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Streit um den Ältestenrat in Radevormwald: Bürgermeister lässt Ratsmitglieder jetzt doch als Zuhörer zu

Der Beitrag wurde ursprünglich auf www.linkes-forum.de am 24. Oktober 2014 veröffentlicht.

Politik öffentlich machenAm 18. August wurde Fritz Ullmann, Ratsmitglied des LINKEN FORUMS, von Bürgermeister Dr. Korsten von der Teilnahme an der 1. Sitzung des Ältestenrats als Zuhörer ausgeschlossen. Angeblich wäre der Ältestenrat ein Gremium, “das unter anderen Kriterien zusammengesetzt wurde” weswegen selbst Ratsmitglieder nicht das Recht hätten, zuzuhören. Ullmann legte darauf hin Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein. Jetzt lenkt Bürgermeister Dr. Korsten ein und erklärt gegenüber der Kommunalaufsicht: Ratsmitglieder dürfen – bis auf Weiteres – bei Sitzungen des Ältestenrats zuhören.

Bereits bei der Gründung des Untersuchungsausschusses in der letzten Ratsperiode hat das LINKE FORUM das Recht der Ratsmitglieder an allen Ausschusssitzungen teilzunehmen, gegen die CDU durchgesetzt. Jetzt wurde mit dem Zugeständnis des Bürgermeisters zumindest bereits ein Teilerfolg im Streit um den Ältestenrat erreicht.

Die Stadt behauptet jedoch weiter, dass der Ältestenrat kein Ausschuss sei, und man sich daher auch nicht an die Regeln für Ausschüsse halten müsse. Aus einer Mitteilung der Kommunalaufsicht an Ullmann geht hervor, dass diese das für möglich hält, aber genaue Regelungen in den Satzungen der Stadt vermisst, die das Verfahren des Ältestenrats als “Nicht-Ausschuss” regeln würden. Man muss aber fragen: Wenn der Ältestenrat kein Ausschuss sein soll, was ist er dann? Die Geschäftsordnung des Landes NRW (GO NRW) kennt nur Ausschüssen und hier ist sie eindeutig: „An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschußmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; …“

Wieder beweist die Stadtverwaltung zusammen mit der Mehrheit des Rates, dass sie Transparenz nicht wünschen. Information ist aber die Voraussetzung für demokratische Mitbestimmung. Deshalb fordern wir bereits seit unserem bestehen, dass Ratssitzungen, wie in vielen anderen Städten, aufgezeichet und für die Öffentlichkeit zugänglich im Internet bereit gestellt werden, damit jeder sich ein eigenes Bild von dem Stadtrat und seinen Entscheidungen machen kann (zuletzt in unserem Antrag vom 22. Juni 2014).

Die Frage, wie es mit dem Ältestenrat weitergehen wird, wird den Rat nun auf einer seiner nächsten Sitzungen beschäftige. Entweder werden die Satzungen der Stadt Radevormwald so verändert, dass der Ältestenrat kein Ausschuss ist und damit außerhalb der GO NRW steht, oder man kommt dem Recht der Ratsmitglieder auf den freien Zugang zu allen Informationen nach, die sie für gewissenhafte Entscheidungen im Sinne der Stadt brauchen.

Der Ältestenrat wird Thema auf unserer kommenden Vorstandssitzung am 1. November sein. Wir hoffen in dieser politischen Auseinandersetzung auf die Unterstützung der Öffentlichkeit, denn um sie geht es: Mehr Öffentlichkeit und damit mehr Demokratie gegen Hinterzimmerpolitk, geheimen Absprachen und Korrumption!

Beschwerde gegen den Ausschluss von Ratsmitgliedern als Zuhörer von den Sitzungen des Ältestenrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die o.g. Entscheidung des Bürgermeisters vom 18. August 2014 lege ich hiermit Beschwerde ein. Sie ist mit der Geschäftsordnung NRW (GO NRW) nicht vereinbar. In dieser heißt es in § 58 (1):

„An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschußmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; …“

Ich bin Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald. Somit stand mir das o.g. Recht, als Zuhörer an der 1. Sitzung des Ältestenrats vom 18. August 2014 teilzunehmen, grundsätzlich zu. Hierauf habe ich mich berufen, wurde aber dennoch der Sitzung durch den Bürgermeister verwiesen, da meine Anwesenheit „nicht erwünscht“ wäre und der Ältestenrat „ein Gremium [sei], dass unter ganz anderen Kriterien zusammengesetzt wurde“.

Ich hatte an der Teilnahme ein besonderes Interesse, da ein Antrag behandelt wurde, den ich zur 1. Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2014 eingebracht hatte (s. Anlage 1, Antrag ANT-II-1, u. Anlage 2, Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt, S. 15).
Hierzu heißt es in § 58 (1) der GO NRW weiter:

„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“

Auch die Wahrnehmung dieses Rechtes wurde mir durch die Entscheidung des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Es ist daher festzustellen, dass die Entscheidung des Bürgermeisters nicht rechtmäßig war.
Es muss somit gewährleistet werden, dass künftig Mitglieder des Rates wieder an allen Sitzungen der Gremien des Rates der Stadt als Zuhörer teilnehmen können.
Der Bürgermeister der Stadt Radevormwald hat hierfür Sorge zu tragen und ist dazu anzuhalten.

Ich bitte um Antwort möglichst noch in der laufenden Woche, da bereits am kommenden Montag, den 25. August, der Rat der Stadt Radevormwald zu seiner 2. Sitzung zusammenkommt und es vorteilhaft wäre, wenn ein Ergebnis in dieser Angelegenheit hierzu bereits vorliegen würde.

Ich danke vielmals im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Fritz Sebastian Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Das LINKE FORUM hat in dieser Angelegenheit eine Pressemitteilung veröffentlicht, die hier gelesen werden kann.