Streit um Mitschnitte: Städte- und Gemeindebund soll Stellungnahme gegen Mitschnitte abgegeben haben

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Hiervon habe ich erst aus der Presse erfahren.“ muss nun wohl mein erster Satz lauten, denn selbst wurde ich, zumindest bis jetzt, nicht informiert. Interessant ist, dass der Bürgermeister, wenn er hier richtig zitiert wird, diese Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes – man achte auf den Wortlaut – „jetzt den Ratsfraktionen zur Kenntnis geben“ wird. Das könnte erklären, warum ich davon als einzig Betroffener, aber eben auch Fraktionsloser, noch nichts weiß. Aber gut.

Wiederum, wenn Korsten richtig zitiert wird und die Stellungnahme selbst richtig zitiert, dann hat sie – wiedermal – gar nichts mit der Situation in Radevormwald zu tun. Die Essenz der Argumentation des Bürgermeisters scheint sich hierin zu erschöpfen: „Die Rats- und Ausschussmitglieder müssten ihre Meinung frei äußern können, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Äußerungen sich im Netz wiederfinden.“

Eine Nebelkerze, denn es werden hier keine anderen Rats- oder Ausschussmitglieder willkürlich aufgenommen und ihre Reden hinterrücks veröffentlicht, und das ist auch in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Natürlich spricht es Bände über diese Politiker, wenn sie der bloße Gedanke, sie könnten wörtlich zitiert werden, in Panik versetzt, aber das ist Paranoia und Paranoia ist nicht strafbar, wenn auch gelegentlich sehr nervig.

„Durch das Aufzeichnen und Veröffentlichen werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt“, sagt trotzdem der Bürgermeister. Da frage ich: Wie werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt, wenn ich meine Reden aufzeichne? Welche Rechte haben diese anderen Kommunalpolitiker denn bitteschön an meinen Reden?

Wenn wir zurück zu den Tatsachen gehen, so hat diese wiedergegebene Argumentation – man  kann es gar nicht mehr genug betonen – einfach nichts mit der Sache zu tun. Darf ein Ratsmitglied seine eigenen Reden aufnehmen, hat es das Recht an seinem eigenen Wort? Wenn nicht, wer dann? Das sind die Fragen, um die es hier geht, und dem Zeitungsbericht konnte ich nichts dergleichen entnehmen. Der Zynismus, mir unter Zuhilfenahme des Persönlichkeitsschutzes verbieten zu wollen, meine eigenen Redebeiträge zu veröffentlichen, ist dennoch bemerkenswert.

Ich werde mich dann jetzt darum bemühen, diese Stellungnahme zu erhalten. Sollte sie zwischenzeitlich anderen Ratsmitgliedern zugänglich werden, wäre es natürlich sinnvoll, deren Inhalt bekannt zu machen, und das, wage ich zu behaupten, unabhängig, was da nun wirklich geschrieben steht.