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Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald – Hat Viebach gezahlt?

Nachdem Christian Viebach (CDU) zu Unrecht Verdienstausfall für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats in grotesker Höhe einkassiert hat, trat er als Vorsitzender zurück und legte sein Ratsmandat nieder. Damals hatte er die Rückzahlung der erhaltenen ca. € 18.000 zugesagt. Was ist daraus geworden?


Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald
Rückzahlung zu Unrecht geltend gemachter Aufwandsentschädigungen bzw. Verdienstausfall durch den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Sparkasse, Christian Viebach (CDU)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Sind die o.g. Leistungen durch den Empfänger, Christian Viebach, zwischenzeitlich, wie öffentlich angekündigt, zurück gezahlt worden bzw. hat eine Rückzahlung begonnen?
    Wenn ja,
  2. in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil ist die Rückzahlung bisher erfolgt?
    Wenn nein,
  3. warum nicht?

Presseartikel zum Hintergrund:

http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article62891-2075.html

https://www.rga.de/lokales/radevormwald/stadt-fordert-geld-zurueck-8424058.html

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/viebach-legt-sparkassen-aemter-nieder-aid-1.6902029

Offener Brief zum Polizeiangriff auf ein Radevormwalder Ratsmitglied – mich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. September ereignete sich in Solingen ein nach meinem Demokratie-Verständnis unglaublicher Vorfall, über den ich Sie vor allen Dingen auf Grund meiner eigenen Beteiligung ebenfalls in Kenntnis setzen möchte.

Im Verlauf eines Wahlkampfumzugs auf der Düsseldorfer Straße in Solingen-Ohligs der Internationalistischen Liste / MLPD, auf deren Liste auch das LF an der Bundestagswahl teilnahm, kam es zu einer Begegnung mit einem Infostand der AfD, gegen die ein spontaner, kurzer und friedlicher Protest unter Einsatz der mitgeführten Lautsprecheranlage geführt wurde. Dabei wurde bewusst eine räumliche Distanz zu den Anhängern der AfD gewahrt. Dann zog der Umzug weiter zum Marktplatz.

Drei Polizisten greifen mich an, weil ich ihre rechtswidrigen Maßnahmen filmte.
Quelle: rf-news.de

Auf dem Rückweg wurde der Umzug dann von Einsatzkräften der Polizei (drei Streifenwagen, ca. 20 Beamte und zumindest eine Personen in zivil, die sich zuvor am Stand der AfD aufgehalten hatte) aufgehalten und angegriffen. Die Wahlkampfkundgebung wurde für illegal erklärt, das Mikrofon konfisziert und ich selbst von mehreren Beamten körperlich angegriffen, weil ich die Ereignisse filmte. Ich wurde in Handschellen gelegt und mein Smartphone wurde eingezogen.

Die erlittenen Verletzungen sind ärztlich dokumentiert.

Alle diese Maßnahmen erfolgten nicht nur ohne rechtliche Grundlage sondern auch gegen geltendes Recht (s. u. a. den gültigen Erlass zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung von 2003) und stellten einen massiven Eingriff in den Wahlkampf dar.

Weitere Teilnehmer der Wahlkampfkundgebung wurden angegriffen, ca. zehn Personen wurden in einem Hauseingang „gekesselt“ und willkürlich Personalien festgestellt sowie Platzverweise erteilt. Der Einsatz von Pfefferspray wurde angedroht, obwohl wiederum keine Gewalt von den Wahlkampfhelfern ausging.

Die Polizei behauptete später, sie habe eine Auseinandersetzung verhindert, was Anwohner und Teilnehmer der Kundgebung bestreiten. Video-Aufnahmen, Beweise für den tatsächlichen Ablauf, wurden von der Polizei konfisziert. Die Beamten weigerten sich, Strafanzeigen gegen das Vorgehen der Polizei und einzelner Polizisten entgegen zu nehmen. Es handelt sich aus meiner Sicht um einen massiven Fall von Polizeiwillkür und -gewalt. Veröffentlichte Pressefotos des Solinger Tageblatts belegen jedoch, dass keine Nähe zwischen der AfD und unseren Wahlkampfhelfern bestand (https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizei-ermittelt-weiter-ueber-auseinandersetzung-mlpd-8695262.html).

Gegen mich selbst soll ein Strafverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 201 StGB („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“, beschrieben nach (1) 1. wie folgt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“) geführt werden, wobei mein eingezogenes Smartphone als Beweis dienen soll. Ich habe es bis jetzt nicht zurück erhalten.

Die Polizei konstruiert Beschuldigungen, um ihr anderweitig nicht zu rechtfertigendes Vorgehen im Nachhinein zu legitimieren. Gegen das Vorgehen der Polizei wurde zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft mehrfach Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Ich fordere von der Polizei nicht nur die Herausgabe meines Smartphones, sondern im Falle eines Verfahrens gegen mich auch ausdrücklich die Vorlage des Videos als Beweis.

Da ich als Ratsmitglied unmittelbar betroffen bin, ist die allseitige Aufklärung der Vorgänge von besonderem Interesse auch für die Stadt Radevormwald. Ich möchte Sie bitten, sich zu diesem Vorfall insoweit zu äußern und, selbstverständlich unabhängig vom Ausgang, als Gremium in der heutigen Ratssitzung die Forderung nach der vollständigen Aufklärung der Vorgänge jenes Tages zu unterstützen.

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Anfrage: Sachstandsbericht zu Reichsbürgern in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

In unserer Anfrage ANF-II-3 vom 21. Oktober 2016 baten wir die Verwaltung, Auskunft zu geben, ob „ der Verwaltung der Stadt Radevormwald gegenüber bisher sog. „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten“ sind.

Durch die Verwaltung wurde in der 17. Sitzung des Rates bestätigt, dass ein Reichsbürger vor damals etwa 2 Monaten in Radevormwald für die Szene typisch aufgetreten sei. Es wird zu diesem Fall um Sachstandsmitteilung gebeten. Des Weiteren soll Auskunft erteilt werden, ob weitere Fälle im Sinne der ANF-II-3 aufgetreten sind.

Begründung:

Erklärt sich aus der Anfrage bzw. inhaltlich s. Begründung ANF-II-3.

(Begründung ANF-II-3:

Die „Reichsbürgerbewegung“ stellt auf Grund ihrer völligen Ablehnung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der Autorität der Judikative und Exekutive eine grundsätzliche Bedrohung dar, die in den letzten Jahren nicht ausreichend beachtet wurde. Dies zeigt nicht nur der tragische Fall des Polizistenmordes in Georgensgmünd. Bereits seit mehreren Jahren stellt ihr Vorgehen ein Problem für viele Kommunen dar. „Reichsbürger“ sind mittlerweile sogar innerhalb staatlicher Strukturen wie der Polizei selbst vertreten. Es ist daher unerlässlich, solche Tendenzen frühzeitig zu erkennen, damit diesen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.)

Anfrage: Vollstreckung von Haftstrafen gegen verurteilte Straftäter aus der rechten Szene

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Wurde oder wird das im Januar 2014 durch das Landgericht Köln gegen Jonas R. im „Freundeskreis-Prozess“ gesprochene Urteil vollstreckt?

Begründung:

Jonas R., Bruder des ehemaligen pro-NRW Stadtverordneten Tobias Ronsdorf, Rädelsführer der neofaschistischen kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Radevormwald“, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Januar 2014 zu einer 2,5-Jährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision wurde im Juli 2015 durch den BGH als unbegründet abgelehnt, womit das Urteil endgültig Rechtskraft erlangte.

Eine Haftstrafe von 2,5 Jahren kann nach § 56 (2) StGB grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden („Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“).

Länge und Verlauf des Verfahrens waren bereits kritikwürdig und nicht geeignet, den Tätern die schwere ihrer Taten klar zu machen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln schrieb dazu am 15. Februar 2016:

Mehr als fragwürdig ist die lange Dauer des gesamten Vorgangs. Nach den Razzien gegen den „Freundeskreis“ im April 2012 dauerte es bis zur Eröffnung des Prozesses im September 2013 knappe 1,5 Jahre. Nach dem Urteil im Januar 2014 und dem Einlegen der Revision verstrichen weitere 1,5 Jahre bis zur Entscheidung durch den BGH im Juli 2015. Warum zwischen diesem Urteil und seiner Verkündung Ende Januar 2016 fast weitere sieben Monate verstrichen, ist nicht nachvollziehbar –dies umso mehr als das Jugendstrafrecht, das für sechs der sieben Angeklagten galt, eigentlich eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten vorsieht. In dieser Zeit waren einige der Verurteilten weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv und besuchten beispielsweise Demonstrationen. Zuletzt kam es in Rade wieder zu verstärkten Einschüchterungsversuchen gegenüber Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.

Uns ist aus dem Wohnumfeld des Täters bekannt, dass dieser zu keinem Zeitpunkt länger ortsabwesend war. Zuletzt begegnete ich selbst dem Täter am Donnerstag, den 2. März gegen Mittag in einem Radevormwalder Imbiss, wo ich von ihm auch in beleidigender Form angesprochen wurde. Insofern kann festgestellt werden, dass der Täter auch jetzt kein grundsätzliches Umdenken erkennen lässt.

Daher gibt es begründete Zweifel, dass das Urteil gegen diesen ideologisch gefestigten Täter jemals vollstreckt wurde. Somit ist unsere Anfrage notwendig.

Es ist geboten, diese Frage zu klären, denn wenn tatsächlich seitens der Justiz gegen einen verurteilten Straftäter aus der neofaschistischen Szene keine dem Urteil entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, ist dies geeignet, neofaschistische Täter zu weiteren Straftaten zu motivieren.

Anfrage: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts in Radevormwald

Ich stelle folgende Anfrage zur kommenden 19. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald am 14.03.2017:

Die Verwaltung wird gebeten, eine statistische Auswertung über die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) Rechts der Jahre 2015, 2016 und 2017 für Radevormwald vorzulegen. Hierbei soll anonymisiert aufgeführt werden, was wann wo passiert ist.

Begründung:

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurde Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in Dahlerau von zwei Personen aus der rechten Szene überfallen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch sowie mehrere über den Körper verteilte Prellungen und musste das Wochenende wegen des Verdachts einer möglichen Gehirnerschütterung stationär im Sana Krankenhaus Radevormwald behandelt werden. Jan Bäcker ist Mitglied der Partei „Die PARTEI“ und der Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), für die er kurz vor dem Angriff auch öffentlich in Erscheinung getreten ist.

Dieser offen ausgeführte Angriff auf einen politischen Gegner der Neofaschisten stellt eine Qualität rechter Kriminalität dar, die unsere Stadt seit 2012 nicht mehr kannte.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr erklärt, es habe im letzten Jahr nur eine Schmiererei mit rechtsextremem Hintergrund gegeben.

Dies ist unserer Kenntnis nach falsch und widerspricht selbst der Berichterstattung in der Lokalpresse.

Wir konnten in den letzten Jahren quantitativ relevante Aktivitäten der rechten Szene sehr wohl beobachten. Neofaschistische Propaganda verschiedener Organisationen ist im ganzen Stadtgebiet verbreitet.

Insbesondere sind dies:

  • „DIE RECHTE“
  • „Der III. Weg“
  • Medienportal FSN
  • NPD
  • pro NRW / pro Deutschland

Aus der rechten Szene heraus wurden ferner Sachbeschädigungen und gezielte Bedrohungen begangen. Sofern sich diese gegen uns bzw. unsere Mitglieder richteten, sind diese ebenfalls auf unseren Webseiten dokumentiert.

Es ist daher zu klären, welche Straftaten von der Polizei unter der oben bezeichneten Kategorie erfasst wurden, und welche nicht bzw. warum dies im Einzelfall nicht erfolgte.

Gesucht: NPD-Vorfeldorganisation „Runder Tisch gegen Links im Bergischen“

In der aktuellen politischen Atmosphäre entwickeln Rechtsextremisten eine hohe Gefährlichkeit, wie dutzende Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte alleine in diesem Jahr belegen. Das LINKE FORUM (LF) bittet um Unterstützung bei der Aufklärung rechtsextremistischer Strukturen vor Ort.

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Das Logo, welches die Gruppe auf Facebook verwendet

Der „Runder Tisch gegen Links im Bergischen“ (s. Logo links) soll am 21.11.2015 in Radevormwald ein Treffen abgehalten haben. Bereits am 3.10.2015 soll die erste Sitzung dieser Gruppe bei einem Rader Wirt stattgefunden haben. Am selben Tag hatte die NPD Oberberg & Remscheid in Radevormwald eine “Wurfsendungsaktion” um 18 Uhr angekündigt. Wo sich die Rechtsextremisten getroffen haben ist bisher unbekannt.

Bei dem “Runden Tisch gegen Links im Bergischen” handelt es sich um eine Vorfeldorganisation der NPD, die von dem notorischen Neofaschisten Stephan Homberg betrieben wird. Homberg war zwischenzeitlich Mitglied des Kreisvorstandes von “pro NRW”, davor engagierte sich bereits für die NPD. Er war Inhaber des rechtsextremen Netzwerks „radeisgeil.de“. Homberg ist Radevormwalder Antifaschisten seit ca. 15 Jahren bekannt und ein ideologisch gefestigter Täter.

Es ist in unser aller Interesse, dass rechtsextreme Aktivitäten frühzeitig aufgeklärt und sich bildende Strukturen der Rechtsextremisten zerschlagen werden – gerade heute!

Wer Informationen über den Treffpunkt dieser Gruppe hat oder rechtsextremes Material in seinem Briefkasten gefunden hat bitten wir, uns zu kontaktieren. Hinweise zu zu dieser und anderen rechtsextremen Organisationen können per E-Mail oder Post zugesendet werden:

LINKES FORUM e.V.
Postfach 3021
42477 Radevormwald

Alle Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Ergänzung: Hier die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung im Stadtnetz-Radevormwald.

NRW: Kein Religionsunterricht an Schulen – auch kein islamischer!

Mit einem Kommentar von Fritz Ullmann

DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen distanziert sich von der Entscheidung der rot-grünen Landesregierung, künftig islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einzuführen.

„Überfällig ist, statt einer Ausweitung des Religionsangebots, endlich die Trennung von Religion und Staat durchzusetzen. Als Alternative ist ein aufklärender Unterricht wie er beispielsweise in Brandenburg bereits vor mehr als zehn Jahren unter der Bezeichnung LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) eingeführt worden ist, anzubieten.

Damit wird eine sachliche Aufklärung der jungen Menschen ermöglicht und ihre Weltanschauungsfindung positiv und nicht manipulativ unterstützt.“ kommentiert Helmut Manz, stellvertretender Landessprecher, den Vorstoß der SPD-geführten Landesregierung.

Religion und Weltanschauung muss Privatsache sein – auch und gerade bei Kindern. Ab dem 14. Lebensjahr sind die Kinder und Jugendlichen in Deutschland weltanschauungs-und religionsmündig. Nach Auffassung der LINKEN unterläuft der Religionsunterricht ebenso wie die vom Staat bezahlten Militärpfarrer und vieles andere die wirkliche laizistische Ausrichtung und Neutralität des Staates und seiner Bildungseinrichtungen.

Kommentar von Fritz Ullmann:

Es ist wichtig, dass die Partei sich hier deutlich stellt. Um so mehr, als dass zum damaligen Programmparteitag im Winter 2009 in dem Entwurf des Landeswahlprogrammes ursprünglich eine Passage enthalten war, die islamischen Religionsunterricht vorgesehen hatte. Ich hatte damals für die KPF NRW den Antrag formuliert und gestellt, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen. Wir stehen schließlich für die Aufklärung, und unser erklärtes Ziel war immer die Abschaffung des staatlich geförderten Religionsunterrichts. Diesem Ziel kommen wir nicht näher, wenn wir eine weitere Religion in die staatlichen Schulen holen.