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Transparenz nutzen: Angaben der Ratsmitglieder liegen öffentlich aus

Bereits seit dem 12.09.2016 liegen die Angaben, die die Mitglieder des Rates gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt gemacht haben, dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (welches so wichtig, wie unbeliebt bei Politikern ist) folgend öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus aus (die entsprechende Mitteilung des Bürgermeisters gibt es hier).

Jetzt kann man es also wieder mal wissen: Wer arbeitet wo? Verbessert jemand sein Einkommen mit Beraterverträgen? In welchen Aufsichtsräten sitzt der Typ? Hat er Aufgaben für Vereine übernommen? Und, sofern ich das weiß, haben die Politiker auch die richtigen Angaben gemacht? Welche Interessen stehen hinter den Kommunalpolitikern? Die Angaben von mir und allen anderen Ratsmitgliedern sowie den Mitgliedern in anderen Organen und Ausschüssen der Stadt kann man hier nun einsehen und sich informieren.

Die Gelegenheit hat man nun für sechs Wochen ab der Veröffentlichung am 12.09. – und man sollte sie nutzen! Tatsächlich ist sind es genau solche Dinge, die Lenin meinte, als er (abgewandelt) sagte: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Ursprünglich hat er übrigens „Vertraue, aber prüfe nach.“ gesagt, aber – Details. Worum es ihm ging, war klar: Kontrolliere das, was die von Dir gewählten Vertreter wirklich tun, und verlasse Dich nicht darauf, dass zum Beispiel das, was in den Wahlprogrammen stand schon passieren wird und das, was Du in der Zeitung steht schon stimmt (ein gutes Beispiel dagegen ist immer wieder die Bergische Morgenpost). Also: Nutze Deine Möglichkeiten und informiere Dich selbst!

Rats-TV: Das Informationsrecht der Öffentlichkeit wird nicht aufgegeben!

persönliche Stellungnahme, Radevormwald den 29.09.2015

Ich werde in den Wochen nach der heutigen Ratssitzung zu einem öffentlichen Termin einladen, bei dem es um den Antrag zum Rats-TVs gehen wird.

Ich hoffe hierbei auf rege Beteiligung aus der allgemeinen Öffentlichkeit, so dass wir mit vielen Köpfen und Ideen den Antrag vielleicht noch einmal verbessern können. Hierbei werden auch Mitglieder anderer Parteien, Wählerbündnisse und Fraktionen willkommen sein.

Dazu wird der Antrag auch wieder zur nächsten Ratssitzung den Ratsmitgliedern vorgelegt – und diesmal allen (die keine Nazis sind). Das bedeutet, dass dann jedes Ratsmitglied, also auch insbesondere die Fraktion der AL, noch einmal genug Zeit hat, den Antrag auf seinen Inhalt zu prüfen und zu beraten. Die Parteizugehörigkeit der Unterzeichner ist für uns ansonsten ohne Bedeutung. Es steht jedem Ratsmitglied als persönliche Entscheidung frei, einen Antrag zu unterstützen, oder nicht, und wir sehen das als ein Anliegen, das eigentlich der ganze Rat teilen müsste. Es müsste jedem daran gelegen sein, dass seine Politik, seine Ziele und Ideen, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sollte eine Fraktion dann den Antrag als gemeinsamen Antrag mit uns einbringen wollen, ist das LF einer solchen Idee gegenüber aufgeschlossen, sofern unser Anliegen, die Gewährleistung des Informationsrechts der Öffentlichkeit, nicht verfälscht oder abgeschwächt wird.

Ich stehe zur Öffentlichkeit

Ich veröffentliche hier einen Text, den ich bereits bei der 8. Ratssitzung am 23. Juni sowohl den Zuschauern, als auch jedem einzelnen Ratsmitglied gegeben habe. Zu diesen Aussagen stehe ich – Ich bin nicht der Ansicht, dass man ein politisches Mandat anstreben und annehmen kann, und sich in seiner Tätigkeit für die Öffentlichkeit der Beurteilung durch die Öffentlichkeit entziehen kann – oder darf.

Erlaubnis zur Anfertigung von fotografischen, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie der anderweitigen Wiedergabe des gesprochenen Wortes

Ich bin Demokrat. Ich stehe in der Verantwortung meinen Wählern gegenüber. Diese haben das Recht, über meine Entscheidungen und mein Handeln ohne Einschränkungen informiert zu werden. Aus diesem Grund sehe ich es als meine Pflicht an, mich auch der öffentlichen Kritik nicht zu entziehen. Ich fürchte mich nicht davor, für meine Aussagen und Handlungen, für meine Entscheidungen und Fehler Rechenschaft ablegen zu müssen und habe dementsprechend auch keine Bedenken, wenn diese von unabhängigen Personen – oder auch meinen politischen Gegnern – langfristig nachhaltbar dokumentiert werden.

Einige sind der Ansicht, dass meine Persönlichkeitsrechte auch bei der Ausübung meines Ratsmandats über dem Recht der Öffentlichkeit auf Information stehen. Diese Auffassung teile ich nicht. Ich will Ihnen die Unsicherheit, die diese Leute mit ihren Aussagen verbreiten, nehmen.

Aus diesen Gründen erteile ich Ihnen hiermit die Erlaubnis, mich im Rahmen meiner Tätigkeit im Rat der Stadt Radevormwald, in seinen Ausschüssen und bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen ich in Wahrnehmung meines politischen Mandats öffentlich auftrete

  • wörtlich und uneingeschränkt zu zitieren

  • Tonträger von meinen Redebeiträgen anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

  • Fotografien von mir anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

  • Videoaufnahmen von mir anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

Gegen das korrupte Radevormwald

Hatte ich schon erwähnt, dass es uns bitterernst ist?

Wir lassen diese Dinge nicht mehr durchgehen und wir werden über solches Verhalten nicht mehr diskutieren. Es gibt keine Verhandlungen mehr mit unseren politischen Gegnern, wenn es um Demokratie, Recht und Transparenz geht. Ab jetzt wird ohne weitere Warnung gegen jedes rechtswidrige Verhalten mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln vorgegangen.

Das LINKE FORUM ist immer noch eine kleine Gruppe, aber wir sind äußerst entschlossen und weder erpressbar noch bestechlich! Und was die Sache schlimmer macht: Wir haben keinerlei Respekt vor der vermeintlichen Autorität in dieser Stadt.

Verleumdung: Staatsanwaltschaft Köln leitet Verfahren gegen Bürgermeister Dr. Korsten ein

Pressemitteilung des LINKEN FORUMS

Politik öffentlich machenAuf Antrag von Bürgermeister Dr. Korsten wurde Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LINKEN FORUMS, aus der letzten Ratssitzung ausgeschlossen, weil er seine eigenen Reden weiterhin im Internet veröffentlichen wollte. Ullmann hatte daraufhin angekündigt, gegen diese beispiellose Entscheidung des Rates vorgehen zu wollen und Bürgermeister Dr. Korsten wegen Verleumdung anzuzeigen.

Noch am selben Tag wurde durch die Anwältin von Ullmann Strafantrag gestellt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie das Verfahren gegen Dr. Josef Korsten wegen übler Nachrede unter dem Aktenzeichen 121 Js 516/15 eröffnet wurde.

Nachdem uns zwischenzeitlich auch das Protokoll der Ratssitzung vorliegt und den von uns geschilderten Ablauf belegt, prüfen wir jetzt das genaue rechtliche Vorgehen gegen die Entscheidungen des Stadtrats, die Ausübung unseres demokratisch gewählten Mandats zu behindern.

Keine Unterstützung für Bürgermeisterkandidaten, die das Informationsrecht der Öffentlichkeit nicht unterstützen!

Wir möchten bei dieser Gelegenheit auch mit Bedauern darauf hinweisen, dass das Abstimmungsverhalten des möglichen Bürgermeisterkandidaten und Vorsitzenden der UWG-Fraktion, Bernd-Eric Hoffmann, die Unterstützung durch das LINKE FORUM im Bürgermeisterwahlkampf weiter in Frage gestellt hat. Wir können kaum einen Kandidaten unterstützen, der die intransparente und rechtswidrige Politik des jetzigen Amtsinhabers unterstützt und für einen Ausschluss unseres Mandatsträgers aus dem Rat der Stadt stimmt. CDSPDU-Bürgermeisterkandidat Christian Viebach war auch vor seiner Wahl gegen Transparenz zu keinen Zeitpunkt diskutabel, denn Viebach ist nicht mehr und weniger als die unmittelbare Fortsetzung von Korstens Politik.

Aus Rat ausgeschlossen, weil man seine eigenen Reden weiter veröffentlichen will

Artikel vom LINKEN FORUM vom 24.06.2015

Hier kann man den Brief des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund lesen.

Hier kann man die Antwort des Städte- und Gemeindebunds lesen.

In der Ratssitzung behauptete der Bürgermeister, dass der Städte- und Gemeindebund die Aufzeichnung und Veröffentlichung unserer eigenen Reden durch uns selbst eindeutig untersagt habe. Wie mehrfach erklärt ist dies nicht der Fall und ergibt sich aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr unmissverständlich. Dies betonte auch Fritz Ullmann in seiner Rede:

Auf inhaltliche Argumente ging der Bürgermeister nicht ein und erklärte sich auch nicht zu den von ihm in der Öffentlichkeit gemachten wahrheitswidrigen Angaben, sondern bezeichnete stattdessen Ullmanns Verhalten als „ungebührlich“ und schlug dem Rat vor, Ullmann die Sitzungsgelder für die Sitzung des Rates abzuerkennen. Bei der Abstimmung hielt sich Ullmann, da er persönlich betroffen war, erklärte dann aber, als der Bürgermeister ihn erneut aufforderte, zu erklären, ob er die Aufzeichnungen nun unterlassen werde:

Fritz Ullmann ist nicht erpressbar!

Daraufhin ließ der Bürgermeister darüber abstimmen, ob Ullmann aus der heutigen Sitzung des Rates der Stadt ausgeschlossen werden sollte. Die Mehrheit des Rates stimmte diesem üblen Spiel zu, allen voran die großen Fraktionen. Gegen diesen verwerflichen Missbrauch der Satzungen um einem demokratisch gewählten Ratsmitglied seine politische Arbeit unmöglich zu machen, werden wir uns mit allen Mitteln rechtlich zur Wehr setzen. Ab sofort kämpfen wir vor Gericht für das Informationsrecht der Öffentlichkeit und unsere demokratischen Mitwirkungsrechte!

Streit um Mitschnitte: Bürgermeister hat falsche Behauptungen gegenüber dem Städte- und Gemeindebund gemacht

Bereits nachdem wir Kenntnis von den Inhalten der Antwort des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 27.04.2015 erhalten hatten, haben wir die Befürchtung geäußert, dass die Anfrage des Bürgermeisters nicht den tatsächlichen Sachverhalt wiedergegeben haben kann. Nachdem wir diese Anfrage zwischenzeitlich erhalten haben, hat sich dieser Verdacht leider bestätigt.

Der Bürgermeister behauptet in dieser Anfrage, dass wahrscheinlich auch Mitschnitte von den Reden anderer Ratsmitglieder angefertigt würden, obwohl dies erklärtermaßen nicht der Fall ist. Wir zeichnen nur eigene Reden zur Veröffentlichung auf. Die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes, die Aufzeichnung durch uns sei rechtswidrig, kam durch diese falsche Behauptung zu Stande.

Ich habe den Bürgermeister heute aufgefordert,

  1. die verleumderische Behauptung, ich hätte die Redebeiträge anderer Ratsmitglieder aufgezeichnet, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW zu widerrufen
  2. schriftlich zu erklären, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen
  3. eine den Tatsachen entsprechende Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW und die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und den Inhalt der Anfragen wie der Antworten umgehend mitzuteilen

Das heißt auch, dass die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 27.04.2015 für uns nicht verbindlich sein kann, da sie das Ergebnis einer verfälschten Darstellung in der Anfrage des Bürgermeisters vom 20.04.2015 ist. Der Bürgermeister hat zu dem tatsächlichen Sachverhalt bisher keine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes angefordert.

Es gibt nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand in NRW keine Rechtsprechung, die die Aufzeichnung unserer eigenen Reden durch uns selbst in Frage stellen würde.

Sollte der Bürgermeister meine Forderungen nicht bis zum 19. Juni 2015 erfüllen, werden umgehend rechtliche Schritte eingeleitet.

gez.

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Update: Die ursprüngliche Anfrage des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund NRW können sie hier lesen. Meinen Brief an den Bürgermeister finden Sie hier.

Bürgermeister soll falsche Aussagen gegenüber Städte- und Gemeindebund richtigstellen

Mittlerweile ist klar: Bürgermeister Dr. Josef Korsten hat in seiner Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW mit der falschen Behauptung argumentiert, wir würden wahrscheinlich auch die Reden anderer Ratsmitglieder aufzeichnen. Diese Behauptung hat er zurück zu nehmen und richtig zu stellen! Hierzu habe ich ihn mit Schreiben vom heutigen Tag aufgefordert. Dieses Schreiben veröffentliche ich an dieser Stelle.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Korsten,

hiermit fordere ich Sie nach eingehender, auch anwaltlicher Prüfung auf, bis spätestens zum 19. Juni 2015 die gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW geäußerte Unterstellung zu widerrufen, ich hätte Mitschnitte von den Redebeiträgen anderer Ratsmitglieder angefertigt. Diese Behauptung stellt eine Verleumdung dar. Soweit Sie diese Aussage auch gegenüber der Presse gemacht haben, fordere ich Sie hier ebenfalls zur Richtigstellung auf.

Hinzukommend fordere ich Sie auf, schriftlich und eindeutig zu erklären, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 27.04.2015 für mich bedeutungslos ist, da diese sich wegen Ihrer falschen Darstellung des Sachverhalts in der Anfrage vom 20.04.2015 nicht ausschließlich auf die Aufzeichnung meiner eigenen Reden bezieht.

Ich fordere Sie aus diesem Grund auf, zusammen mit dem o.g. Widerruf eine den Tatsachen entsprechende Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW und die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und den Inhalt der Anfragen wie der Antworten umgehend mitzuteilen.

Für die Erfüllung meiner Forderungen setze ich Ihnen eine Frist bis zum 19.06.2015. Sollten Sie diesen Aufforderungen bis dahin nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Hinweis:
Die Anfrage des Bürgermeisters an den Städte und Gemeindebund können Sie hier lesen.

Streit um Mitschnitte unserer Reden: Schreiben an den Städte- und Gemeindebund

Hier mein heute an den Städte- und Gemeindebund versendetes Schreiben, in dem ich auch den Sachverhalt aus unserer Sicht erläutere, nachdem wir in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes auf einige verwirrende Widersprüche gestoßen sind.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben bitten wir Sie, mitzuteilen, auf welche Fragestellung sich Ihre Antwort genau bezog. Über eine Übersendung des ursprünglichen Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Radevormwald vom 20.04.2015 würden wir uns freuen, da dieses uns nicht mit dem Vorgang am 15.05.2015 (Eingang in unserem Hause) übersendet wurde.

Wir bitten Sie um diese Auskunft, da wir die gemachten Ausführungen in Ihrem o.g. Schreiben nicht in einen schlüssigen Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden Sachverhalt in Radevormwald bringen können. Es entsteht der Eindruck, die Ausführungen bezögen sich auf einen Mitschnitt von gesamten Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. So schreiben Sie konkret, dass Ratsmitglieder „unter dem Druck der dauerhaften Aufzeichnung und Veröffentlichung“ im der Aussprache behindert werden könnten. Eine solche Aufzeichnung und Veröffentlichung ganzer Sitzungen oder nur einzelner Redebeiträge anderer Rats- oder Ausschussmitglieder fand jedoch nicht statt und wird auch nicht beabsichtigt, noch wurde eine entsprechende Absicht erklärt, insbesondere finden sie nicht „ohne Zustimmung der betroffenen Rats-/Ausschussmitglieder“ statt.

Es wurden durch uns ausschließlich Tonmitschnitte unserer eigenen Redebeiträge angefertigt und veröffentlicht. Die entsprechende Zustimmung zur Aufzeichnung und Veröffentlichung der betroffenen Rats- und Ausschussmitglieder liegt uns, selbstverständlich, vor. Die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte anderer Rats- und Ausschussmitglieder werden hiervon unserer Auffassung nach nicht tangiert; wir könnten auch unter Berücksichtigung Ihrer o.g. Ausführungen nicht nachvollziehen, inwiefern dies der Fall sein könnte. Videoaufzeichnungen unserer Redebeiträge haben wir bisher nicht angefertigt, auch konkrete Pläne in diese Richtung gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

In Anbetracht dieser scheinbaren Widersprüche wäre eine Erläuterung durch Sie und insbesondere eine Aufklärung über die ursprüngliche Fragestellung sehr hilfreich, auch um eventuell entstandene Missverständnisse zwischen den Beteiligten vor Ort aufzuklären.

Ich danke Ihnen vielmals sowohl für Ihre bisherige Mühe als auch in Erwartung einer baldigen Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Streit um Mitschnitte: Städte- und Gemeindebund soll Stellungnahme gegen Mitschnitte abgegeben haben

Hiervon habe ich erst aus der Presse erfahren.“ muss nun wohl mein erster Satz lauten, denn selbst wurde ich, zumindest bis jetzt, nicht informiert. Interessant ist, dass der Bürgermeister, wenn er hier richtig zitiert wird, diese Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes – man achte auf den Wortlaut – „jetzt den Ratsfraktionen zur Kenntnis geben“ wird. Das könnte erklären, warum ich davon als einzig Betroffener, aber eben auch Fraktionsloser, noch nichts weiß. Aber gut.

Wiederum, wenn Korsten richtig zitiert wird und die Stellungnahme selbst richtig zitiert, dann hat sie – wiedermal – gar nichts mit der Situation in Radevormwald zu tun. Die Essenz der Argumentation des Bürgermeisters scheint sich hierin zu erschöpfen: „Die Rats- und Ausschussmitglieder müssten ihre Meinung frei äußern können, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Äußerungen sich im Netz wiederfinden.“

Eine Nebelkerze, denn es werden hier keine anderen Rats- oder Ausschussmitglieder willkürlich aufgenommen und ihre Reden hinterrücks veröffentlicht, und das ist auch in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Natürlich spricht es Bände über diese Politiker, wenn sie der bloße Gedanke, sie könnten wörtlich zitiert werden, in Panik versetzt, aber das ist Paranoia und Paranoia ist nicht strafbar, wenn auch gelegentlich sehr nervig.

„Durch das Aufzeichnen und Veröffentlichen werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt“, sagt trotzdem der Bürgermeister. Da frage ich: Wie werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt, wenn ich meine Reden aufzeichne? Welche Rechte haben diese anderen Kommunalpolitiker denn bitteschön an meinen Reden?

Wenn wir zurück zu den Tatsachen gehen, so hat diese wiedergegebene Argumentation – man  kann es gar nicht mehr genug betonen – einfach nichts mit der Sache zu tun. Darf ein Ratsmitglied seine eigenen Reden aufnehmen, hat es das Recht an seinem eigenen Wort? Wenn nicht, wer dann? Das sind die Fragen, um die es hier geht, und dem Zeitungsbericht konnte ich nichts dergleichen entnehmen. Der Zynismus, mir unter Zuhilfenahme des Persönlichkeitsschutzes verbieten zu wollen, meine eigenen Redebeiträge zu veröffentlichen, ist dennoch bemerkenswert.

Ich werde mich dann jetzt darum bemühen, diese Stellungnahme zu erhalten. Sollte sie zwischenzeitlich anderen Ratsmitgliedern zugänglich werden, wäre es natürlich sinnvoll, deren Inhalt bekannt zu machen, und das, wage ich zu behaupten, unabhängig, was da nun wirklich geschrieben steht.