Schlagwort-Archive: Offener Brief

Offener Brief: „Runder Tisch gegen Extremismus“ ist ein Irrweg

„Gemeinsam handeln gegen Rechts“ bleibt die einzig richtige Losung

Ich erlaube mir unter Berufung auf die Geschichte und meine persönlichen Erfahrungen die Bewertung, dass ein „Runder Tisch gegen Extremismus“ ganz grundsätzlich und insbesondere jetzt ein schwerer Fehler wäre. Das hat mehrere Gründe.

Eine Gleichsetzung von Links und Rechts ist sachlich falsch – wie auch unaufrichtig – und verbietet sich daher. Linke Bewegungen und Organisationen streben mehr Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit an. Rechte Bewegungen dagegen streben maximale Ausbeutung der Menschen durch Unterdrückung an; durch militärische Autorität im In- und Ausland, durch Gewalt und Zwangsarbeit. Dem Grad nach mögen sich die öffentlich geäußerten Vorstellungen rechter Gruppen unterscheiden, dem Inhalt nach läuft es immer darauf hinaus. Das zeigte sich jüngst deutlich in der Forderung der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) nach eigenen deutschen Atomwaffen; zur Durchsetzung deutscher Interessen, wohlgemerkt, nicht etwa zur Abschreckung.

Gleichzeitig gibt es in unserer Stadt keine Probleme mit Linken, gleich welcher Organisationszugehörigkeit; keine Anzeigen, keine Verfahren – keine Straftaten. „Extremismus“ ist auch in dieser Hinsicht ein völlig konstruiertes Problem.

Diese Gleichsetzung nützt nur den Faschisten, ihnen aber in mehrfacher Hinsicht. Es verharmlost sie als „eine Form des Extremismus“ und schwächt die Opposition gegen sie massiv, indem sie die aktivsten antifaschistischen Kräfte ausgrenzt. Unsere Fähigkeiten und Kenntnisse sollen in einem solchen Bündnis fehlen, obwohl wir die politische Organisation der Aktivist:innen sind, die sich in den letzten 15 Jahren ohne Unterbrechung mit der neofaschistischen Szene und ihren parlamentarischen Auswüchsen auseinander gesetzt haben. Wir verfügen über das umfangreichste Wissen und über die größte Erfahrung mit dieser Szene in Radevormwald.

Ein „Runder Tisch gegen Extremismus“ dient in Anbetracht des existierenden Runden Tisches gegen Rechts also nur der Abgrenzung gegenüber fortschrittlichen und linken Kräften – konkret dem LF – und daher auch nicht dem Kampf gegen die Neofaschisten.

Die Vorbehalte gegen den Runden Tisch gegen Rechts werden mit unserem Engagement begründet, man fürchte eine Vereinnahmung durch uns und wolle nicht „vor den Karren des Linken Forums“ gespannt werden; das ist so absurd, wie es nur sein kann.

Für wie stark halten die großen bürgerlichen Parteien uns denn, dass sie fürchten, sich gegen uns am Runden Tisch gegen Rechts nicht behaupten zu können – oder für wie schwach halten sie sich selbst?

Und worin soll eine solche Vereinnahmung überhaupt bestehen? Der einzige Zweck und die Existenzberechtigung des Runden Tisches gegen Rechts ist der Kampf gegen die faschistische Ideologie, ihre Anhänger und deren Strukturen in Radevormwald. Heißt das, dass sie diesen Kampf gar nicht wirklich führen wollen?

Was sind das für „Ängste“? Eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften am Runden Tisch gegen Rechts, also auch mit uns, wird und soll die anderen Parteien nicht dazu bringen, unsere sonstigen Forderungen zu übernehmen, zum Beispiel Karthausen nicht zu bauen, stattdessen die Südstadt zu sanieren, oder den ÖPNV zu verbessern.

Wenn dann die FDP ihr Fernbleiben damit begründet, sie würde keine Einladung von einem „MLPD-Kandidaten“ (mir) annehmen, dann zeichnet das für sich genommen einen MLPD-Kandidaten nicht aus: Die FDP ist in 15 Jahren keiner Einladung zur Mitarbeit am Runden Tisch gegen Rechts gefolgt, gleich wer sie aussprach, ob derjenige parteilos, Grüner, Linkspartei‘ler oder gar UWG‘ler war. Das bleibt bedauerlich, aber sobald die FDP es ändert, werden wir zur Zusammenarbeit auch mit ihr am Runden Tisch gegen Rechts bereit sein.

Ansonsten sei gesagt, dass die Bergische Morgenpost bereits völlig zutreffend berichtete, dass wir als Trägerorganisation im Internationalistischen Bündnis auch Kontakte auch zur MLPD als einem unserer Bündnispartner pflegen. Die Kandidatur von LF-Mitgliedern, so auch mir, auf der offenen Liste der MLPD als „Internationalistische Liste / MLPD“ erfolgte in diesem Rahmen. Es geht beim Runden Tisch gegen Rechts aber gar nicht darum, inwieweit wir die MLPD unterstützen oder wo die Rader bei der nächsten Wahl ihr Kreuz machen sollen, so lange sie es nicht bei faschistischen oder faschistoiden Parteien machen.

Wir jedenfalls werden Vorschläge zur Auseinandersetzung mit der faschistischen Ideologie nicht grundsätzlich ablehnen, nur weil sie von anderen unterstützt werden. Die zuletzt von Hans Golombek (SPD) – auch von uns immer wieder in der Vergangenheit – eingebrachte Forderung, Straßen in Radevormwald, die nach faschistischen Funktionären benannt wurden, umzubenennen und ihre Geschichte aufzuarbeiten, begrüßen wir ausdrücklich und werden sie in den Runden Tisch gegen Rechts einbringen, sollte die SPD es nicht tun.

Mit antifaschistischen Grüßen

Fritz Ullmann

Offener Brief: Jetzt neu – Pfändung von Sozialleistungen!

Gesetzesänderung hebt Pfändungsfreibeträge für die Ärmsten faktisch auf – und die Sparkasse in Radevormwald ist „Vertreter der Gläubiger“

2021 waren 6,16 Millionen Privatpersonen in Deutschland überschuldet (8,86%) – 3,08 Millionen Haushalte. 32% der Haushalte müssen Einkommenseinbußen durch diverse Systemkrisen verkraften. Sie treiben uns in die Armut, es gibt keinen Grund für Scham: Jedem kann das passieren. Auch mir.

Im letzten Jahr ging es nicht mehr weiter: Nach mehrmonatigem Bemühen um „Leistungen zum Lebensunterhalt gem. ALG II“ (Hartz IV) erhielt ich im Januar 22 endlich meinen Bewilligungsbescheid. Solche Verzögerungen, ohne es an dieser Stelle weiter bewerten zu wollen, kommen vor. Schulden und ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) waren ebenfalls mein Eigen. Ich erhielt mehrere Tausend Euro durch die mehrmonatige Nachzahlung. Bitter nötig, denn in der Zwischenzeit musste ich mir Geld leihen, um zu überleben. Dann aber: Das Geld ist gesperrt! Ich bemühte mich um Klärung, aber die Mitarbeiter der Sparkasse Radevormwald lehnten den Bewilligungsbescheid als Nachweis, dass es sich um Sozialleistungen handelte, ab und verlangten stattdessen eine Auskunft des JobCenters (die dieses übrigens noch am selben Tag erteilte). Danach forderten sie den zuvor abgelehnten Bewilligungsbescheid „nach“ – um dann schließlich zu erklären, dass Geld sei so oder so zu pfänden. Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).

„Niemand sagt dir das“ – asoziale Änderung in § 904 ZPO

Bis Ende letzten Jahres wurde der Pfändungsfreibetrag über die Monate der Nachzahlung gerechnet. Dann aber bleibt nichts für die Gläubiger, also hilft der Gesetzgeber: Jetzt sind Sozialleistungen, wenn sie aus Nachzahlungen des JobCenters stammen, vor Pfändung nicht mehr automatisch geschützt. Seit Dezember letzten Jahres muss ein angehender Leistungsempfänger, wenn er auf eine Nachzahlung über mehrere Monate wartet und Pfändungen zu fürchten hat, zum Amtsgericht und dort seinen Pfändungsfreibetrag individuell festlegen lassen; insofern ist der Pfändungsfreibetrag für die Ärmsten der Armen aufgehoben. Betroffene müssen ihr Lebensminimum nun eigeninitiativ verteidigen. Ganz nebenbei bedeutet diese Änderung einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Auch das „P-Konto“ (welches sich die Sparkasse übrigens wegen eines vermeintlichen und nie näher konkretisierten Mehraufwands teuer bezahlen lässt) schützt davor nicht. Es bedürfte hartnäckigen Nachfragens, um von der Sparkasse überhaupt eine Begründung zu erhalten.

Sparkasse Radevormwald leistet hinhaltenden Widerstand

Nachdem eine Einigung mit der Sparkasse offensichtlich unmöglich war und ich mir einige Unverschämtheiten von ihren „Kundenberatern“ anhören musste, blieb mir nur der Weg vor Gericht. Am 2.2.2022 urteilte das Amtsgericht (AG) Wipperfürth weitgehender, als von mir erhofft: Die Zwangsvollstreckung sei ohne Sicherheiten einstweilen auszusetzen. Anstatt mein Geld frei zu geben, interpretierte die Sparkasse dieses Urteil mutwillig anders, nämlich dass weder ich, noch die Gläubiger das Geld bekämen. Dieses schwer nach Rechtsbeugung stinkende Verhalten machte es nötig, das Gericht wieder einzuschalten: Am 2.3. entschied es erneut zu meinen Gunsten, dieses Mal legte es den Pfändungsfreibetrag des Monats Januar (als die Nachzahlung auf meinem Konto einging) auf die Höhe der Nachzahlung fest (übrigens im Einvernehmen mit den Gläubigern, als deren Vertreter sich die Sparkasse Radevormwald mit ihrem schikanösen Verhalten sieht). Heute, nachdem das Urteil schon seit Tagen wirksam ist, hat die Sparkasse mein Geld noch nicht frei gegeben. Obwohl die Sparkasse das Urteil erhalten hat, verlangt sie nun noch eine Bestätigung des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig sei.

Radevormwald, Freitag, 25. März 2022

gez.
Fritz Ullmann, ehem. Stadtverordneter (LF)

Offener Brief zum Polizeiangriff auf ein Radevormwalder Ratsmitglied – mich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. September ereignete sich in Solingen ein nach meinem Demokratie-Verständnis unglaublicher Vorfall, über den ich Sie vor allen Dingen auf Grund meiner eigenen Beteiligung ebenfalls in Kenntnis setzen möchte.

Im Verlauf eines Wahlkampfumzugs auf der Düsseldorfer Straße in Solingen-Ohligs der Internationalistischen Liste / MLPD, auf deren Liste auch das LF an der Bundestagswahl teilnahm, kam es zu einer Begegnung mit einem Infostand der AfD, gegen die ein spontaner, kurzer und friedlicher Protest unter Einsatz der mitgeführten Lautsprecheranlage geführt wurde. Dabei wurde bewusst eine räumliche Distanz zu den Anhängern der AfD gewahrt. Dann zog der Umzug weiter zum Marktplatz.

Drei Polizisten greifen mich an, weil ich ihre rechtswidrigen Maßnahmen filmte.
Quelle: rf-news.de

Auf dem Rückweg wurde der Umzug dann von Einsatzkräften der Polizei (drei Streifenwagen, ca. 20 Beamte und zumindest eine Personen in zivil, die sich zuvor am Stand der AfD aufgehalten hatte) aufgehalten und angegriffen. Die Wahlkampfkundgebung wurde für illegal erklärt, das Mikrofon konfisziert und ich selbst von mehreren Beamten körperlich angegriffen, weil ich die Ereignisse filmte. Ich wurde in Handschellen gelegt und mein Smartphone wurde eingezogen.

Die erlittenen Verletzungen sind ärztlich dokumentiert.

Alle diese Maßnahmen erfolgten nicht nur ohne rechtliche Grundlage sondern auch gegen geltendes Recht (s. u. a. den gültigen Erlass zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung von 2003) und stellten einen massiven Eingriff in den Wahlkampf dar.

Weitere Teilnehmer der Wahlkampfkundgebung wurden angegriffen, ca. zehn Personen wurden in einem Hauseingang „gekesselt“ und willkürlich Personalien festgestellt sowie Platzverweise erteilt. Der Einsatz von Pfefferspray wurde angedroht, obwohl wiederum keine Gewalt von den Wahlkampfhelfern ausging.

Die Polizei behauptete später, sie habe eine Auseinandersetzung verhindert, was Anwohner und Teilnehmer der Kundgebung bestreiten. Video-Aufnahmen, Beweise für den tatsächlichen Ablauf, wurden von der Polizei konfisziert. Die Beamten weigerten sich, Strafanzeigen gegen das Vorgehen der Polizei und einzelner Polizisten entgegen zu nehmen. Es handelt sich aus meiner Sicht um einen massiven Fall von Polizeiwillkür und -gewalt. Veröffentlichte Pressefotos des Solinger Tageblatts belegen jedoch, dass keine Nähe zwischen der AfD und unseren Wahlkampfhelfern bestand (https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizei-ermittelt-weiter-ueber-auseinandersetzung-mlpd-8695262.html).

Gegen mich selbst soll ein Strafverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 201 StGB („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“, beschrieben nach (1) 1. wie folgt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“) geführt werden, wobei mein eingezogenes Smartphone als Beweis dienen soll. Ich habe es bis jetzt nicht zurück erhalten.

Die Polizei konstruiert Beschuldigungen, um ihr anderweitig nicht zu rechtfertigendes Vorgehen im Nachhinein zu legitimieren. Gegen das Vorgehen der Polizei wurde zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft mehrfach Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Ich fordere von der Polizei nicht nur die Herausgabe meines Smartphones, sondern im Falle eines Verfahrens gegen mich auch ausdrücklich die Vorlage des Videos als Beweis.

Da ich als Ratsmitglied unmittelbar betroffen bin, ist die allseitige Aufklärung der Vorgänge von besonderem Interesse auch für die Stadt Radevormwald. Ich möchte Sie bitten, sich zu diesem Vorfall insoweit zu äußern und, selbstverständlich unabhängig vom Ausgang, als Gremium in der heutigen Ratssitzung die Forderung nach der vollständigen Aufklärung der Vorgänge jenes Tages zu unterstützen.

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald