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Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

MH 17: Kriegspropaganda gegen Neurussland rekrutiert 298 Tote

900px-Flag_of_Novorussia_(project).svgNachdem die Offensive gegen die Volksmilizen in Neurussland (Noworossija) schleppender verläuft, sich die befreite Bevölkerung nicht so recht freuen will, erste Zeugen von Massakern durch die Ukie-Faschisten an der undankbaren Zivilbevölkerung berichten und selbst die Junta in Kiew nur noch von Teilerfolgen sprechen mag, kommt der Abschuss einer Zivilmaschine über Rebellen-Gebiet wie ein rettendes Wunder daher. Und tüchtig Tote gab es auch noch. Perfektes Geheimdienstwetter also.

Als ich heute gegen Mittag einen Kaffee in einem Kiosk in Remscheid bestellte, strahlte sie mich an. „Unabhängig – Überparteilich“ und in bester Kriegs-Litanei. „Ich möchte bitte dieses feine Beispiel Kriegspropaganda kaufen!“ Es bestand kein Zweifel daran, welche Zeitung ich zu kaufen wünschte. „Wissen sie, früher hatten wir den ‚Stürmer‘, die haben für einen Herrn Hitler geschrieben. Das hier hätte ihm sehr gefallen.“, und ich zahlte meine 80 Euro-Cent.

„Dieser Abschuss verändert alles“, titelte DIE ZEIT bereits am 18. diesen Monats, und darum geht es wohl auch. Damit war sie beispielhaft für viele Artikel, die an diesem Tag geschrieben wurden. DIE WELT hielt sich im Titel nicht mit vermeintlich neutralen Formulierungen auf, die man dann erst mühsam wieder in das gewünschte, einseitige Bild der Lage verdrehen müsste, sondern kommentierte sofort „Wie dreist Putin das Unglück instrumentalisiert“, weil dieser es wagte, darauf hinzuweisen, dass es so oder so nicht dazu gekommen wäre, wenn der ukrainische Schokoladen-Präsident Poroschenko die Waffenruhe verlängert hätte. Dazu meint DIE WELT, offensichtlich schon in Kriegslaune, die „Zerstörung der Ukraine kann nicht der Preis des Friedens sein“. Also, weiterschießen, Poroschenko – DIE WELT steht hinter Dir!

Passend dazu die BILD, deren Ausgabe ich wie beschrieben für meine Sammlung sichern musste. Später, in besseren Zeiten, soll nämlich keiner sagen können, er hätte es nicht gewusst: „Wann stoppt die Welt endlich Putin?“ Man möchte meinen, die Redakteure der BILD würden DIE WELT lesen und fordern nun, den Worten Taten folgen zu lassen. Kann aber nicht sein, denn BILD-Redakteure lesen nicht.

Also will die Zeitung, die schon den Mord an Rudi Dutschke in Auftrag gab, jetzt den Kopf des russischen Präsidenten Putin – dessen Zustimmungswerte im eigenen Land übrigens jenseits dessen liegen, was sich Präsident Obama vorzustellen wagen würde. Begründen tut man das mit Beweisen, über die man offensichtlich nur selbst verfügt: „Die Todes-Rakete kam aus Russland!“ Das weiß die BILD und nur die BILD. Es ist, wie der Volksmund sagt, BILD sprach mal wieder als Erster mit der Leiche. Übrigens ist die Wortwahl gar nicht so ungeschickt, denn auch die Ukie-Armee der faschistischen Junta in Kiew verwendet, mangels einer vollständig eigenständigen Rüstungsindustrie, vorwiegend russische Waffentechnik. Darunter befinden sich, entgegen einiger Berichte, auch die mutmaßlichen Tatwaffen, Luftabwehrraketen des Modells Buk (ca. 60 Systeme). Über den ganzen Artikel beschränkt sich die BILD auf das, was sie am besten kann, und das sind haltlose Mutmaßungen, präsentiert in reißerischer Art. Sichere Quellen bestätigen der BILD (offensichtlich „exklusiv“), dass für den Abschuss von MH 17 nur (Ras)Putin alleine verantwortlich sein kann. So genau weiß es sonst nur der CIA (wir erinnern uns: „Saddam Hussein hat definitiv Massenvernichtungswaffen.“).

Warum war MH 17 überhaupt da?

Interessanter Weise sind längst nicht alle westlichen Zeitungen so einhellig dabei, wenn es um die bevorstehende Invasion des Großreiches der Bären im Osten durch die westliche Wertegemeinschaft (Euro, Dollar und Yen) geht. Die Vorsicht gerade US-amerikanischer Zeitungen mag darin begründet liegen, dass man der amerikanischen Öffentlichkeit in den letzten 15 Jahren immer wieder derartige „Fehleinschätzungen“ aus dem Weißen Haus präsentiert hatte, dass die eigene Glaubwürdigkeit unleugbar leiden musste. Ein wenig journalistische Skepsis kann da nur sinnvoll sein.

Jedenfalls, die Washingten Post war vom ersten Moment skeptisch und hatte bereits am Tag des Unglücks eine Kurzmitteilung mit umfangreichen Grafiken veröffentlicht, aus denen unter anderem hervorging, dass Flug MH 17 nicht die übliche Route genommen hatte. Diese Grafik wurde am 19. noch einmal korrigiert: „A previous version of the flight route map relied on estimated data from FlightAware with a large margin of error. We have since updated the map with data from flightradar24.com. (EIne frühere Version der Karte der Flugrouten basierte auf geschätzten Daten von FlightAware mit einer hohen Fehlerquote. Wir haben haben die Karte zwischenzeitlich mit Informationen von flightradar24.com aktualisiert.)“ In der aktualisierten Fassung wird auch der Ausweichkurs beschrieben, mit dem der Luftraum der Ukraine noch am Freitag zuvor umflogen wurde. MH 17 befand sich fast 700 Kilometer nördlich von dieser Route, und das nur einen Tag, nachdem die ukrainische Junta den Luftraum über Neurussland auf Grund der Kämpfe für gesperrt erklärte obwohl Malaysia Airlines seine Flugzeuge ukrainisches Gebiet vor dieser Sperrung noch hatte umfliegen lassen.
Warum? Schlechtes Wetter, wahrscheinlich (Quelle für diese Begründung: die heutige BILD).

Aus einer weiteren von der Washington Post veröffentlichen Grafik geht hervor, dass die letzte bekannte Position der Maschine hunderte Kilometer vor dem von den Rebellen kontrollierten Gebiet liegt, nämlich etwa zwischen Cherkasy und Dnepropetrovsk, ungefähr 350 Kilometer vor der Absturzstelle und mindestens 300 Kilometer außerhalb des von den neurussischen Volksmilizen kontrollierten Gebiets.

Ich will hier nicht einmal auf all die Indizien eingehen, die kursieren, aber nicht zweifelsfrei verifiziert werden können, wie die Nachrichten eines spanischen Fluglotsen, der angeblich um 10:38 Ortszeit, 16 Minuten nach dem Abschuss von MH 17, aus dem Tower von Kiew schrieb:

Antes de que me quiten el tlf o me rompan la cabeza, derribado por Kiev
(„Bevor sie mir den tlf wegnehmen oder mir den Kopf einschlagen, abgeschossen durch Kiew“)

Bereits vorher wurde über den zwischenzeitlich geschlossenen Account berichtet, dass ukrainische Kampfflieger MH 17 noch drei Minuten, bevor die Maschine vom Radar verschwand, begleitet hätten. Aber es ist im Moment unmöglich, zu beweisen, wer diesen Account besessen oder wer über ihn gesendet hat. Ich kann nicht einmal ohne jeden Zweifel beweisen, dass dieser Account je existierte. Das, was wir sicher wissen, muss uns genügen und es ist allemal ausreichend, um misstrauisch zu sein.

Zumal, galt da nicht „In Dubio Pro Reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) als Grundsatz des Rechtsstaates? Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten lehrt uns, dass es kein gutes Zeichen ist, wenn die Presse diesen Grundsatz vergisst und bereits vor der Untersuchung den Namen des Mörders veröffentlicht. Gibt es denn überhaupt glaubwürdige Beweise für die Theorie, dass die Volksmilizen für den Abschuss verantwortlich sind? Da gibt es den angeblichen Mitschnitt eines Telefonates zwischen einem Milizionär und seinen geheimen Auftraggebern in Russland, in dem dieser von dem Abschuss eines Flugzeugs berichtet. Als Quelle wird hier allgemein der ukrainische Geheimdienst genannt.

Es ist nicht logisch nachvollziehbar, warum so ein Gespräch überhaupt stattgefunden haben sollte, denn gerade ein Agent Moskaus würde nicht mal eben bei Putin im Vorzimmer anrufen, um stolz zu berichten, dass man gerade wieder irgendetwas abgeschossen hätte, die neuen Raketen sind echt krass, danke Wladimir nochmal dafür. Dass die Metadaten des Videos, mit dem die Telefon-Geschichte verbreitet wurde, Hinweise darauf liefern, dass es bereits einen Tag vor dem Abschuss von MH 17 erstellt wurde, erhöht die Glaubwürdigkeit ebenfalls nicht.

In wie weit man dem ukrainischen Geheimdienst in seiner gegenwärtigen Verfassung überhaupt trauen kann (angefangen mit dem Überlaufen ganzer Abteilungen zu den Rebellen bis hin zu der Durchsetzung mit neuem, faschistischen Personal), ist noch eine ganz andere Frage – aber selbst ein normaler westlicher Geheimdienst sagt eigentlich nie die Wahrheit, zumindest würden mir spontan nur Beispiele dagegen einfallen (vom „Tonkin-Zwischenfall„, über die Beteiligung an verschiedensten Umstürzen und Morden, bis zu Saddam Husseins wirklich gut versteckten Massenvernichtungswaffen).
Wer also möchte sich bei seiner Bewertung der Lage auf chronische Lügner berufen?

Überraschend viele Menschen scheinen sich darauf einzulassen. Denn interessanterweise fällt es Menschen, die ohne einen zweiten Gedanken daran glauben, dass eine Gruppe von Freiheitskämpfern eine Zivilmaschine abschießen würde, ohne einen Vorteil davon zu haben, im Umkehrschluss ausgesprochen schwer, sich vorzustellen, dass eine faschistische Junta, die die Ukraine von Russen, Juden und anderen Untermenschen reinigen will und für die Stepan Bandera der „Held der Ukraine“ ist, zu so einem Verbrechen in der Lage wäre – selbst, wenn sie einen offensichtlichen Nutzen daraus ziehen könnte.

Dabei wäre es absolut nichts Neues. Schon der zweite Weltkrieg, von dem die ukrainischen Euromaidaner heute so begeistert sind, begann damals mit einer solchen Lüge.