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Vorschlag zu einer gemeinsamen Resolution gegen den faschistischen Angriff auf Jan Bäcker

am 10.03.2017 an die demokratischen Fraktionen, fraktionslosen Stadtverordneten im Rat der Stadt Radevormwald und den Bürgermeister per E-Mail versendet

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das LF möchte den demokratischen Fraktionen und Stadtverordneten vorschlagen, eine gemeinsame Resolution gegen den faschistischen Überfall auf Jan Bäcker zu verabschieden.

Hierzu lassen wir Ihnen folgend unseren Vorschlag als ersten Entwurf zukommen. Diesen haben wir im Vorfeld mit Herrn Bäcker abgestimmt:

Wir, die demokratischen Fraktionen, Einzelmandatsträger und durch Einzelmandat vertretene demokratische Parteien im Rat der Stadt Radevormwald verurteilen den faschistischen Überfall auf Jan Bäcker vom 26. Februar diesen Jahres und fordern von den Ermittlungsbehörden eine konsequente und schnelle Aufklärung.

Wir tolerieren es nicht, dass in unserer Stadt Menschen auf offener Straße wegen Ihrer demokratischen Gesinnung angegriffen werden – ob wir diese Gesinnung nun ansonsten teilen, oder nicht. Für uns kommt eine Zusammenarbeit mit Faschisten, die Gewalt ausüben, oder Rechtspopulisten, die durch ihre Hetze Wegbereiter rassistischer und faschistischer Gewalt sind, nicht in Frage. Wir fordern die Einwohner unserer Stadt stattdessen zur Zivilcourage auf und verpflichten uns hierzu auch selbst. Mit den Opfern neofaschistischer Gewalt sind wir solidarisch. Ihnen Hilfe zukommen zu lassen ist auch Verpflichtung unserer Stadt.

Wir möchten betonen, dass wir mit diesem Vorschlag eine Diskussion anstoßen und das Ergebnis nicht vorweg nehmen wollen. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier im Interesse der Einwohner zu einer gemeinsamen Lösung kommen.

(Bis jetzt, 13.03.2017 9:35 Uhr, haben wir leider keine Rückmeldung erhalten.)

Antrag: Büro-Abrechnung der SPD Radevormwald muss geprüft werden!

Hier mein Antrag (Teil b) ) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 (Gesamtantrag hier herunterladen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Änderung der Hauptsatzung bis zur Klärung offener Fragen zu vertagen und stattdessen

b) die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.

Begründung:

Zu b)

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Es ist vorab festzustellen, dass eine vollständige Deckung der Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro nicht alleinig die Aufgabe der Fraktionszuwendungen ist. Diese sind nicht zwingend kostendeckend; Fraktionen sollen ihren Bedarf durchaus auch aus Mitteln der jeweiligen Partei decken.

Konkret ist festzustellen, dass die SPD-Fraktion gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält. Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt. Deswegen ist anzunehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“, wie beschrieben unter 1.4 des entsprechenden Erlasses, vorliegt. Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.

Antrag: Keine Erhöhung der Gelder für Fraktionen ohne ordentliche Bedarfsprüfung!

Hier mein Antrag (Teil a) ) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Änderung der Hauptsatzung bis zur Klärung offener Fragen zu vertagen und stattdessen

a) die Verwaltung zu beauftragen, den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen anhand der vorliegenden Abrechnungen seit 2009 (letzter Änderung der Fraktionszuwendungen) zu prüfen.

Begründung:

Zu a)

Die Erhöhung der Fraktionszuwendungen in dem Maße (über 100%), wie sie mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage beabsichtigt ist, ist so erheblich, dass sie ohne eine sachliche Prüfung nicht nachvollzogen werden kann. Wäre sie angemessen, so stellt sich die Frage, wie die Fraktionen bisher ihren Tätigkeiten überhaupt in angemessener Form nachkommen konnten. Ein derartiges Missverhältnis müsste sich folglich aus den Abrechnungen der Fraktionen ergeben, weswegen diese gemäß dem Gebot sowohl der Wirtschaftlichkeit als auch der Gewissenhaftigkeit geprüft werden müssen.