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Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.