Schlagwort-Archive: Mitschnitte

Ich stehe zur Öffentlichkeit

Ich veröffentliche hier einen Text, den ich bereits bei der 8. Ratssitzung am 23. Juni sowohl den Zuschauern, als auch jedem einzelnen Ratsmitglied gegeben habe. Zu diesen Aussagen stehe ich – Ich bin nicht der Ansicht, dass man ein politisches Mandat anstreben und annehmen kann, und sich in seiner Tätigkeit für die Öffentlichkeit der Beurteilung durch die Öffentlichkeit entziehen kann – oder darf.

Erlaubnis zur Anfertigung von fotografischen, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie der anderweitigen Wiedergabe des gesprochenen Wortes

Ich bin Demokrat. Ich stehe in der Verantwortung meinen Wählern gegenüber. Diese haben das Recht, über meine Entscheidungen und mein Handeln ohne Einschränkungen informiert zu werden. Aus diesem Grund sehe ich es als meine Pflicht an, mich auch der öffentlichen Kritik nicht zu entziehen. Ich fürchte mich nicht davor, für meine Aussagen und Handlungen, für meine Entscheidungen und Fehler Rechenschaft ablegen zu müssen und habe dementsprechend auch keine Bedenken, wenn diese von unabhängigen Personen – oder auch meinen politischen Gegnern – langfristig nachhaltbar dokumentiert werden.

Einige sind der Ansicht, dass meine Persönlichkeitsrechte auch bei der Ausübung meines Ratsmandats über dem Recht der Öffentlichkeit auf Information stehen. Diese Auffassung teile ich nicht. Ich will Ihnen die Unsicherheit, die diese Leute mit ihren Aussagen verbreiten, nehmen.

Aus diesen Gründen erteile ich Ihnen hiermit die Erlaubnis, mich im Rahmen meiner Tätigkeit im Rat der Stadt Radevormwald, in seinen Ausschüssen und bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen ich in Wahrnehmung meines politischen Mandats öffentlich auftrete

  • wörtlich und uneingeschränkt zu zitieren

  • Tonträger von meinen Redebeiträgen anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

  • Fotografien von mir anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

  • Videoaufnahmen von mir anzufertigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu vervielfältigen

Verleumdung: Staatsanwaltschaft Köln leitet Verfahren gegen Bürgermeister Dr. Korsten ein

Pressemitteilung des LINKEN FORUMS

Politik öffentlich machenAuf Antrag von Bürgermeister Dr. Korsten wurde Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LINKEN FORUMS, aus der letzten Ratssitzung ausgeschlossen, weil er seine eigenen Reden weiterhin im Internet veröffentlichen wollte. Ullmann hatte daraufhin angekündigt, gegen diese beispiellose Entscheidung des Rates vorgehen zu wollen und Bürgermeister Dr. Korsten wegen Verleumdung anzuzeigen.

Noch am selben Tag wurde durch die Anwältin von Ullmann Strafantrag gestellt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie das Verfahren gegen Dr. Josef Korsten wegen übler Nachrede unter dem Aktenzeichen 121 Js 516/15 eröffnet wurde.

Nachdem uns zwischenzeitlich auch das Protokoll der Ratssitzung vorliegt und den von uns geschilderten Ablauf belegt, prüfen wir jetzt das genaue rechtliche Vorgehen gegen die Entscheidungen des Stadtrats, die Ausübung unseres demokratisch gewählten Mandats zu behindern.

Keine Unterstützung für Bürgermeisterkandidaten, die das Informationsrecht der Öffentlichkeit nicht unterstützen!

Wir möchten bei dieser Gelegenheit auch mit Bedauern darauf hinweisen, dass das Abstimmungsverhalten des möglichen Bürgermeisterkandidaten und Vorsitzenden der UWG-Fraktion, Bernd-Eric Hoffmann, die Unterstützung durch das LINKE FORUM im Bürgermeisterwahlkampf weiter in Frage gestellt hat. Wir können kaum einen Kandidaten unterstützen, der die intransparente und rechtswidrige Politik des jetzigen Amtsinhabers unterstützt und für einen Ausschluss unseres Mandatsträgers aus dem Rat der Stadt stimmt. CDSPDU-Bürgermeisterkandidat Christian Viebach war auch vor seiner Wahl gegen Transparenz zu keinen Zeitpunkt diskutabel, denn Viebach ist nicht mehr und weniger als die unmittelbare Fortsetzung von Korstens Politik.

Aus Rat ausgeschlossen, weil man seine eigenen Reden weiter veröffentlichen will

Artikel vom LINKEN FORUM vom 24.06.2015

Hier kann man den Brief des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund lesen.

Hier kann man die Antwort des Städte- und Gemeindebunds lesen.

In der Ratssitzung behauptete der Bürgermeister, dass der Städte- und Gemeindebund die Aufzeichnung und Veröffentlichung unserer eigenen Reden durch uns selbst eindeutig untersagt habe. Wie mehrfach erklärt ist dies nicht der Fall und ergibt sich aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr unmissverständlich. Dies betonte auch Fritz Ullmann in seiner Rede:

Auf inhaltliche Argumente ging der Bürgermeister nicht ein und erklärte sich auch nicht zu den von ihm in der Öffentlichkeit gemachten wahrheitswidrigen Angaben, sondern bezeichnete stattdessen Ullmanns Verhalten als „ungebührlich“ und schlug dem Rat vor, Ullmann die Sitzungsgelder für die Sitzung des Rates abzuerkennen. Bei der Abstimmung hielt sich Ullmann, da er persönlich betroffen war, erklärte dann aber, als der Bürgermeister ihn erneut aufforderte, zu erklären, ob er die Aufzeichnungen nun unterlassen werde:

Fritz Ullmann ist nicht erpressbar!

Daraufhin ließ der Bürgermeister darüber abstimmen, ob Ullmann aus der heutigen Sitzung des Rates der Stadt ausgeschlossen werden sollte. Die Mehrheit des Rates stimmte diesem üblen Spiel zu, allen voran die großen Fraktionen. Gegen diesen verwerflichen Missbrauch der Satzungen um einem demokratisch gewählten Ratsmitglied seine politische Arbeit unmöglich zu machen, werden wir uns mit allen Mitteln rechtlich zur Wehr setzen. Ab sofort kämpfen wir vor Gericht für das Informationsrecht der Öffentlichkeit und unsere demokratischen Mitwirkungsrechte!

Streit um Mitschnitte: Bürgermeister hat falsche Behauptungen gegenüber dem Städte- und Gemeindebund gemacht

Bereits nachdem wir Kenntnis von den Inhalten der Antwort des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 27.04.2015 erhalten hatten, haben wir die Befürchtung geäußert, dass die Anfrage des Bürgermeisters nicht den tatsächlichen Sachverhalt wiedergegeben haben kann. Nachdem wir diese Anfrage zwischenzeitlich erhalten haben, hat sich dieser Verdacht leider bestätigt.

Der Bürgermeister behauptet in dieser Anfrage, dass wahrscheinlich auch Mitschnitte von den Reden anderer Ratsmitglieder angefertigt würden, obwohl dies erklärtermaßen nicht der Fall ist. Wir zeichnen nur eigene Reden zur Veröffentlichung auf. Die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes, die Aufzeichnung durch uns sei rechtswidrig, kam durch diese falsche Behauptung zu Stande.

Ich habe den Bürgermeister heute aufgefordert,

  1. die verleumderische Behauptung, ich hätte die Redebeiträge anderer Ratsmitglieder aufgezeichnet, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW zu widerrufen
  2. schriftlich zu erklären, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen
  3. eine den Tatsachen entsprechende Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW und die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und den Inhalt der Anfragen wie der Antworten umgehend mitzuteilen

Das heißt auch, dass die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 27.04.2015 für uns nicht verbindlich sein kann, da sie das Ergebnis einer verfälschten Darstellung in der Anfrage des Bürgermeisters vom 20.04.2015 ist. Der Bürgermeister hat zu dem tatsächlichen Sachverhalt bisher keine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes angefordert.

Es gibt nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand in NRW keine Rechtsprechung, die die Aufzeichnung unserer eigenen Reden durch uns selbst in Frage stellen würde.

Sollte der Bürgermeister meine Forderungen nicht bis zum 19. Juni 2015 erfüllen, werden umgehend rechtliche Schritte eingeleitet.

gez.

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Update: Die ursprüngliche Anfrage des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund NRW können sie hier lesen. Meinen Brief an den Bürgermeister finden Sie hier.

Bürgermeister soll falsche Aussagen gegenüber Städte- und Gemeindebund richtigstellen

Mittlerweile ist klar: Bürgermeister Dr. Josef Korsten hat in seiner Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW mit der falschen Behauptung argumentiert, wir würden wahrscheinlich auch die Reden anderer Ratsmitglieder aufzeichnen. Diese Behauptung hat er zurück zu nehmen und richtig zu stellen! Hierzu habe ich ihn mit Schreiben vom heutigen Tag aufgefordert. Dieses Schreiben veröffentliche ich an dieser Stelle.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Korsten,

hiermit fordere ich Sie nach eingehender, auch anwaltlicher Prüfung auf, bis spätestens zum 19. Juni 2015 die gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW geäußerte Unterstellung zu widerrufen, ich hätte Mitschnitte von den Redebeiträgen anderer Ratsmitglieder angefertigt. Diese Behauptung stellt eine Verleumdung dar. Soweit Sie diese Aussage auch gegenüber der Presse gemacht haben, fordere ich Sie hier ebenfalls zur Richtigstellung auf.

Hinzukommend fordere ich Sie auf, schriftlich und eindeutig zu erklären, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 27.04.2015 für mich bedeutungslos ist, da diese sich wegen Ihrer falschen Darstellung des Sachverhalts in der Anfrage vom 20.04.2015 nicht ausschließlich auf die Aufzeichnung meiner eigenen Reden bezieht.

Ich fordere Sie aus diesem Grund auf, zusammen mit dem o.g. Widerruf eine den Tatsachen entsprechende Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW und die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und den Inhalt der Anfragen wie der Antworten umgehend mitzuteilen.

Für die Erfüllung meiner Forderungen setze ich Ihnen eine Frist bis zum 19.06.2015. Sollten Sie diesen Aufforderungen bis dahin nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Hinweis:
Die Anfrage des Bürgermeisters an den Städte und Gemeindebund können Sie hier lesen.

Streit um Mitschnitte unserer Reden: Schreiben an den Städte- und Gemeindebund

Hier mein heute an den Städte- und Gemeindebund versendetes Schreiben, in dem ich auch den Sachverhalt aus unserer Sicht erläutere, nachdem wir in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes auf einige verwirrende Widersprüche gestoßen sind.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben bitten wir Sie, mitzuteilen, auf welche Fragestellung sich Ihre Antwort genau bezog. Über eine Übersendung des ursprünglichen Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Radevormwald vom 20.04.2015 würden wir uns freuen, da dieses uns nicht mit dem Vorgang am 15.05.2015 (Eingang in unserem Hause) übersendet wurde.

Wir bitten Sie um diese Auskunft, da wir die gemachten Ausführungen in Ihrem o.g. Schreiben nicht in einen schlüssigen Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden Sachverhalt in Radevormwald bringen können. Es entsteht der Eindruck, die Ausführungen bezögen sich auf einen Mitschnitt von gesamten Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. So schreiben Sie konkret, dass Ratsmitglieder „unter dem Druck der dauerhaften Aufzeichnung und Veröffentlichung“ im der Aussprache behindert werden könnten. Eine solche Aufzeichnung und Veröffentlichung ganzer Sitzungen oder nur einzelner Redebeiträge anderer Rats- oder Ausschussmitglieder fand jedoch nicht statt und wird auch nicht beabsichtigt, noch wurde eine entsprechende Absicht erklärt, insbesondere finden sie nicht „ohne Zustimmung der betroffenen Rats-/Ausschussmitglieder“ statt.

Es wurden durch uns ausschließlich Tonmitschnitte unserer eigenen Redebeiträge angefertigt und veröffentlicht. Die entsprechende Zustimmung zur Aufzeichnung und Veröffentlichung der betroffenen Rats- und Ausschussmitglieder liegt uns, selbstverständlich, vor. Die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte anderer Rats- und Ausschussmitglieder werden hiervon unserer Auffassung nach nicht tangiert; wir könnten auch unter Berücksichtigung Ihrer o.g. Ausführungen nicht nachvollziehen, inwiefern dies der Fall sein könnte. Videoaufzeichnungen unserer Redebeiträge haben wir bisher nicht angefertigt, auch konkrete Pläne in diese Richtung gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

In Anbetracht dieser scheinbaren Widersprüche wäre eine Erläuterung durch Sie und insbesondere eine Aufklärung über die ursprüngliche Fragestellung sehr hilfreich, auch um eventuell entstandene Missverständnisse zwischen den Beteiligten vor Ort aufzuklären.

Ich danke Ihnen vielmals sowohl für Ihre bisherige Mühe als auch in Erwartung einer baldigen Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Streit um Mitschnitte: Städte- und Gemeindebund soll Stellungnahme gegen Mitschnitte abgegeben haben

Hiervon habe ich erst aus der Presse erfahren.“ muss nun wohl mein erster Satz lauten, denn selbst wurde ich, zumindest bis jetzt, nicht informiert. Interessant ist, dass der Bürgermeister, wenn er hier richtig zitiert wird, diese Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes – man achte auf den Wortlaut – „jetzt den Ratsfraktionen zur Kenntnis geben“ wird. Das könnte erklären, warum ich davon als einzig Betroffener, aber eben auch Fraktionsloser, noch nichts weiß. Aber gut.

Wiederum, wenn Korsten richtig zitiert wird und die Stellungnahme selbst richtig zitiert, dann hat sie – wiedermal – gar nichts mit der Situation in Radevormwald zu tun. Die Essenz der Argumentation des Bürgermeisters scheint sich hierin zu erschöpfen: „Die Rats- und Ausschussmitglieder müssten ihre Meinung frei äußern können, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Äußerungen sich im Netz wiederfinden.“

Eine Nebelkerze, denn es werden hier keine anderen Rats- oder Ausschussmitglieder willkürlich aufgenommen und ihre Reden hinterrücks veröffentlicht, und das ist auch in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Natürlich spricht es Bände über diese Politiker, wenn sie der bloße Gedanke, sie könnten wörtlich zitiert werden, in Panik versetzt, aber das ist Paranoia und Paranoia ist nicht strafbar, wenn auch gelegentlich sehr nervig.

„Durch das Aufzeichnen und Veröffentlichen werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt“, sagt trotzdem der Bürgermeister. Da frage ich: Wie werden die Rechte anderer Kommunalpolitiker verletzt, wenn ich meine Reden aufzeichne? Welche Rechte haben diese anderen Kommunalpolitiker denn bitteschön an meinen Reden?

Wenn wir zurück zu den Tatsachen gehen, so hat diese wiedergegebene Argumentation – man  kann es gar nicht mehr genug betonen – einfach nichts mit der Sache zu tun. Darf ein Ratsmitglied seine eigenen Reden aufnehmen, hat es das Recht an seinem eigenen Wort? Wenn nicht, wer dann? Das sind die Fragen, um die es hier geht, und dem Zeitungsbericht konnte ich nichts dergleichen entnehmen. Der Zynismus, mir unter Zuhilfenahme des Persönlichkeitsschutzes verbieten zu wollen, meine eigenen Redebeiträge zu veröffentlichen, ist dennoch bemerkenswert.

Ich werde mich dann jetzt darum bemühen, diese Stellungnahme zu erhalten. Sollte sie zwischenzeitlich anderen Ratsmitgliedern zugänglich werden, wäre es natürlich sinnvoll, deren Inhalt bekannt zu machen, und das, wage ich zu behaupten, unabhängig, was da nun wirklich geschrieben steht.

WDR berichtet über Mitschnitt & Veröffentlichung meiner Reden

Schon Albert Einstein sagte: „Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.“
Ich denke, aus einem Fuchs wird niemals ein Schaf werden können. Da mir dieser Karriereweg also verschlossen ist, bleibt nur, sich richtig zu verhalten. Auch, wenn Andere dafür versuchen, einem das Fell schwarz anzumalen.

Streit um Mitschnitte: Wir kämpfen für das Informationsrecht der Öffentlichkeit!

Stellungnahme von Fritz Ullmann

Politik öffentlich machenSeit drei Jahren machen wir immer wieder, auch per Antrag (zuletzt im Juni 2014), das Informationsrecht der Öffentlichkeit über die öffentlichen Ratssitzungen zum Thema. Unser Ziel war und ist, dass jeder Interessierte im Internet die Ratssitzungen also Video- und/oder Audio-Datei abrufen kann, damit auch Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, an den Ratssitzungen zu den üblichen Zeiten teilzunehmen, sich uneingeschränkt informieren können.

Hiergegen wehrten sich die anderen Parteien ebenso wie die Verwaltung mit wüstesten Behauptungen, bis hin zu der schon absurden Argumentation, dass man das Urheberrecht der Ratsmitglieder am eigenen Wort schützen müsse. Wir vertreten die gegensätzliche Position. Ratsmitglieder sind Personen öffentlichen Interesses und die Öffentlichkeit hat ein Recht, über die Tätigkeiten der Mandatsträger im Amt informiert zu werden.

Dieses Recht der Öffentlichkeit wird in Radevormwald ohne plausible Begründung unvertretbar eingeschränkt und hiergegen wehren wir uns. Wer sich davor fürchtet, seine Meinung öffentlich zu vertreten, sollte sich nicht in einer politischen Partei engagieren.

Wir haben darauf hin angefangen, zumindest eigene Reden aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. In der letzten Hauptausschusssitzung am 19. März 2015 versuchte man dann, uns weitere Aufnahmen zu untersagen. Der Aufforderung des Bürgermeisters leisteten wir erkennbar nicht Folge (unser Aufnahmegerät blieb auf dem Tisch). Zu einer Stellungnahme gab der Bürgermeister uns keine Gelegenheit. Unsere Redebeiträge wurden nach der Sitzung, wie schon bei anderen Gelegenheiten, durch uns veröffentlicht.

In der folgenden Ratssitzung am 14. April nahm der Bürgermeister hierauf Bezug und warf uns vor, wir hätten heimlich aufgezeichnet. Er behauptete, es gäbe eindeutige Urteile, die eine Aufzeichnung, wie sie durch uns erfolgt, verbieten. Hierzu nahm ich in der Ratssitzung unmittelbar Stellung und erklärte zum Einen, dass wir keine heimlichen Aufzeichnungen anfertigten – hierzu könnte man jedes Handy benutzen, aber wir stellen unsere Aufnahmegeräte ganz offen auf! Zum Anderen stellte ich klar:

Wenn man verhindern will, dass wir auch noch unsere eigenen Redebeiträge nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, muss man dies rechtlich gegen uns durchsetzen. Wir werden weiter machen, bis man uns zwingt, aufzuhören!

Mit unserem Widerstand konfrontiert erklärte der Bürgermeister nun, er werde das rechtlich prüfen lassen; offensichtlich war seine Behauptung, die Rechtslage wäre eindeutig, also nicht ganz zutreffend.

Also geht es weiter. Heute noch werden auf der Seite unserer Wählervereinigung die Mitschnitte aus der letzten Ratssitzung veröffentlicht werden.