Antrag: Keine Erhöhung der Gelder für Fraktionen ohne ordentliche Bedarfsprüfung!

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Hier mein Antrag (Teil a) ) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Änderung der Hauptsatzung bis zur Klärung offener Fragen zu vertagen und stattdessen

a) die Verwaltung zu beauftragen, den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen anhand der vorliegenden Abrechnungen seit 2009 (letzter Änderung der Fraktionszuwendungen) zu prüfen.

Begründung:

Zu a)

Die Erhöhung der Fraktionszuwendungen in dem Maße (über 100%), wie sie mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage beabsichtigt ist, ist so erheblich, dass sie ohne eine sachliche Prüfung nicht nachvollzogen werden kann. Wäre sie angemessen, so stellt sich die Frage, wie die Fraktionen bisher ihren Tätigkeiten überhaupt in angemessener Form nachkommen konnten. Ein derartiges Missverhältnis müsste sich folglich aus den Abrechnungen der Fraktionen ergeben, weswegen diese gemäß dem Gebot sowohl der Wirtschaftlichkeit als auch der Gewissenhaftigkeit geprüft werden müssen.