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AfD-Plakate – Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Die AfD hat zur Europawahl die Plakatierung in Radevormwald beantragt, obwohl sie nach wie vor in der Stadt selbst über keine (zumindest öffentlichen) Struktur verfügt. In Radevormwald gibt es jedoch die (freiwillige) Vereinbarung, ausschließlich auf städtischen Flächen zu plakatieren. Hierfür benötigt man Papierplakate – und die hat die AfD scheinbar nicht. Die AfD aber scheint nur über Hohlkammerplakate zu verfügen (hergestellt aus Kunststoff).

Der Einsatz von Hohlkammerplakaten bei den städtischen Dreieckständern ist noch möglich. Das Problem beginnt damit, dass die AfD dieselben Hohlkammerplakate auch notdürftig an die Plakatwände der Stadt geklebt hat.

Diese Form der Anbringung aber ist nicht sicher: Bei starkem Wind und sonstigen widrigen Witterungsbedingungen können die Hohlkammerplakate ohne Weiteres von den Plakatwänden gerissen werden oder fallen herab. In jedem Fall werden sie zum Spielball des Windes und können auch auf die Straße gefegt werden, wo sie eine nicht unerhebliche Gefahr für den Verkehr darstellen.

Gestern (24.04.2019) gegen 19:30 Uhr wurde ein Hohlkammerplakat von Sturmböen von der Plakatwand an der Lindenbaumschule gerissen und machte sich selbstständig. Ich wartete selbst dort auf den Bus und konnte das AfD-Plakat zum Glück einfangen, bevor es weiteren Schaden anrichten konnte. Ich habe das Plakat mitgenommen, es befindet sich nun in meiner Wohnung. Sollte die AfD an ihrem Plakat weiterhin Interesse haben, kann ich es beispielsweise der Stadt übergeben und es könnte dann dort abgeholt werden. Mich zu erreichen sollte selbst für die AfD keine Herausforderung darstellen (sofern sie berücksichtigt, dass es eine Welt jenseits Facebook gibt, in der ich zufälligerweise wohne).

Die Stadt muss handeln

Einer der sinnvollen Grundsätze bei der Anbringung von Wahlplakaten ist, dass diese keine Gefahr für Dritte darstellen dürfen. Die AfD hat diesen Grundsatz sträflich verletzt. Daher habe ich heute das Ordnungsamt der Stadt Radevormwald auf die Gefährdung durch AfD-Plakate hingewiesen. Hier muss kurzfristig Abhilfe geschaffen werden: Sollte die AfD selbst dazu nicht in der Lage sein, so muss die Stadt eben die unsachgemäß eingesetzten AfD-Plakate an den Plakatwänden entfernen.

Anfrage: Was passiert nach der Selbstauflösung von „pro Deutschland“ im Stadtrat Radevormwald?

Anfrage zur 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald

Auswirkungen der Selbstauflösung von „pro Deutschland“ auf den Rat der Stadt Radevormwald und seine Gremien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Hat die Selbstauflösung der so genannten „Bürgerbewegung pro Deutschland“ am 11.11.2017 unmittelbare Auswirkung auf den Rat der Stadt Radevormwald und seine Gremien oder die Mandatsträger der Fraktion „pro Deutschland“ im Rat der Stadt Radevormwald?
  2. Wenn ja: Welche Auswirkungen sind dies?

Die Anfrage kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Vier Nazis schlagen Familienvater tot, ein minderschwerer Fall gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge

Artikel des LF vom 11.07.2017

Waldbröl ist eine der südlichsten Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Das Städtchen ist Inbegriff ländlicher Gemütlichkeit. Doch auch hier wird die rechte Szene immer gewalttätiger. Im letzten Jahr war Waldbröl Schauplatz eines faschistischen Verbrechens: Vier Neofaschisten schlugen nachts einen Familienvater tot. Eigentlich hatten sie nur Flüchtlinge jagen wollen…
Letzte Woche wurde das Urteil gesprochen.

Die vier Faschisten, die in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am 1. September 2016 erklärtermaßen einen 40-Jährigen Familienvater tot geschlagen haben, weil sie keine Flüchtlinge fanden, wurden vor dem Landgericht Bonn nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen minderschwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei von Ihnen (Alter 21, 22, 23, 36) nach Jugendstrafrecht, zu Haftstrafen von 2,5 bis 4 Jahren verurteilt (teils wird berichtet 2 Jahre, was die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe bedeuten würde), weil sie aussagten, das Opfer habe sie wiederholt provoziert und es sei ihnen doch nicht klar gewesen, dass der gleich stirbt, wenn man ihm den Schädel einschlägt.

Die Faschisten hatten ihr Opfer, auch, als es schon am Boden lag, mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und einem „Stock“ auf den Kopf immer weiter angegriffen. Das Opfer versuchte noch, kriechend zu fliehen, aber die Faschisten ließen nicht von dem 40-Jährigen ab. Der verheiratete Vater zweier Kinder starb neun Tage später im Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch bzw. einem Schädelhirntrauma.

„Für den Strafrahmen spielt eine Rolle, dass von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen ist. Dies ganz maßgeblich deshalb, weil das Opfer, der Getötete, immer wieder von selbst auf die Angeklagten zugegangen ist und sie beschimpft hat. Also sie zu der Tat immer weiter provoziert hat.“
Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts Bonn

Das Gericht gesteht den Angeklagten mit diesem Urteilspruch zu, dass sie nicht mit Tötungsabsicht und auch nicht aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hätten – alles andere hätte nämlich eine Verurteilung wegen Mordes bedeutet. Stattdessen gibt das Gericht dem Opfer eine Mitschuld an seinem Tod. Das Urteil ist schon aus diesem Grund für uns nicht nachvollziehbar und nicht tragbar. Wir erkennen es nicht an. Wir fordern eine angemessene Bestrafung dieser Mörder – als Mörder!
In keinem Fall dürfen diese Menschen auf freien Fuß gesetzt werden.

Wir verurteilen daher auch nicht nur die Tat und die Täter, sondern auch das Gericht, das mit diesem Urteil nicht nur dem verstorbenen Opfer und seinen Angehörigen in’s Gesicht gespuckt hat, sondern auch klar zeigt, wo es steht. Faschistisch motivierte Morde werden als Körperverletzungen verharmlost. Damit wird den Opfern rechter Gewalt gezeigt, dass sie mit keinem Schutz und keiner Gerechtigkeit rechnen können. Den faschistischen Tätern wird gezeigt, dass sie mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen können.

Unsere Erfahrungen in Radevormwald passen in dieses Gesamtbild. Dort musste der Anführer der verbotenen neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, Jonas Ronsdorf, mehrere Jahre nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe von gerade einmal 2,5 Jahren (die allerdings auf Grund der Länge von über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte) nicht zur Haft antreten. Erst, nachdem das LF diesen Skandal öffentlich thematisierte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Die anderen verurteilten Neofaschisten hatte man quasi gleich laufen lassen: Sechs von ihnen erhielten Haftstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer eine Geldstrafe.
Gemeinsam hatten sie die Radevormwalder über ein Jahr terrorisiert und dabei auch mehrere Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und politische Gegner verübt.

s.a.: Artikel des WDR vom 4.7.17

Eilmeldung: pro Deutschland sieht in die Zukunft!

Die faschistoide Partei „pro Deutschland“ „bewertet“ auf Ihrer Webseite in einem Artikel vom gestrigen 23. Mai 2017 ein Theaterstück, dass vom Runden Tisch gegen Rechts in Radevormwald mit organisiert wurde.

Das wirklich Spannende daran:

Die Aufführung beginnt erst heute, in 1 Stunde und 15 Minuten ab jetzt (24. Mai 2017, 15:45 Uhr), um 17 Uhr im Bürgerhaus Radevormwald. 😉

Screenshot des Artikels auf der Webseite von „pro Deutschland“

Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Rechter Terror: Faschistenüberfall auf Jan Bäcker in den Wupperorten

Beitrag von der Webseite des LINKEN FORUMS, 01.03.17

Jan Bäcker, Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und Direktkandidat der Partei „Die PARTEI“ zur Landtagswahl, wurde in der Nacht von Freitag, den 24.2., auf Samstag, den 25.2. von zwei Faschisten in den Wupperorten (Radevormwald) überfallen. Jan Bäcker erlitt einen Nasenbeinbruch und mehrere Prellungen. Das Wochenende verbrachte er im Krankenhaus.

Er wollte nur mal eben Zigaretten holen: Ca. 1:30 Uhr trafen Jan Bäcker und ein weiterer Wupperaner auf dem Rückweg von dem Zigarettenautomaten bei der Sparkasse Dahlerau in der Kirchstraße auf zwei Personen, die Ihnen entgegen kamen und sie offensichtlich beobachteten. Bäcker und sein Begleiter wichen aus, die Unbekannten aber drehten eine Runde und folgten ihnen. Auf der Wülfungbrücke wurden sie von ihren Verfolgern gestellt. Mit Pfiffen machten sie auf sich aufmerksam, dann flogen Steine. Einer traf Bäcker am Bein. Dann rannte einer der Angreifer auf die Brücke und schlug Bäcker direkt ins Gesicht. Der Angreifer wurde von dem Opfer eindeutig als der Neofaschist Eric Fieseler identifiziert (Eric Fieselers Facebook-Profil). Nach dem ersten Schlag ging Bäcker zu Boden. Fieseler schlug und trat mehrfach auf den immer noch am Boden liegenden Bäcker ein. Der andere Faschist – hoch gewachsen, schlank, Glatze – bedrängte Bäckers Begleiter und hielt diesen davon ab, zu helfen. Zum Schluss bedrohte Fieseler sein Opfer: Rufst du die Polizei, passiert dir sowas nochmal. Dann ließ er von seinem Opfer ab. Der zweite Faschist wendete sich nun ebenfalls an den wieder hoch kommenden Bäcker, nicht die Polizei zu rufen, sonst werde es nur schlimmer.

Beide Täter trugen zum Tatzeitpunkt einheitlich dunkle bzw. schwarze Kleidung.

Nachdem die Täter sich wieder in Richtung Dahlerau Bahnhof zurück zogen, rief Bäcker trotz der Drohungen die Polizei. Da war es genau 1:50 Uhr. Die Beamten waren nach etwa einer weiteren halben Stunde zur Stelle, nahmen die Anzeige auf und riefen einen Krankenwagen, der Bäcker um ca. 2:45 Uhr in das Sana Krankenhaus Radevormwald brachte. Ein zweiter Streifenwagen konnte die Täter später natürlich nicht mehr stellen. Bäcker erlitt mehrere Prellungen und eine Nasenbeinfraktur. Wegen dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung verbrachte er das Wochenende unter Beobachtung in der Klinik.

Bäcker informierte das LF selbst durch eine Nachricht noch in der gleichen Nacht.

Fieseler am Morgen nach der Tat

Am Samstag begegnete der Stadtverordnete des LF, Fritz Ullmann, um 10:45 Uhr Eric Fieseler in der Buslinie 626, als er Jan Bäcker im Krankenhaus besuchen wollte. Der Faschist kam zu Ullmann herüber und bedrohte ihn: Er solle ja keine Lügen verbreiten. Sollte er es doch tun, so müsse er aufpassen. Ullmann reagierte auf die Drohung in dem er deutlich hörbar erklärte, sich nicht von einem Faschisten einschüchtern zu lassen und begann, Fotos von Fieseler zu machen, so dass dieser sich in den hinteren Teil des Busses zurück zog (s. Foto rechts). Dabei trug Fieseler neben einer dunklen Jacke und einer schwarzen Schirmmütze mit mehreren neofaschistischen Ansteckern an der Seite die schwarz-weiß quergestreifte Hose eines Häftlingskostüms. Ullmann erstattet Anzeige wegen Bedrohung.

Kein Unbekannter, kein Einzelfall

Fieseler ist kein unbeschriebenes Blatt. Der stadtbekannte Faschist unterstützte schon die neofaschistische Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“ während des Prozesses gegen die 8 Haupttäter der Gruppe unter Jonas Ronsdorf im Jahr 2013. Seither war er in und außerhalb von Radevormwald in der rechten Szene aktiv, hat bei mehreren Gelegenheiten Antifaschisten bedroht und einzuschüchtern und steht im Verdacht, für diverse Propagandadelikte in den Wupperorten verantwortlich zu sein. Auch Bäcker war schon in der Vergangenheit Ziel von Fieselers Aktionen und erhielt anonyme Drohungen.

Die Wupperorte sind nach wie vor ein Schwerpunkt rechter Aktivitäten. Es herrscht eine Auseinandersetzung zwischen den Neofaschisten aus dem Umfeld von „pro Deutschland“ und der Partei „Die Rechte“, die ihre Symbole und Parolen verbreiten, und der vom LF ausgerufenen Antifa-Stadtpflege, die rechte Propaganda beseitigt. Regelmäßig werden Hakenkreuze und andere faschistische Symbole gesprüht und rechtsextreme Aufkleber angebracht. Häufiges Ziel von solchen und anderen Attacken ist Ullmanns Wohnhaus in der Kirchstraße (wir berichteten). Zuletzt wurden am Wochenende vom 10. auf den 12. Februar an mehreren Stellen illegal Plakate in Dahlerau angebracht, mit denen unter anderem für eine Nazi-Kundgebung in Dresden am 13. Februar geworben wurde. Derartige Aufkleber wurden auch wieder an Ullmanns Briefkasten angebracht.

Handeln statt verharmlosen!

Das LF erklärt sich solidarisch mit Jan Bäcker, der VVN-BdA und der Partei „die PARTEI“. Denen, die von Faschisten angegriffen oder bedroht werden, stehen wir zur Seite. Bäcker werden wir bei der rechtlichen Aufarbeitung des Vorfalls helfen. Weitere Aktionen besprechen wir noch. Wir werden die Demonstration gegen die Partei „Die Rechte“ in Wuppertal am kommenden Samstag, den 4.3., nutzen, um den Angriff auf Bäcker dort bekannt zu machen.

Wir fordern die Polizei und auch die Politik unserer Stadt auf, entschlossen, schnell und deutlich zu handeln. Sowohl Polizei als auch Politik haben die weiterhin in Radevormwald reale Gefahr neofaschistischer Gewalt trotz beinahe alltäglicher rassistischer Hetze und Faschisten-Symbolik, u.a. in den sozialen Medien zu Radevormwald, verharmlost, anstatt sich der Herausforderung an die Zivilgesellschaft zu stellen. Wo menschenverachtende Hetze toleriert wird, wird der Boden für solche Angriffe wie den auf Jan Bäcker bereitet. Vor allen Dingen muss der Runde Tisch gegen Rechts aus seiner Untätigkeit erwachen und klar Stellung beziehen.

Polizei soll im Rat Zahlen offenlegen

Fritz Ullmann, LF

Die Polizei hat in den Medien sogar falsche Fallzahlen genannt (s. rga vom 11.01.2017, vergl. Bergische Morgenpost vom 22.02.2016 oder unsere Berichterstattung), ob nun durch mangelnde Recherche im eigenen Haus oder absichtlich. Fritz Ullmann beabsichtigt, mit einer Anfrage in der nächsten Ratzsitzung am 14.3. die PMK-Statistik (Politisch Motivierte Kriminalität) für Radevormwald offenzulegen und somit zu klären, wie viele Taten die Polizei tatsächlich erfasst hat und warum verschiedene Fälle in der Vergangenheit offensichtlich nicht erfasst wurden.

Kleine Erinnerung nach Dresden

Einige sehen im Islamismus die aktuell größte Gefahr für die Menschen in Deutschland. Schauen wir uns mal die Zahlen an…

Terror in Deutschland

Zeitraumrechte Angrifferechte Anschlägeislamistische Angriffeislamistische Anschläge
2014
8124700
2015
189126610
I u. II 201612659810
gesamt396211120

Noch Fragen?

Übrigens:
Der IS und islamistische Terroristen im Allgemeinen stellen eine gewaltige Bedrohung für die Menschen im Nahen Osten und im Norden Afrikas dar. Dort also, wo der Westen islamische Extremisten unterstützt hat um unliebsame Regierungen zu beseitigen – eine Wiederholung der westlichen Politik in Afghanistan in den 1980’ern mit bekanntem Ausgang. Den „guten Dschihadisten“, den so genannten Mudschahedin, folgten die Taliban und dann Al-Qaida. Nun bringt die euphemistisch „arabischer Frühling“ genannte Destabilisierung in der arabischen Welt den „Islamischen Staat“ hervor. Unter den Verbrechen unserer Anführer leiden bisher nicht wir, sondern die Menschen in diesen Ländern. Deswegen flüchten die Menschen.

Sicher – All das ist bekannt, und all das wurde auch schon gesagt. Oft. Aber man kommt eben nicht umhin, zur Kenntnis zu nehmen, dass in diesem Land verdammt viele angeblich besorgte Bürger verdammt schlecht lesen und nur sehr begrenzt zuhören können. Da bleibt einem nur die geduldige Wiederholung des Lernstoffes.

17. März: Faschisten überfallen kommunistische Kundgebung in der Ukraine

Dieses Video zeigt den Überfall von Faschisten, die dem Zivilcorps des berüchtigten Nazi-Regiments Azow zugerechnet werden, auf eine kommunistische Kundgebung mit vorwiegend älteren Teilnehmern am 17. März 2016 in dem vom Poroschenko-Regime kontrollierten Teil der Ukraine.

Die Kundgebungsteilnehmer erinnerten an die Missachtung der Ergebnisse des Volksreferendums über die Fortsetzung der Sowjetunion (UdSSR), in welchem sich die Bevölkerung mit einer überragenden Mehrheit von 76,4 % für den Erhalt der UdSSR ausgesprochen hatte. Die Teilnehmer wehren sich und es gelingt ihnen trotz der offensichtlichen körperlichen Überlegenheit der Angreifer, diese zu vertreiben. Vor diesen Menschen ziehe ich den Hut!

Das Video ist auf Grund der Brutalität der angreifenden Faschisten nicht für Kinder zu empfehlen.