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Anfrage: Sachstandsbericht zu Reichsbürgern in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

In unserer Anfrage ANF-II-3 vom 21. Oktober 2016 baten wir die Verwaltung, Auskunft zu geben, ob „ der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten“ sind.

Durch die Verwaltung wurde in der 17. Sitzung des Rates bestätigt, dass ein Reichsbürger vor damals etwa 2 Monaten in Radevormwald für die Szene typisch aufgetreten sei. Es wird zu diesem Fall um Sachstandsmitteilung gebeten. Des Weiteren soll Auskunft erteilt werden, ob weitere Fälle im Sinne der ANF-II-3 aufgetreten sind.

Begründung:

Erklärt sich aus der Anfrage bzw. inhaltlich s. Begründung ANF-II-3.

(Begründung ANF-II-3:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.)

Anfrage: Vollstreckung von Haftstrafen gegen verurteilte Straftäter aus der rechten Szene

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Wurde oder wird das im Januar 2014 durch das Landgericht Köln gegen Jonas R. im „Freundeskreis-Prozess“ gesprochene Urteil vollstreckt?

Begründung:

Jonas R., Bruder des ehemaligen pro-NRW Stadtverordneten Tobias Ronsdorf, Rädelsführer der neofaschistischen kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Radevormwald“, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Januar 2014 zu einer 2,5-Jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision wurde im Juli 2015 durch den BGH als unbegründet abgelehnt, womit das Urteil endgültig Rechtskraft erlangte.

Eine Haftstrafe von 2,5 Jahren kann nach § 56 (2) StGB grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden („Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“).

Länge und Verlauf des Verfahrens waren bereits kritikwürdig und nicht geeignet, den Tätern die schwere ihrer Taten klar zu machen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln schrieb dazu am 15. Februar 2016:

Mehr als fragwürdig ist die lange Dauer des gesamten Vorgangs. Nach den Razzien gegen den „Freundeskreis“ im April 2012 dauerte es bis zur Eröffnung des Prozesses im September 2013 knappe 1,5 Jahre. Nach dem Urteil im Januar 2014 und dem Einlegen der Revision verstrichen weitere 1,5 Jahre bis zur Entscheidung durch den BGH im Juli 2015. Warum zwischen diesem Urteil und seiner Verkündung Ende Januar 2016 fast weitere sieben Monate verstrichen, ist nicht nachvollziehbar –dies umso mehr als das Jugendstrafrecht, das für sechs der sieben Angeklagten galt, eigentlich eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten vorsieht. In dieser Zeit waren einige der Verurteilten weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv und besuchten beispielsweise Demonstrationen. Zuletzt kam es in Rade wieder zu verstärkten Einschüchterungsversuchen gegenüber Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.

Uns ist aus dem Wohnumfeld des Täters bekannt, dass dieser zu keinem Zeitpunkt länger ortsabwesend war. Zuletzt begegnete ich selbst dem Täter am Donnerstag, den 2. März gegen Mittag in einem Radevormwalder Imbiss, wo ich von ihm auch in beleidigender Form angesprochen wurde. Insofern kann festgestellt werden, dass der Täter auch jetzt kein grundsätzliches Umdenken erkennen lässt.

Daher gibt es begründete Zweifel, dass das Urteil gegen diesen ideologisch gefestigten Täter jemals vollstreckt wurde. Somit ist unsere Anfrage notwendig.

Es ist geboten, diese Frage zu klären, denn wenn tatsächlich seitens der Justiz gegen einen verurteilten Straftäter aus der neofaschistischen Szene keine dem Urteil entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, ist dies geeignet, neofaschistische Täter zu weiteren Straftaten zu motivieren.

Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.