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LF weiter gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen – Forderung nach ordentlicher Prüfung wird Rat vorgelegt

Pressemitteilung, Radevormwald den 11.12.2016

Mit unseren Anträgen zur Prüfung des tatsächlichen Bedarfs und der Ausgaben der SPD-Fraktion für Raumkosten im Hauptausschuss haben wir der Verwaltung und den Fraktionen die Gelegenheit gegeben, grundsätzliche Probleme bei der Frage einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen (und auch der Zuwendungen an Fraktionslose, beides wird im selben Punkt behandelt) aus dem Weg zu räumen.
Dies hätte unserer Ansicht nach vor einer politischen Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer solchen Erhöhung erfolgen müssen. Hierfür wäre auch vorher schon die Zeit gewesen, denn, wie wir wissen, diskutierte der geheime Ältestenrat dieses Thema schon länger hinter verschlossenen Türen.

Im Hauptausschuss haben die Fraktionen diese Gelegenheit nicht wahrgenommen. Wir werden unsere Anträge erneut im Rat der Stadt am kommenden Dienstag, den 13.12.2016, vorlegen und hoffen hier auf Einsicht.

Unsere Anträge sind dabei inhaltlich allerdings nicht verhandelbar: Wir beantragen nur das, was vorschriftsgemäß eigentlich schon hätte erfolgen müssen. Sollten die Fraktionen hier auch im Rat keine Einsicht zeigen, werden wir Schritte ergreifen müssen, um unsere Forderungen nach einem ordentlichen, transparenten und verantwortungsvollen Verfahren anderweitig durchsetzen. Wir prüfen hier verschiedene Möglichkeiten. Diese können von einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht bis zu einer Anzeige gegen die SPD wegen verfassungswidriger verdeckter Parteienfinanzierung reichen.

Wir würden es dennoch bevorzugen, wenn die Fraktionen und die Verwaltung hier zu einem Einsehen kommen und an einer ordentlichen Prüfung des Bedarfs und der bisherigen Abrechnungen der SPD für ihr „Bürgerbüro“ freiwillig und aus eigener Entscheidung mitwirken. Dies würde ein deutlich besseres Zeichen an die Einwohner senden und die dann notwendige Debatte über den tatsächlichen Finanzbedarf der Fraktionen für die Ratsarbeit auf eine transparente Grundlage stellen. Auch, wenn wir Erhöhungen in dieser Zeit, in der der Rat regelmäßig mehrheitlich Kürzungen beschließt, grundsätzlich weiter ablehnen werden.

Antrag: Büro-Abrechnung der SPD Radevormwald muss geprüft werden!

Hier mein Antrag (Teil b) ) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 (Gesamtantrag hier herunterladen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Änderung der Hauptsatzung bis zur Klärung offener Fragen zu vertagen und stattdessen

b) die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.

Begründung:

Zu b)

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Es ist vorab festzustellen, dass eine vollständige Deckung der Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro nicht alleinig die Aufgabe der Fraktionszuwendungen ist. Diese sind nicht zwingend kostendeckend; Fraktionen sollen ihren Bedarf durchaus auch aus Mitteln der jeweiligen Partei decken.

Konkret ist festzustellen, dass die SPD-Fraktion gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält. Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt. Deswegen ist anzunehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“, wie beschrieben unter 1.4 des entsprechenden Erlasses, vorliegt. Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.

Antrag: Keine Erhöhung der Gelder für Fraktionen ohne ordentliche Bedarfsprüfung!

Hier mein Antrag (Teil a) ) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Änderung der Hauptsatzung bis zur Klärung offener Fragen zu vertagen und stattdessen

a) die Verwaltung zu beauftragen, den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen anhand der vorliegenden Abrechnungen seit 2009 (letzter Änderung der Fraktionszuwendungen) zu prüfen.

Begründung:

Zu a)

Die Erhöhung der Fraktionszuwendungen in dem Maße (über 100%), wie sie mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage beabsichtigt ist, ist so erheblich, dass sie ohne eine sachliche Prüfung nicht nachvollzogen werden kann. Wäre sie angemessen, so stellt sich die Frage, wie die Fraktionen bisher ihren Tätigkeiten überhaupt in angemessener Form nachkommen konnten. Ein derartiges Missverhältnis müsste sich folglich aus den Abrechnungen der Fraktionen ergeben, weswegen diese gemäß dem Gebot sowohl der Wirtschaftlichkeit als auch der Gewissenhaftigkeit geprüft werden müssen.