine. Einer traf Bäcker am Bein. Dann rannte einer der Angreifer auf die Brücke und schlug Bäcker direkt ins Gesicht. Der Angreifer wurde von dem Opfer eindeutig als der Neofaschist Eric Fieseler identifiziert (Eric Fieselers Facebook-Profil). Nach dem ersten Schlag ging Bäcker zu Boden. Fieseler schlug und trat mehrfach auf den immer noch am Boden liegenden Bäcker ein. Der andere Faschist – hoch gewachsen, schlank, Glatze – bedrängte Bäckers Begleiter und hielt diesen davon ab, zu helfen. Zum Schluss bedrohte Fieseler sein Opfer: Rufst du die Polizei, passiert dir sowas nochmal. Dann ließ er von seinem Opfer ab. Der zweite Faschist wendete sich nun ebenfalls an den wieder hoch kommenden Bäcker, nicht die Polizei zu rufen, sonst werde es nur schlimmer.

Beide Täter trugen zum Tatzeitpunkt einheitlich dunkle bzw. schwarze Kleidung.

Nachdem die Täter sich wieder in Richtung Dahlerau Bahnhof zurück zogen, rief Bäcker trotz der Drohungen die Polizei. Da war es genau 1:50 Uhr. Die Beamten waren nach etwa einer weiteren halben Stunde zur Stelle, nahmen die Anzeige auf und riefen einen Krankenwagen, der Bäcker um ca. 2:45 Uhr in das Sana Krankenhaus Radevormwald brachte. Ein zweiter Streifenwagen konnte die Täter später natürlich nicht mehr stellen. Bäcker erlitt mehrere Prellungen und eine Nasenbeinfraktur. Wegen dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung verbrachte er das Wochenende unter Beobachtung in der Klinik.

Bäcker informierte das LF selbst durch eine Nachricht noch in der gleichen Nacht.

Fieseler am Morgen nach der Tat

Am Samstag begegnete der Stadtverordnete des LF, Fritz Ullmann, um 10:45 Uhr Eric Fieseler in der Buslinie 626, als er Jan Bäcker im Krankenhaus besuchen wollte. Der Faschist kam zu Ullmann herüber und bedrohte ihn: Er solle ja keine Lügen verbreiten. Sollte er es doch tun, so müsse er aufpassen. Ullmann reagierte auf die Drohung in dem er deutlich hörbar erklärte, sich nicht von einem Faschisten einschüchtern zu lassen und begann, Fotos von Fieseler zu machen, so dass dieser sich in den hinteren Teil des Busses zurück zog (s. Foto rechts). Dabei trug Fieseler neben einer dunklen Jacke und einer schwarzen Schirmmütze mit mehreren neofaschistischen Ansteckern an der Seite die schwarz-weiß quergestreifte Hose eines Häftlingskostüms. Ullmann erstattet Anzeige wegen Bedrohung.

Kein Unbekannter, kein Einzelfall

Fieseler ist kein unbeschriebenes Blatt. Der stadtbekannte Faschist unterstützte schon die neofaschistische Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“ während des Prozesses gegen die 8 Haupttäter der Gruppe unter Jonas Ronsdorf im Jahr 2013. Seither war er in und außerhalb von Radevormwald in der rechten Szene aktiv, hat bei mehreren Gelegenheiten Antifaschisten bedroht und einzuschüchtern und steht im Verdacht, für diverse Propagandadelikte in den Wupperorten verantwortlich zu sein. Auch Bäcker war schon in der Vergangenheit Ziel von Fieselers Aktionen und erhielt anonyme Drohungen.

Die Wupperorte sind nach wie vor ein Schwerpunkt rechter Aktivitäten. Es herrscht eine Auseinandersetzung zwischen den Neofaschisten aus dem Umfeld von „pro Deutschland“ und der Partei „Die Rechte“, die ihre Symbole und Parolen verbreiten, und der vom LF ausgerufenen Antifa-Stadtpflege, die rechte Propaganda beseitigt. Regelmäßig werden Hakenkreuze und andere faschistische Symbole gesprüht und rechtsextreme Aufkleber angebracht. Häufiges Ziel von solchen und anderen Attacken ist Ullmanns Wohnhaus in der Kirchstraße (wir berichteten). Zuletzt wurden am Wochenende vom 10. auf den 12. Februar an mehreren Stellen illegal Plakate in Dahlerau angebracht, mit denen unter anderem für eine Nazi-Kundgebung in Dresden am 13. Februar geworben wurde. Derartige Aufkleber wurden auch wieder an Ullmanns Briefkasten angebracht.

Handeln statt verharmlosen!

Das LF erklärt sich solidarisch mit Jan Bäcker, der VVN-BdA und der Partei „die PARTEI“. Denen, die von Faschisten angegriffen oder bedroht werden, stehen wir zur Seite. Bäcker werden wir bei der rechtlichen Aufarbeitung des Vorfalls helfen. Weitere Aktionen besprechen wir noch. Wir werden die Demonstration gegen die Partei „Die Rechte“ in Wuppertal am kommenden Samstag, den 4.3., nutzen, um den Angriff auf Bäcker dort bekannt zu machen.

Wir fordern die Polizei und auch die Politik unserer Stadt auf, entschlossen, schnell und deutlich zu handeln. Sowohl Polizei als auch Politik haben die weiterhin in Radevormwald reale Gefahr neofaschistischer Gewalt trotz beinahe alltäglicher rassistischer Hetze und Faschisten-Symbolik, u.a. in den sozialen Medien zu Radevormwald, verharmlost, anstatt sich der Herausforderung an die Zivilgesellschaft zu stellen. Wo menschenverachtende Hetze toleriert wird, wird der Boden für solche Angriffe wie den auf Jan Bäcker bereitet. Vor allen Dingen muss der Runde Tisch gegen Rechts aus seiner Untätigkeit erwachen und klar Stellung beziehen.

Polizei soll im Rat Zahlen offenlegen

Fritz Ullmann, LF

Die Polizei hat in den Medien sogar falsche Fallzahlen genannt (s. rga vom 11.01.2017, vergl. Bergische Morgenpost vom 22.02.2016 oder unsere Berichterstattung), ob nun durch mangelnde Recherche im eigenen Haus oder absichtlich. Fritz Ullmann beabsichtigt, mit einer Anfrage in der nächsten Ratzsitzung am 14.3. die PMK-Statistik (Politisch Motivierte Kriminalität) für Radevormwald offenzulegen und somit zu klären, wie viele Taten die Polizei tatsächlich erfasst hat und warum verschiedene Fälle in der Vergangenheit offensichtlich nicht erfasst wurden.

Proteste gegen die „Wahl“ von Donald Trump zum 45. US-Präsidenten

riot-144962_960_720Objektiv ist eines klar: Wer jetzt gegen Donald Trump protestiert, protestiert gegen das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen. Er erkennt es nicht an. Die Demonstranten stellen sich damit gegen das Wahlsystem der Vereinigten Staaten, das zu diesem Ergebnis geführt hat. Sie stehen gegen die „US-Demokratie“.

Das ist sehr gut und muss uneingeschränkt befürwortet werden.

Die so genannte US-Demokratie ist vollumfänglich abzulehnen. Die Menschen müssen und sollten sie nicht akzeptieren. Sie müssen sich der Situation aber bewusst sein oder es werden, und dürfen nicht einfach nur denken, es wäre ja alles gut, wenn nur ihr Kandidat der Gewinner wäre. Dieses Bewusstsein ist unter den Demonstranten leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend vorhanden, wie unter anderem die massiven Angriffe durch Unterstützer / Wähler der Demokratischen Partei gegen die Wähler dritter Parteien belegen, die sie für das Ergebnis der Wahl verantwortlich machen. Diese Angriffe offenbaren ebenfalls, dass es dritte Parteien in der US-Zwei-Parteien-Diktatur nicht geben soll und diese Einstellung bei vielen Bürgern der USA fest verankert ist.

Die Wähler der dritten Parteien haben hingegen das einzig Richtige getan: Sie haben sich von einem diktatorischen Wahlrecht nicht dazu zwingen lassen, einen Kandidaten zu unterstützen, der sie nicht vertritt und den sie nicht wollen, nur um einen anderen Kandidaten zu verhindern. Wenn nur die Kandidaten der beiden Regime-Parteien in diesem System Erfolgsaussichten haben, dann ist die Wahl keine Wahl, sondern Betrug. Diesem betrügerischen und erpresserischen System Stand gehalten zu haben und ihre Stimme nicht in der Hoffnung, vielleicht dann zu den Siegern zählen zu dürfen, zu verkaufen, ist mehr als nur anerkennenswert.

Wenn die Menschen erkennen, dass sie in der Tat gegen das System, das Wahlrecht und die Verfassung der USA kämpfen, dann können die Proteste ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Das ganze System der USA muss weichen, damit ein demokratischer Staat auf dem heute US-amerikanischem Boden entstehen kann.

Ich werde beantragen, dass das LF diese Ausschreitungen in einer offiziellen Stellungnahme unterstützt.