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Sollte man nicht gemeinsam gegen die AfD demonstrieren?

Antwort auf den Offenen Brief von Stefan Rommerskirchen zum Protest-Aufruf des Runden Tisches gegen Rechts gegen die AfD vom 3.5.2023

Der Brief von Stefan Rommerskirchen kann hier gelesen werden.

Sehr geehrter Herr Rommerskirchen,

gerne will ich auf Ihren Brief antworten und einige Missverständnisse aufklären.

Erstens vergessen Sie: Ich bin nicht der kommissarische Vorsitzende. Ich bin nur einer der zwei gleichberechtigten kommissarischen Vorsitzenden des Runden Tisches gegen Rechts. Der andere ist Detlef Förster, ein langjähriges und verdientes Mitglied der SPD – ein bekennender und aufrichtiger Sozialdemokrat. Alle Erklärungen des Vorstands und jede Aktion sind gemeinsam beschlossen, keiner kann den anderen überstimmen.

Zum Zweiten: Ich bin Demokrat. Es ist absolut richtig, dass ich als LF-Mitglied auf der offenen Liste mit der MLPD „Internationalistische Liste / MLPD“ kandidiert habe und, voraussichtlich, bei kommenden überregionalen Wahlen wieder kandidieren werde. Das LF ist eine Trägerorganisation des Internationalistischen Bündnisses aus aktuell bundesweit 41 Organisationen, das zu Wahlen seit 2017 mit der MLPD gemeinsam antritt. Ich selbst bin Kommunist, weil ich sowohl überzeugter Demokrat bin, als auch ein Gegner jeder Ausbeutung und Unterdrückung. Mein Grundprinzip ist die Solidarität. Deswegen trete ich für eine gesellschaftliche Alternative, eine grundlegenden Verbesserung der bestehenden Verhältnisse ein. Und insofern distanziere ich mich auch nicht von den genannten Positionen der MLPD:

  • Revolution: Ist die notwendige gesellschaftliche Umwälzung hin zu einem System, dass den Bedürfnisse der Menschen dient und nicht den Profiten der Konzerne. Eine Revolution ist kein Putsch und ist nur mit der direkten Unterstützung der Massen möglich.
  • Diktatur des Proletariats: Ist die wirkliche Demokratie, in der der Wille der Masse der Bevölkerung unmittelbar zählt. Das ist Demokratie, die Diktatur der Mehrheit, denn sie entscheidet dann wirklich über die Geschicke des Staats.
  • Kommunismus: Die klassenlose Gesellschaft, in der nicht nur der Privatbesitz an Produktionsmitteln abgeschafft ist, sondern der Grundsatz gilt „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“. Sie muss über den Sozialismus aufgebaut werden, in dem noch der Grundsatz „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt.

Keines dieser Ziele ist undemokratisch, ganz im Gegenteil dienen sie der Verwirklichung der Demokratie, ihrer Höherentwicklung über das bisher Erreichte hinaus.

Was mir Drittens bei Ihrem Brief auffällt: Sie sagen nichts zur AfD. Sind Sie nicht der Ansicht, dass die Radevormwalder gegen eine Partei auf die Straße gehen sollten, die rassistische, nationalistische und faschistoide Inhalte offen vertritt, die gegen die Religionsfreiheit kämpft und in der Faschisten – wie auch in Radevormwald – wichtige Positionen bekleiden? Oder ist dieser Protest weniger wichtig als antikommunistische Vorbehalte? In diesem Punkt sollten Sie die in Ihrem Brief ausgedrückte Haltung kritisch hinterfragen.

Viertens, um mit dem Wichtigsten zu schließen: Der Runde Tisch gegen Rechts hat weder den Sozialismus noch den Kommunismus zum Ziel, sondern ist ein überparteilicher Verein auf antifaschistischer Grundlage: Wir kämpfen gegen Rechts und für Demokratie und Freiheit. Auf dieser Grundlage kann sich jeder beteiligen und es steht niemandem zu, jemanden, der diese Prinzipien vertritt, auszugrenzen. So sind neben Parteien auch zwei Radevormwalder Glaubensgemeinschaften und Einzelpersonen Mitglieder des Runden Tisches gegen Rechts, weil auch sie Faschismus und Rechtsextremismus ablehnen und verhindern wollen, auch wenn ihre Weltanschauung eine völlig andere ist, als zum Beispiel meine.

Wenn also auch Sie selbst Demokrat sind, dann kommen Sie ruhig um 18 Uhr auf den Schloßmacherplatz und machen Sie klar: Auch ich bin gegen die AfD, bin gegen Rassismus und Faschismus, obwohl ich kein Kommunist bin, denn man muss kein Kommunist sein, um die in der Bundesrepublik erreichten demokratischen Rechte und Freiheiten zu verteidigen. Sagen Sie: Ich stehe für und mit meiner Weltanschauung gegen diese Menschenverachtung auf. Genau das tun auch unsere christlichen und muslimischen Freunde.

Gerne können wir uns auch persönlich unterhalten.

Mit herzlichen Grüßen

Fritz Ullmann

AfD-Plakate – Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Die AfD hat zur Europawahl die Plakatierung in Radevormwald beantragt, obwohl sie nach wie vor in der Stadt selbst über keine (zumindest öffentlichen) Struktur verfügt. In Radevormwald gibt es jedoch die (freiwillige) Vereinbarung, ausschließlich auf städtischen Flächen zu plakatieren. Hierfür benötigt man Papierplakate – und die hat die AfD scheinbar nicht. Die AfD aber scheint nur über Hohlkammerplakate zu verfügen (hergestellt aus Kunststoff).

Der Einsatz von Hohlkammerplakaten bei den städtischen Dreieckständern ist noch möglich. Das Problem beginnt damit, dass die AfD dieselben Hohlkammerplakate auch notdürftig an die Plakatwände der Stadt geklebt hat.

Diese Form der Anbringung aber ist nicht sicher: Bei starkem Wind und sonstigen widrigen Witterungsbedingungen können die Hohlkammerplakate ohne Weiteres von den Plakatwänden gerissen werden oder fallen herab. In jedem Fall werden sie zum Spielball des Windes und können auch auf die Straße gefegt werden, wo sie eine nicht unerhebliche Gefahr für den Verkehr darstellen.

Gestern (24.04.2019) gegen 19:30 Uhr wurde ein Hohlkammerplakat von Sturmböen von der Plakatwand an der Lindenbaumschule gerissen und machte sich selbstständig. Ich wartete selbst dort auf den Bus und konnte das AfD-Plakat zum Glück einfangen, bevor es weiteren Schaden anrichten konnte. Ich habe das Plakat mitgenommen, es befindet sich nun in meiner Wohnung. Sollte die AfD an ihrem Plakat weiterhin Interesse haben, kann ich es beispielsweise der Stadt übergeben und es könnte dann dort abgeholt werden. Mich zu erreichen sollte selbst für die AfD keine Herausforderung darstellen (sofern sie berücksichtigt, dass es eine Welt jenseits Facebook gibt, in der ich zufälligerweise wohne).

Die Stadt muss handeln

Einer der sinnvollen Grundsätze bei der Anbringung von Wahlplakaten ist, dass diese keine Gefahr für Dritte darstellen dürfen. Die AfD hat diesen Grundsatz sträflich verletzt. Daher habe ich heute das Ordnungsamt der Stadt Radevormwald auf die Gefährdung durch AfD-Plakate hingewiesen. Hier muss kurzfristig Abhilfe geschaffen werden: Sollte die AfD selbst dazu nicht in der Lage sein, so muss die Stadt eben die unsachgemäß eingesetzten AfD-Plakate an den Plakatwänden entfernen.

Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Für einen toten Nazi steh ich nicht auf.

Joachim Bötte, zweiter Mann der faschistoiden Ratsfraktion in Radevormwald (früher als „pro NRW“, heute als „pro Deutschland“ bekannt) ist tot. Er starb am 10. Februar 2017. Ich erweise ihm keinen Respekt im Stadtrat.

Der Bürgermeister empfand es während der 19. Ratssitzung am 14. März 2017 als angemessen, dass dieser Mann in stillem Gedenken gewürdigt wird. Ich sage: Nein. Und ich blieb sitzen. Auch, als dann die Nachfolgerin von „pro Deutschland“ vereidigt wurde, blieb ich sitzen.

Respekt für die Toten ist billig und leicht, Respekt vor den Lebenden hingegen viel schwerer. Lebende haben die unangenehme Eigenschaft, mehr als leere Gesten zu erwarten. Der Stadtrat, der entgegen unserer ausdrücklichen Bitte kein Wort für den erst am 26. Februar in den Wupperorten von Faschisten überfallenen Jan Bäcker übrig hat, steht nun für einen toten Nazi auf. Ich nicht.

Dass ich sitzen bleibe, findet der Vorsitzende der UWG-Fraktion, Bernd-Eric Hoffmann, „einfach ungehörig und [es] zeugt von mangelnden Respekt vor dem Menschen (unabhängig von Parteizugehörigkeit) und dem Amt eines Stadtrates“ – Er hätte es tatsächlich angemessen gefunden, wenn die Stadt selbst eine Todesanzeige schaltet. Eine Schande also, da sitzen zu bleiben?

Die wirkliche Schande ist, dass Joachim Bötte überhaupt Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald war. Ihm gebührt keine Ehre, keine Würdigung und kein Respekt dafür.

Wenn nun so pauschal von der allgemeinen Würde des Menschen gefaselt wird, die gerade ich missachtet hätte, dann will ich daran erinnern, dass der Rat der Stadt sonst auch für keinen Menschen, der in unserer Stadt stirbt, aufsteht.

Mehr Würdigung als der einfachste Rader hat so einer ganz sicher nicht verdient.

Anfrage: Sachstandsbericht zu Reichsbürgern in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

In unserer Anfrage ANF-II-3 vom 21. Oktober 2016 baten wir die Verwaltung, Auskunft zu geben, ob „ der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten“ sind.

Durch die Verwaltung wurde in der 17. Sitzung des Rates bestätigt, dass ein Reichsbürger vor damals etwa 2 Monaten in Radevormwald für die Szene typisch aufgetreten sei. Es wird zu diesem Fall um Sachstandsmitteilung gebeten. Des Weiteren soll Auskunft erteilt werden, ob weitere Fälle im Sinne der ANF-II-3 aufgetreten sind.

Begründung:

Erklärt sich aus der Anfrage bzw. inhaltlich s. Begründung ANF-II-3.

(Begründung ANF-II-3:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.)

Anfrage: Vollstreckung von Haftstrafen gegen verurteilte Straftäter aus der rechten Szene

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Wurde oder wird das im Januar 2014 durch das Landgericht Köln gegen Jonas R. im „Freundeskreis-Prozess“ gesprochene Urteil vollstreckt?

Begründung:

Jonas R., Bruder des ehemaligen pro-NRW Stadtverordneten Tobias Ronsdorf, Rädelsführer der neofaschistischen kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Radevormwald“, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Januar 2014 zu einer 2,5-Jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision wurde im Juli 2015 durch den BGH als unbegründet abgelehnt, womit das Urteil endgültig Rechtskraft erlangte.

Eine Haftstrafe von 2,5 Jahren kann nach § 56 (2) StGB grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden („Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“).

Länge und Verlauf des Verfahrens waren bereits kritikwürdig und nicht geeignet, den Tätern die schwere ihrer Taten klar zu machen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln schrieb dazu am 15. Februar 2016:

Mehr als fragwürdig ist die lange Dauer des gesamten Vorgangs. Nach den Razzien gegen den „Freundeskreis“ im April 2012 dauerte es bis zur Eröffnung des Prozesses im September 2013 knappe 1,5 Jahre. Nach dem Urteil im Januar 2014 und dem Einlegen der Revision verstrichen weitere 1,5 Jahre bis zur Entscheidung durch den BGH im Juli 2015. Warum zwischen diesem Urteil und seiner Verkündung Ende Januar 2016 fast weitere sieben Monate verstrichen, ist nicht nachvollziehbar –dies umso mehr als das Jugendstrafrecht, das für sechs der sieben Angeklagten galt, eigentlich eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten vorsieht. In dieser Zeit waren einige der Verurteilten weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv und besuchten beispielsweise Demonstrationen. Zuletzt kam es in Rade wieder zu verstärkten Einschüchterungsversuchen gegenüber Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.

Uns ist aus dem Wohnumfeld des Täters bekannt, dass dieser zu keinem Zeitpunkt länger ortsabwesend war. Zuletzt begegnete ich selbst dem Täter am Donnerstag, den 2. März gegen Mittag in einem Radevormwalder Imbiss, wo ich von ihm auch in beleidigender Form angesprochen wurde. Insofern kann festgestellt werden, dass der Täter auch jetzt kein grundsätzliches Umdenken erkennen lässt.

Daher gibt es begründete Zweifel, dass das Urteil gegen diesen ideologisch gefestigten Täter jemals vollstreckt wurde. Somit ist unsere Anfrage notwendig.

Es ist geboten, diese Frage zu klären, denn wenn tatsächlich seitens der Justiz gegen einen verurteilten Straftäter aus der neofaschistischen Szene keine dem Urteil entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, ist dies geeignet, neofaschistische Täter zu weiteren Straftaten zu motivieren.

Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.

Rechter Terror: Faschistenüberfall auf Jan Bäcker in den Wupperorten

Beitrag von der Webseite des LINKEN FORUMS, 01.03.17

Jan Bäcker, Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und Direktkandidat der Partei „Die PARTEI“ zur Landtagswahl, wurde in der Nacht von Freitag, den 24.2., auf Samstag, den 25.2. von zwei Faschisten in den Wupperorten (Radevormwald) überfallen. Jan Bäcker erlitt einen Nasenbeinbruch und mehrere Prellungen. Das Wochenende verbrachte er im Krankenhaus.

Er wollte nur mal eben Zigaretten holen: Ca. 1:30 Uhr trafen Jan Bäcker und ein weiterer Wupperaner auf dem Rückweg von dem Zigarettenautomaten bei der Sparkasse Dahlerau in der Kirchstraße auf zwei Personen, die Ihnen entgegen kamen und sie offensichtlich beobachteten. Bäcker und sein Begleiter wichen aus, die Unbekannten aber drehten eine Runde und folgten ihnen. Auf der Wülfungbrücke wurden sie von ihren Verfolgern gestellt. Mit Pfiffen machten sie auf sich aufmerksam, dann flogen Steine. Einer traf Bäcker am Bein. Dann rannte einer der Angreifer auf die Brücke und schlug Bäcker direkt ins Gesicht. Der Angreifer wurde von dem Opfer eindeutig als der Neofaschist Eric Fieseler identifiziert (Eric Fieselers Facebook-Profil). Nach dem ersten Schlag ging Bäcker zu Boden. Fieseler schlug und trat mehrfach auf den immer noch am Boden liegenden Bäcker ein. Der andere Faschist – hoch gewachsen, schlank, Glatze – bedrängte Bäckers Begleiter und hielt diesen davon ab, zu helfen. Zum Schluss bedrohte Fieseler sein Opfer: Rufst du die Polizei, passiert dir sowas nochmal. Dann ließ er von seinem Opfer ab. Der zweite Faschist wendete sich nun ebenfalls an den wieder hoch kommenden Bäcker, nicht die Polizei zu rufen, sonst werde es nur schlimmer.

Beide Täter trugen zum Tatzeitpunkt einheitlich dunkle bzw. schwarze Kleidung.

Nachdem die Täter sich wieder in Richtung Dahlerau Bahnhof zurück zogen, rief Bäcker trotz der Drohungen die Polizei. Da war es genau 1:50 Uhr. Die Beamten waren nach etwa einer weiteren halben Stunde zur Stelle, nahmen die Anzeige auf und riefen einen Krankenwagen, der Bäcker um ca. 2:45 Uhr in das Sana Krankenhaus Radevormwald brachte. Ein zweiter Streifenwagen konnte die Täter später natürlich nicht mehr stellen. Bäcker erlitt mehrere Prellungen und eine Nasenbeinfraktur. Wegen dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung verbrachte er das Wochenende unter Beobachtung in der Klinik.

Bäcker informierte das LF selbst durch eine Nachricht noch in der gleichen Nacht.

Fieseler am Morgen nach der Tat

Am Samstag begegnete der Stadtverordnete des LF, Fritz Ullmann, um 10:45 Uhr Eric Fieseler in der Buslinie 626, als er Jan Bäcker im Krankenhaus besuchen wollte. Der Faschist kam zu Ullmann herüber und bedrohte ihn: Er solle ja keine Lügen verbreiten. Sollte er es doch tun, so müsse er aufpassen. Ullmann reagierte auf die Drohung in dem er deutlich hörbar erklärte, sich nicht von einem Faschisten einschüchtern zu lassen und begann, Fotos von Fieseler zu machen, so dass dieser sich in den hinteren Teil des Busses zurück zog (s. Foto rechts). Dabei trug Fieseler neben einer dunklen Jacke und einer schwarzen Schirmmütze mit mehreren neofaschistischen Ansteckern an der Seite die schwarz-weiß quergestreifte Hose eines Häftlingskostüms. Ullmann erstattet Anzeige wegen Bedrohung.

Kein Unbekannter, kein Einzelfall

Fieseler ist kein unbeschriebenes Blatt. Der stadtbekannte Faschist unterstützte schon die neofaschistische Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“ während des Prozesses gegen die 8 Haupttäter der Gruppe unter Jonas Ronsdorf im Jahr 2013. Seither war er in und außerhalb von Radevormwald in der rechten Szene aktiv, hat bei mehreren Gelegenheiten Antifaschisten bedroht und einzuschüchtern und steht im Verdacht, für diverse Propagandadelikte in den Wupperorten verantwortlich zu sein. Auch Bäcker war schon in der Vergangenheit Ziel von Fieselers Aktionen und erhielt anonyme Drohungen.

Die Wupperorte sind nach wie vor ein Schwerpunkt rechter Aktivitäten. Es herrscht eine Auseinandersetzung zwischen den Neofaschisten aus dem Umfeld von „pro Deutschland“ und der Partei „Die Rechte“, die ihre Symbole und Parolen verbreiten, und der vom LF ausgerufenen Antifa-Stadtpflege, die rechte Propaganda beseitigt. Regelmäßig werden Hakenkreuze und andere faschistische Symbole gesprüht und rechtsextreme Aufkleber angebracht. Häufiges Ziel von solchen und anderen Attacken ist Ullmanns Wohnhaus in der Kirchstraße (wir berichteten). Zuletzt wurden am Wochenende vom 10. auf den 12. Februar an mehreren Stellen illegal Plakate in Dahlerau angebracht, mit denen unter anderem für eine Nazi-Kundgebung in Dresden am 13. Februar geworben wurde. Derartige Aufkleber wurden auch wieder an Ullmanns Briefkasten angebracht.

Handeln statt verharmlosen!

Das LF erklärt sich solidarisch mit Jan Bäcker, der VVN-BdA und der Partei „die PARTEI“. Denen, die von Faschisten angegriffen oder bedroht werden, stehen wir zur Seite. Bäcker werden wir bei der rechtlichen Aufarbeitung des Vorfalls helfen. Weitere Aktionen besprechen wir noch. Wir werden die Demonstration gegen die Partei „Die Rechte“ in Wuppertal am kommenden Samstag, den 4.3., nutzen, um den Angriff auf Bäcker dort bekannt zu machen.

Wir fordern die Polizei und auch die Politik unserer Stadt auf, entschlossen, schnell und deutlich zu handeln. Sowohl Polizei als auch Politik haben die weiterhin in Radevormwald reale Gefahr neofaschistischer Gewalt trotz beinahe alltäglicher rassistischer Hetze und Faschisten-Symbolik, u.a. in den sozialen Medien zu Radevormwald, verharmlost, anstatt sich der Herausforderung an die Zivilgesellschaft zu stellen. Wo menschenverachtende Hetze toleriert wird, wird der Boden für solche Angriffe wie den auf Jan Bäcker bereitet. Vor allen Dingen muss der Runde Tisch gegen Rechts aus seiner Untätigkeit erwachen und klar Stellung beziehen.

Polizei soll im Rat Zahlen offenlegen

Fritz Ullmann, LF

Die Polizei hat in den Medien sogar falsche Fallzahlen genannt (s. rga vom 11.01.2017, vergl. Bergische Morgenpost vom 22.02.2016 oder unsere Berichterstattung), ob nun durch mangelnde Recherche im eigenen Haus oder absichtlich. Fritz Ullmann beabsichtigt, mit einer Anfrage in der nächsten Ratzsitzung am 14.3. die PMK-Statistik (Politisch Motivierte Kriminalität) für Radevormwald offenzulegen und somit zu klären, wie viele Taten die Polizei tatsächlich erfasst hat und warum verschiedene Fälle in der Vergangenheit offensichtlich nicht erfasst wurden.

Anfrage: Gibt es auch in Radevormwald Reichsbürger?

Ich stelle hiermit folgenden Anfrage zur kommenden 17. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 25. Oktober 2016 (hier herunterladen):

Es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates zu beantworten:

  1. Sind der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten, bzw. sind der Verwaltung Aktivitäten zur Kenntnis gelangt, die dem typischen Vorgehen von sog. „Reichsbürgern“ entsprechen (unabhängig ob diese sich selbst so bezeichnen)?

Begründung:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.