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Anfrage zur Ratssitzung: Hat das LF eine „Sonderbehandlung“ vom Ordnungsamt erhalten?

Vorgehen des Ordnungsamts gegen Verstöße gegen erlassene Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen der Plakatierung zur Kommunalwahl 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Bei der Plakatierung zur Kommunalwahl 2020 wurden bisher von allen kandidierenden Parteien und Wahlbündnissen verschiedenste Verstöße gegen die Auflagen begangen. Sämtliche Parteien außer dem LF, die eigenverantwortlich plakatiert haben, haben massiv gegen die Auflagen im öffentlichen Verkehrsraum verstoßen. Das LF hat die Anzahl der genehmigten Plakate bewusst überschritten, aus Sicht der Verkehrssicherheit aber vorbildlich plakatiert. Das LF wurde am 19. August mit Frist zum 23. August (4 Tage) durch das Ordnungsamt aufgefordert, die Anzahl der Plakate zu reduzieren. Dies geschah unter Androhung der Entfernung der Plakate des LF durch die Stadtverwaltung ab dem 24. August. Auf Grundlage dieses Sachverhalts stellen wir die folgende Frage auch zur schriftlichen Beantwortung:

    Hat das Ordnungsamt der Stadt Radevormwald konkret und direkt einer weiteren an der Wahl teilnehmenden Partei (d.h. außer dem LF) unter Fristsetzung die Entfernung gegen die jeweils erteilte Sondernutzungserlaubnis verstoßender Wahlsichtwerbung zur Kommunalwahl 2020 angedroht?

    1. Falls Nein,

      1. erfolgte dies ohne Fristsetzung?

        • Falls ja, bei welchen Parteien.

      2. warum nicht bzw. warum ja, aber ohne konkrete Fristsetzung zur angedrohten Maßnahme?

      3. Welche anderen Schritte wurden unternommen, um die Beeinträchtigungen der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs durch die jeweilige Partei zu beenden?

        • Falls andere Schritte ergriffen wurden, warum sind diese Maßnahmen bisher nicht allgemein verwirklicht worden?

        • Falls keine anderen Schritte ergriffen wurden, warum nicht?

    2. Falls Ja,

      1. welcher Partei gegenüber, wann und in welcher Form?

  2. Widerspricht das Ordnungsamt der Aussage, dass keine an der Wahl teilnehmenden Parteien sich an alle ihr jeweils mit Sondernutzungserlaubnis mitgeteilten Auflagen gehalten hat?

Begründung:

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatte Herr Knorz für das Ordnungsamt keine eindeutige Antwort auf diese Frage gegeben, sondern verwies lediglich auf eine E-Mail, die an alle Vertreter kandidierender Parteien und Wählerbündnisse am 5. August 2020 gesendet wurde. Diese E-Mail enthielt keine konkrete Androhung einer Maßnahme gegen eine bestimmte Partei zu einer bestimmten Frist und war auch sonst allgemein gehalten.

Die Anwälte der Stadt haben gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln die Notwendigkeit zur umgehenden Entfernung der Plakate des LF ausdrücklich mit einer, „drohenden Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“ begründet. Obwohl das LF an über 100 Standorten plakatiert hat, kam es nur in 3 Fällen zu Verstößen gegen andere Auflagen, als die Anzahl der bewilligten Plakate betreffend (zwei durch das Ordnungsamt moniert, einer selbst erkannt). Diese Fehler wurden kurzfristig beseitigt. Das LF hat in allen Fragen, die nicht die bloße Anzahl der Plakatstandorte betreffen, bereitwillig mit dem Ordnungsamt kooperiert.

Plakate jeder anderen an der Wahl teilnehmenden Partei wurden unter Missachtung der Auflagen in Einmündungen, Kreuzungen, Kreisverkehren, an Verkehrszeichen und in anderer die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behinderter Weise aufgestellt.

Die Neutralität der Stadtverwaltung steht in Zweifel, sollte sich bestätigen, dass sie einseitig und ausschließlich gegen eine bestimmte zur Wahl kandidierende Organisation vorgegangen ist, obwohl von dieser im Gegensatz zur Argumentation der Stadt vor Gericht und im Gegensatz zu zumindest der Mehrzahl anderer an der Wahl teilnehmender Parteien keine relevante Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ausging.

Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald – Hat Viebach gezahlt?

Nachdem Christian Viebach (CDU) zu Unrecht Verdienstausfall für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats in grotesker Höhe einkassiert hat, trat er als Vorsitzender zurück und legte sein Ratsmandat nieder. Damals hatte er die Rückzahlung der erhaltenen ca. € 18.000 zugesagt. Was ist daraus geworden?


Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald
Rückzahlung zu Unrecht geltend gemachter Aufwandsentschädigungen bzw. Verdienstausfall durch den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Sparkasse, Christian Viebach (CDU)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Sind die o.g. Leistungen durch den Empfänger, Christian Viebach, zwischenzeitlich, wie öffentlich angekündigt, zurück gezahlt worden bzw. hat eine Rückzahlung begonnen?
    Wenn ja,
  2. in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil ist die Rückzahlung bisher erfolgt?
    Wenn nein,
  3. warum nicht?

Presseartikel zum Hintergrund:

http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article62891-2075.html

https://www.rga.de/lokales/radevormwald/stadt-fordert-geld-zurueck-8424058.html

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/viebach-legt-sparkassen-aemter-nieder-aid-1.6902029

Anfrage: Sachstandsbericht zu Reichsbürgern in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

In unserer Anfrage ANF-II-3 vom 21. Oktober 2016 baten wir die Verwaltung, Auskunft zu geben, ob „ der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten“ sind.

Durch die Verwaltung wurde in der 17. Sitzung des Rates bestätigt, dass ein Reichsbürger vor damals etwa 2 Monaten in Radevormwald für die Szene typisch aufgetreten sei. Es wird zu diesem Fall um Sachstandsmitteilung gebeten. Des Weiteren soll Auskunft erteilt werden, ob weitere Fälle im Sinne der ANF-II-3 aufgetreten sind.

Begründung:

Erklärt sich aus der Anfrage bzw. inhaltlich s. Begründung ANF-II-3.

(Begründung ANF-II-3:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.)

Anfrage: Vollstreckung von Haftstrafen gegen verurteilte Straftäter aus der rechten Szene

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Wurde oder wird das im Januar 2014 durch das Landgericht Köln gegen Jonas R. im „Freundeskreis-Prozess“ gesprochene Urteil vollstreckt?

Begründung:

Jonas R., Bruder des ehemaligen pro-NRW Stadtverordneten Tobias Ronsdorf, Rädelsführer der neofaschistischen kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Radevormwald“, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Januar 2014 zu einer 2,5-Jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision wurde im Juli 2015 durch den BGH als unbegründet abgelehnt, womit das Urteil endgültig Rechtskraft erlangte.

Eine Haftstrafe von 2,5 Jahren kann nach § 56 (2) StGB grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden („Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“).

Länge und Verlauf des Verfahrens waren bereits kritikwürdig und nicht geeignet, den Tätern die schwere ihrer Taten klar zu machen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln schrieb dazu am 15. Februar 2016:

Mehr als fragwürdig ist die lange Dauer des gesamten Vorgangs. Nach den Razzien gegen den „Freundeskreis“ im April 2012 dauerte es bis zur Eröffnung des Prozesses im September 2013 knappe 1,5 Jahre. Nach dem Urteil im Januar 2014 und dem Einlegen der Revision verstrichen weitere 1,5 Jahre bis zur Entscheidung durch den BGH im Juli 2015. Warum zwischen diesem Urteil und seiner Verkündung Ende Januar 2016 fast weitere sieben Monate verstrichen, ist nicht nachvollziehbar –dies umso mehr als das Jugendstrafrecht, das für sechs der sieben Angeklagten galt, eigentlich eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten vorsieht. In dieser Zeit waren einige der Verurteilten weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv und besuchten beispielsweise Demonstrationen. Zuletzt kam es in Rade wieder zu verstärkten Einschüchterungsversuchen gegenüber Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.

Uns ist aus dem Wohnumfeld des Täters bekannt, dass dieser zu keinem Zeitpunkt länger ortsabwesend war. Zuletzt begegnete ich selbst dem Täter am Donnerstag, den 2. März gegen Mittag in einem Radevormwalder Imbiss, wo ich von ihm auch in beleidigender Form angesprochen wurde. Insofern kann festgestellt werden, dass der Täter auch jetzt kein grundsätzliches Umdenken erkennen lässt.

Daher gibt es begründete Zweifel, dass das Urteil gegen diesen ideologisch gefestigten Täter jemals vollstreckt wurde. Somit ist unsere Anfrage notwendig.

Es ist geboten, diese Frage zu klären, denn wenn tatsächlich seitens der Justiz gegen einen verurteilten Straftäter aus der neofaschistischen Szene keine dem Urteil entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, ist dies geeignet, neofaschistische Täter zu weiteren Straftaten zu motivieren.

Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.