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Offener Brief: Jetzt neu – Pfändung von Sozialleistungen!

Gesetzesänderung hebt Pfändungsfreibeträge für die Ärmsten faktisch auf – und die Sparkasse in Radevormwald ist „Vertreter der Gläubiger“

2021 waren 6,16 Millionen Privatpersonen in Deutschland überschuldet (8,86%) – 3,08 Millionen Haushalte. 32% der Haushalte müssen Einkommenseinbußen durch diverse Systemkrisen verkraften. Sie treiben uns in die Armut, es gibt keinen Grund für Scham: Jedem kann das passieren. Auch mir.

Im letzten Jahr ging es nicht mehr weiter: Nach mehrmonatigem Bemühen um „Leistungen zum Lebensunterhalt gem. ALG II“ (Hartz IV) erhielt ich im Januar 22 endlich meinen Bewilligungsbescheid. Solche Verzögerungen, ohne es an dieser Stelle weiter bewerten zu wollen, kommen vor. Schulden und ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) waren ebenfalls mein Eigen. Ich erhielt mehrere Tausend Euro durch die mehrmonatige Nachzahlung. Bitter nötig, denn in der Zwischenzeit musste ich mir Geld leihen, um zu überleben. Dann aber: Das Geld ist gesperrt! Ich bemühte mich um Klärung, aber die Mitarbeiter der Sparkasse Radevormwald lehnten den Bewilligungsbescheid als Nachweis, dass es sich um Sozialleistungen handelte, ab und verlangten stattdessen eine Auskunft des JobCenters (die dieses übrigens noch am selben Tag erteilte). Danach forderten sie den zuvor abgelehnten Bewilligungsbescheid „nach“ – um dann schließlich zu erklären, dass Geld sei so oder so zu pfänden. Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).

„Niemand sagt dir das“ – asoziale Änderung in § 904 ZPO

Bis Ende letzten Jahres wurde der Pfändungsfreibetrag über die Monate der Nachzahlung gerechnet. Dann aber bleibt nichts für die Gläubiger, also hilft der Gesetzgeber: Jetzt sind Sozialleistungen, wenn sie aus Nachzahlungen des JobCenters stammen, vor Pfändung nicht mehr automatisch geschützt. Seit Dezember letzten Jahres muss ein angehender Leistungsempfänger, wenn er auf eine Nachzahlung über mehrere Monate wartet und Pfändungen zu fürchten hat, zum Amtsgericht und dort seinen Pfändungsfreibetrag individuell festlegen lassen; insofern ist der Pfändungsfreibetrag für die Ärmsten der Armen aufgehoben. Betroffene müssen ihr Lebensminimum nun eigeninitiativ verteidigen. Ganz nebenbei bedeutet diese Änderung einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Auch das „P-Konto“ (welches sich die Sparkasse übrigens wegen eines vermeintlichen und nie näher konkretisierten Mehraufwands teuer bezahlen lässt) schützt davor nicht. Es bedürfte hartnäckigen Nachfragens, um von der Sparkasse überhaupt eine Begründung zu erhalten.

Sparkasse Radevormwald leistet hinhaltenden Widerstand

Nachdem eine Einigung mit der Sparkasse offensichtlich unmöglich war und ich mir einige Unverschämtheiten von ihren „Kundenberatern“ anhören musste, blieb mir nur der Weg vor Gericht. Am 2.2.2022 urteilte das Amtsgericht (AG) Wipperfürth weitgehender, als von mir erhofft: Die Zwangsvollstreckung sei ohne Sicherheiten einstweilen auszusetzen. Anstatt mein Geld frei zu geben, interpretierte die Sparkasse dieses Urteil mutwillig anders, nämlich dass weder ich, noch die Gläubiger das Geld bekämen. Dieses schwer nach Rechtsbeugung stinkende Verhalten machte es nötig, das Gericht wieder einzuschalten: Am 2.3. entschied es erneut zu meinen Gunsten, dieses Mal legte es den Pfändungsfreibetrag des Monats Januar (als die Nachzahlung auf meinem Konto einging) auf die Höhe der Nachzahlung fest (übrigens im Einvernehmen mit den Gläubigern, als deren Vertreter sich die Sparkasse Radevormwald mit ihrem schikanösen Verhalten sieht). Heute, nachdem das Urteil schon seit Tagen wirksam ist, hat die Sparkasse mein Geld noch nicht frei gegeben. Obwohl die Sparkasse das Urteil erhalten hat, verlangt sie nun noch eine Bestätigung des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig sei.

Radevormwald, Freitag, 25. März 2022

gez.
Fritz Ullmann, ehem. Stadtverordneter (LF)

Gummersbach: Auch im 3. Jahr – Der 1. Mai bleibt auf der Straße!

Gegen Kapitalismus, Ungerechtigkeit, Ausbeutung, Armut und Krieg!

Das Bündnis 1. Mai* ruft die Menschen in Gummersbach und dem Oberbergischen Kreis auf, sich am Unabhängigen 1. Mai in Gummersbach zu beteiligen! Wir wollen den 1. Mai in seiner ursprünglichen Bedeutung erhalten: Als Kampftag, an dem wir für unsere Interessen streiten!

Treffpunkt: Lindenplatz in der Fußgängerzone in Gummersbach

Ablauf:
10:00 – 11:00 Uhr – Aufbau
11:00 – 11:30 Uhr – Vorkundgebung
11:30 – 12:15 Uhr – Demonstration „Der 1. Mai bleibt auf der Straße!“
12:15 – 15:00 Uhr – Abschlusskundgebung mit Kulturprogramm
15:00 Uhr – Ende

Aufruf

In den vergangenen 150 Jahren wurden gewaltige Fortschritte erkämpft, aber wir haben das Ziel einer gerechten Gesellschaft noch lange nicht erreicht. Die Fortschritte, die wir und mehr noch, unsere Vorgänger erkämpft haben, müssen auch verteidigt werden. Das Arbeitsrecht wurde gegen die Interessen der Arbeiter verschärft. Insbesondere durch die Einführung von „Hartz IV“ wurde die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse massiv erhöht. Im Januar 2016 arbeiteten 7.241.600 Menschen in solchen Jobs. Jobs, in denen sie nicht genug Geld erhalten, um menschenwürdig in unserem Land zu leben und sich für die Zukunft abzusichern. Zahllose Belegschaften wurden durch den Ausbau der Leiharbeit, die nichts weiter ist, als eine moderne Form der Tagelöhnerei, zerschlagen und so die Gewerkschaften weiter geschwächt.

Der 1. Mai ist der traditionelle Kampftag der Arbeiterklasse! Wir kämpfen an diesem Tag für unsere Interessen: Für die Gleichberechtigung aller Menschen!

Durch diese Verhältnisse sind junge Arbeiterinnen und Arbeiter wieder massiv von Altersarmut bedroht. Hätte man während seines gesamten Arbeitslebens € 10,50 in der Stunde verdienen, erhielte man aktuell eine Altersrente von etwas über € 700. Weniger, als Hartz IV! Der gegenwärtige Mindestlohn von € 8,50 ist völlig ungeeignet, die Menschen für ihre Zukunft abzusichern. Frauen verdienen dabei sowohl durch ihre Rolle in der bürgerlichen Familie als Hausfrau und Mutter, als auch durch eine grundsätzliche Lohnungerechtigkeit nach wie vor in ihrem Arbeitsleben im Durchschnitt deutlich weniger als Männer und sind somit nochmals unmittelbarer von Altersarmut bedroht.

Gemeinsam kämpfen: Lohnarbeiter/innen, Leiharbeiter/innen und Arbeitssuchende sind alle Opfer der gleichen Ausbeutung! Weg mit Hartz IV! Für einen gerechten Lohn! Für die Anerkennung der Lebensleistung von Frauen!

Wir wenden uns auch gegen eine Politik, die Flüchtlinge anstatt Fluchtursachen bekämpft! Wir teilen die Interessen der Geflüchteten – Unser Protest ist auch eine Solidaritätserklärung mit ihnen. Wir wenden uns entschieden gegen jeden Rechtsextremismus und jede Form des Rassismus. Angesichts Hunderter rechtsextremer Terroranschläge in unserem Land alleine in diesem Jahr steht für uns außer Frage, von wem die wirkliche Gefahr für die Menschen in unserem Land ausgeht!

Keine Ausgrenzung von Menschen, die Hilfe am nötigsten brauchen:
Aktive Solidarität mit Geflüchteten! Refugees Welcome!

Wir fordern ein Verbot aller faschistischen Organisationen! Art. 139 GG umsetzen!

In Syrien und Irak sind es die fortschrittlichen Kräfte der Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ, die gegen den faschistischen IS mit dem größten Erfolg kämpfen. Sie kämpfen auf dem Boden, in brutalen Gefechten um einzelne Dörfer. Diese Kräfte müssen gestärkt werden, wenn ein Kampf gegen den Terror der Islamfaschisten überhaupt eine Grundlage haben soll. Gleichzeitig fordern wir, dass die Unterstützer des IS, wie Saudi-Arabien, und Gegner der fortschrittlichen Kräfte, wie die Türkei, keine weitere Unterstützung mehr erhalten!

Wer den IS bekämpfen will, muss den kurdischen Freiheitskampf unterstützen! Keine Waffen für Saudi-Arabien, keine Deals mit der Türkei!

Mit diesen Forderungen rufen zu einem wirksamen und wahrnehmbaren Protest am 1. Mai auf der Straße auf! Kommt um 11:00 Uhr auf den Lindenplatz in Gummersbach!
Zeigt Flagge!

* Das Bündnis 1. Mai besteht gegenwärtig aus der Föderation der Arbeitsimmigrant/innen in Deutschland e.V. (AGIF), dem Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum (DKGZ) und dem LINKEN FORUM (LF).

LINK: Hartz-Berechnung erneut nicht verfassungskonform

Womit dann die Bundesregierung wieder einmal verfassungswidrig und gegen die Entscheidung des höchsten Gerichtes, des Bundesverfassungsgerichtes handelt.

Bei solcher Praxis braucht die Bundesrepublik in der Tat keine vom Volk gewählte Verfassung. Ob man eine solche oder das Grundgesetz ignoriert kommt letzten Endes auf das Selbe hinaus. Aber welche Legitimität hat die Regierung dann eigentlich?

Weiteres ist hier hier nachzulesen:

Externer Artikel auf „gegen-hartz.de“

„Nüchtern nicht zu ertragen“ – Von der Leyen verleitet zur Flucht in den Alkohol

Pressemitteilung DIE LINKE. NRW

Frau Von der Leyens zynische Hartz-IV-Mogelreform ist eine brutale Enttäuschung der Hoffnung von 7 Millionen Betroffenen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Unter dem Strich werden die lächerliche Regelsatzerhöhung sowie die diskriminierenden Gutscheine für Kinder durch die Streichung des Elterngelds, der Armutsgewöhnungszulage und der Rentenbeiträge sowie die Sanktionsverschärfungen mehr als ausgeglichen.

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DIE LINKE. NRW: Systemfrage stellen!

Pressemitteilung der Landessprecherin und der stellv. Landessprecherin der Partei DIE LINKE. NRW

Nach monatelangem Schweigen lässt die Bundesregierung in Berlin die Katze aus dem Sack: Statt der Einführung einer armutsfesten Mindestsicherung, wird das Arbeitslosengeld II für Erwachsene um fünf Euro erhöht, die Sätze für Kinder bleiben konstant niedrig. Gutscheine für Bildung auf niedrigstem Niveau sollen eine Erhöhung der Kindersätze ersetzen.

Die Pauschalen für Alkohol und Nikotin weichen den Pauschalen für die Praxisgebühr und Internetkosten. Als Bemessungsgrundlage dient nicht, was ein Mensch zum Leben braucht, sondern was sich Niedrigverdienende in Deutschland leisten können.

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