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Aus Rat ausgeschlossen, weil man seine eigenen Reden weiter veröffentlichen will

Artikel vom LINKEN FORUM vom 24.06.2015

Hier kann man den Brief des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund lesen.

Hier kann man die Antwort des Städte- und Gemeindebunds lesen.

In der Ratssitzung behauptete der Bürgermeister, dass der Städte- und Gemeindebund die Aufzeichnung und Veröffentlichung unserer eigenen Reden durch uns selbst eindeutig untersagt habe. Wie mehrfach erklärt ist dies nicht der Fall und ergibt sich aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr unmissverständlich. Dies betonte auch Fritz Ullmann in seiner Rede:

Auf inhaltliche Argumente ging der Bürgermeister nicht ein und erklärte sich auch nicht zu den von ihm in der Öffentlichkeit gemachten wahrheitswidrigen Angaben, sondern bezeichnete stattdessen Ullmanns Verhalten als „ungebührlich“ und schlug dem Rat vor, Ullmann die Sitzungsgelder für die Sitzung des Rates abzuerkennen. Bei der Abstimmung hielt sich Ullmann, da er persönlich betroffen war, erklärte dann aber, als der Bürgermeister ihn erneut aufforderte, zu erklären, ob er die Aufzeichnungen nun unterlassen werde:

Fritz Ullmann ist nicht erpressbar!

Daraufhin ließ der Bürgermeister darüber abstimmen, ob Ullmann aus der heutigen Sitzung des Rates der Stadt ausgeschlossen werden sollte. Die Mehrheit des Rates stimmte diesem üblen Spiel zu, allen voran die großen Fraktionen. Gegen diesen verwerflichen Missbrauch der Satzungen um einem demokratisch gewählten Ratsmitglied seine politische Arbeit unmöglich zu machen, werden wir uns mit allen Mitteln rechtlich zur Wehr setzen. Ab sofort kämpfen wir vor Gericht für das Informationsrecht der Öffentlichkeit und unsere demokratischen Mitwirkungsrechte!

Streit um Mitschnitte: Bürgermeister hat falsche Behauptungen gegenüber dem Städte- und Gemeindebund gemacht

Bereits nachdem wir Kenntnis von den Inhalten der Antwort des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 27.04.2015 erhalten hatten, haben wir die Befürchtung geäußert, dass die Anfrage des Bürgermeisters nicht den tatsächlichen Sachverhalt wiedergegeben haben kann. Nachdem wir diese Anfrage zwischenzeitlich erhalten haben, hat sich dieser Verdacht leider bestätigt.

Der Bürgermeister behauptet in dieser Anfrage, dass wahrscheinlich auch Mitschnitte von den Reden anderer Ratsmitglieder angefertigt würden, obwohl dies erklärtermaßen nicht der Fall ist. Wir zeichnen nur eigene Reden zur Veröffentlichung auf. Die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes, die Aufzeichnung durch uns sei rechtswidrig, kam durch diese falsche Behauptung zu Stande.

Ich habe den Bürgermeister heute aufgefordert,

  1. die verleumderische Behauptung, ich hätte die Redebeiträge anderer Ratsmitglieder aufgezeichnet, gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW zu widerrufen
  2. schriftlich zu erklären, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen
  3. eine den Tatsachen entsprechende Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW und die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und den Inhalt der Anfragen wie der Antworten umgehend mitzuteilen

Das heißt auch, dass die Antwort des Städte- und Gemeindebundes vom 27.04.2015 für uns nicht verbindlich sein kann, da sie das Ergebnis einer verfälschten Darstellung in der Anfrage des Bürgermeisters vom 20.04.2015 ist. Der Bürgermeister hat zu dem tatsächlichen Sachverhalt bisher keine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes angefordert.

Es gibt nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand in NRW keine Rechtsprechung, die die Aufzeichnung unserer eigenen Reden durch uns selbst in Frage stellen würde.

Sollte der Bürgermeister meine Forderungen nicht bis zum 19. Juni 2015 erfüllen, werden umgehend rechtliche Schritte eingeleitet.

gez.

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Update: Die ursprüngliche Anfrage des Bürgermeisters an den Städte- und Gemeindebund NRW können sie hier lesen. Meinen Brief an den Bürgermeister finden Sie hier.

Streit um Mitschnitte unserer Reden: Schreiben an den Städte- und Gemeindebund

Hier mein heute an den Städte- und Gemeindebund versendetes Schreiben, in dem ich auch den Sachverhalt aus unserer Sicht erläutere, nachdem wir in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes auf einige verwirrende Widersprüche gestoßen sind.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben bitten wir Sie, mitzuteilen, auf welche Fragestellung sich Ihre Antwort genau bezog. Über eine Übersendung des ursprünglichen Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Radevormwald vom 20.04.2015 würden wir uns freuen, da dieses uns nicht mit dem Vorgang am 15.05.2015 (Eingang in unserem Hause) übersendet wurde.

Wir bitten Sie um diese Auskunft, da wir die gemachten Ausführungen in Ihrem o.g. Schreiben nicht in einen schlüssigen Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden Sachverhalt in Radevormwald bringen können. Es entsteht der Eindruck, die Ausführungen bezögen sich auf einen Mitschnitt von gesamten Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. So schreiben Sie konkret, dass Ratsmitglieder „unter dem Druck der dauerhaften Aufzeichnung und Veröffentlichung“ im der Aussprache behindert werden könnten. Eine solche Aufzeichnung und Veröffentlichung ganzer Sitzungen oder nur einzelner Redebeiträge anderer Rats- oder Ausschussmitglieder fand jedoch nicht statt und wird auch nicht beabsichtigt, noch wurde eine entsprechende Absicht erklärt, insbesondere finden sie nicht „ohne Zustimmung der betroffenen Rats-/Ausschussmitglieder“ statt.

Es wurden durch uns ausschließlich Tonmitschnitte unserer eigenen Redebeiträge angefertigt und veröffentlicht. Die entsprechende Zustimmung zur Aufzeichnung und Veröffentlichung der betroffenen Rats- und Ausschussmitglieder liegt uns, selbstverständlich, vor. Die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte anderer Rats- und Ausschussmitglieder werden hiervon unserer Auffassung nach nicht tangiert; wir könnten auch unter Berücksichtigung Ihrer o.g. Ausführungen nicht nachvollziehen, inwiefern dies der Fall sein könnte. Videoaufzeichnungen unserer Redebeiträge haben wir bisher nicht angefertigt, auch konkrete Pläne in diese Richtung gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

In Anbetracht dieser scheinbaren Widersprüche wäre eine Erläuterung durch Sie und insbesondere eine Aufklärung über die ursprüngliche Fragestellung sehr hilfreich, auch um eventuell entstandene Missverständnisse zwischen den Beteiligten vor Ort aufzuklären.

Ich danke Ihnen vielmals sowohl für Ihre bisherige Mühe als auch in Erwartung einer baldigen Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen