Archiv der Kategorie: Radevormwald

26. Ratssitzung: Gelber Schein für den Roten – Wie ich abgestimmt hätte, wenn ich da gewesen wäre

Leider war ich heute, am 27.02.2018, zur 26. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald (hinter dem Link verbergen sich Tagesordnungs- und Sitzungsunterlagen zu dieser Sitzung im Bürgerinformationssystem der Stadt) krankheitsbedingt nicht in der Lage, teilzunehmen.

Ich habe mich am frühen Nachmittag bei dem Bürgermeister telefonisch entschuldigt. Es ist seit meiner Wahl in den Rat der Stadt 2009 das zweite Mal, dass ich eine Ratssitzung versäume. Das letzte Mal war dies am 18. März 2014 der Fall, als ich meinen Sohn in’s Krankenhaus bringen musste.

Um die Einwohner und insbesondere meine Wähler jedoch zu informieren und Rechenschaft abzulegen, habe ich eine kleine Tabelle mit meinem Abstimmungsverhalten vorbereitet. In dieser Ratssitzung stehen nicht viele einzelne Punkte zur Abstimmung, ferner gibt es nicht zu jedem Tagesordnungspunkt Abstimmungen.

Natürlich sind Tagesordnungen in Radevormwald eine dynamische Angelegenheit. Es ist keinesfalls gesagt, dass alle Abstimmungen, die heute stattfinden, auf der Tagesordnung aufgeführt sind. Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten kann man dem oben eingefügten Link entnehmen.

Hier also, wie das LF in der heutigen Sitzung abgestimmt hätte und in knappen Worten warum:

TagesordnungspunktThemaAbstimmung LFBegründung
4.Neubau Bahnstr.NEINDen Anwohnern 90% der Kosten des Neubaus aufzubürden wird insbesondere ohne ein angemessenes Bürgerbeteiligungsverfahren von uns nicht mitgetragen, gleichgültig, ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Wir verweisen auf den Neubau der Wülfingbrücke im Jahr 2009. Dieser Neubau geschah auf unmittelbaren Druck der auf dem Wülfing-Gelände ansässigen Betriebe, die dennoch nicht an den erheblichen Kosten beteiligt wurden.
4.1.Vertagung der Entscheidung zu 4. (Antrag AL-Fraktion)JAIm Sinne zumindest einer Beteiligung der Anwohner an der Planung stimmen wir der Vertagung der Entscheidung zu.
5.Bildung der GrundschulklassenJA-keine Erläuterung-
6.BaumschutzsatzungNEINDie Baumschutzsatzung wird durch die Erhöhung des Umfangs geschützter Bäume von 80 auf 120 cm, die Streichung schnelllebiger Baumarten sowie solcher Bäume in Gebäudenähe ihrem Namen nicht mehr gerecht. Es werden deutlich weniger Bäume unter den Schutz dieser Satzung fallen. Es werden verschiedene Ausnahmen eingeführt, die es möglich machen, Ersatzpflanzungen zu vermeiden. Andererseits sollen für Neuanpflanzungen
entstehende Kosten durch eine "jährliche städtische Baumschenkung" nun der Allgemeinheit zu Lasten fallen. Im Ergebnis: Zweckfremd, umweltschädlich und unsozial.
7.Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen (Schöffengericht AG Wipperfürth und Strafkammer LG Köln)ENTHALTUNGÜber die auf der Liste genannten Personen (38 Nennungen) kann ich mir keine Meinung, weder für noch gegen eine Empfehlung, bilden.

 

Haushaltsrede zum städtischen Haushalt 2018 – Wir lehnen den Haushalt ab

Liebe Raderinnen und Rader, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitarbeiter der Verwaltung.

Es wird kaum jemanden überraschen: Das LF stimmt dem Haushalt in diesem Jahr wieder nicht zu.

Allerdings ist es wie im letzten Jahr auch – Vieles, was 2017 getan wurde und 2018 getan werden soll, findet unsere Zustimmung. Wir erkennen einen positiven Trend und danken hierfür auch ausdrücklich dem Bürgermeister und der Verwaltung.

Einige sagen, wir sollten endlich Verantwortung tragen und dem Haushalt der Stadt zustimmen. Wir sehen es anders: Einem Haushalt, der unseren Vorstellungen und den Vorstellungen unserer Wähler nicht entspricht, können wir nicht zustimmen. Es ist im Gegenteil unsere Verantwortung, hier zu widersprechen, anstatt die Entscheidungen der anderen Parteien klaglos mit zu tragen.

Wir vertreten 2,3 % der Radevormwalder. Sicher – weniger, als die meisten von Ihnen. Deswegen soll diese Stimme aber trotzdem gehört werden. Dieser Stimme sind wir vor allem anderen verpflichtet.

 

Und dieser Haushalt hat, trotz vieler guter Ansätze, immer noch erhebliche Mängel. Diese Mängel sind größtenteils die Fortsetzung der unsäglichen Schnäppchen-Politik der Korsten-Era.

Ich gehe dabei davon aus, dass der Bürgermeister und andere Verantwortliche hier nicht aus Verantwortungslosigkeit handeln, sondern versuchen, das Beste für die Stadt heraus zu holen.

Dabei versuchen Sie aber leider nicht nur, Fördermittel für sinnvolle und vor allen Dingen selbstbestimmte Projekte zu gewinnen. Oft ist es vielmehr so, dass Projekte nur unternommen werden, weil sie gefördert werden. Im Einzelfall mag man hier einer sinnvollen Anregung nachgehen, in der Regel aber ist es, als orientierte man sich bei seinem Einkauf an den roten Preisschildern in den Regalen. Es geht nicht darum, was die Familie braucht, sondern darum, was es vermeintlich günstig gibt.

Dabei vergessen wir gerne, dass auch Fördermittel einmal Steuern waren.

 

Das InHK Innenstadt II ist symptomatisch für dieses Problem. Ein klares Konzept gab es nicht – aber um an den Fördertöpfen teilhaben zu können, wurde aus bloßen Ideen ein Konzept konstruiert.
Ob wir Fördermittel in Anspruch nehmen, oder nicht, sollte nur daran festgemacht werden, ob wir sie brauchen.

Auch die mit dem Integrierten Handlungskonzept einhergehende Investition in das Life-ness unterstützen wir ausdrücklich nicht.

Und auch, wenn Maßnahmen gefördert werden, und wenn wir mal so tun, als ob Fördermittel nicht auch aus den Taschen der Menschen stammen würden: In den meisten Fällen bleiben 50% der Kosten dieses millionenschweren Projekts bei der Stadt. Wir können das nicht mit tragen, wenn wir den Bürgern nicht konkret sagen können, welchem Zweck das dient. „Alles soll schöner werden“ ist nicht konkret.

 

Es gibt wahrlich sinnvollere Projekte, in die wir hätten investieren müssen: Die Südstadt befindet sich heute wieder in einer Situation, die sehr an die Zeit erinnert, als die Immobilien der Nau-Gruppe gehörten. Die Stadt wird langfristig nicht umhin kommen, sich mit diesem Teil der Stadt selbst zu befassen – wir wollen das „Tor zur Stadt“ hübsch machen, während die Wohngebiete teils unbewohnbar werden.

Wir haben eben einen Antrag (Anm.: der SPD-Fraktion, Tagesordnungspunkt 17.20, Vorlage Nr AN/0201/2017) zum sozialen Wohnungsbau besprochen, der am Ende wenigstens eine Art Aufruf war, aber kaum messbare Wirkung entfalten wird. Wäre die Stadt in die Südstadt eingestiegen, könnten wir diesem berechtigten Anliegen tatsächlich Rechnung tragen.

Gerade, wenn wir uns dem Sparzwang ergeben, sollten wir unsere Ausgaben von den wirklichen Interessen der Menschen abhängig machen. Auf Luxus können wir verzichten.

 

Ein positives Beispiel ist dagegen das InHK Wupperorte. Wir unterstützen es nach wie vor.

Wesentlich ist dabei für uns nicht, dass es keine Mängel hätte. Es gibt keinen perfekten Plan, und den verlangen wir auch nicht – aber hier wurden die Bürger von vorne herein mit in das Boot geholt und aktiv an der Gestaltung des Konzepts beteiligt.

Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung gewesen, auch wenn einige Fragen im Detail offen geblieben sind. Es ist außerdem das erste Mal in Jahrzehnten, das angemessen Geld in die Hand genommen wird, um die Wupperorte zu unterstützen. Wie nötig das ist, wissen wir seid Jahren:

Das öffentliche Leben in den Wupperorten ist in weiten Teilen zusammen gebrochen und verlagert sich aus diesen Stadtteilen hinaus. Viele Menschen, die das können, ziehen weg.

Diesen Trend müssen wir entschlossen bekämpfen, wenn die Wupperorte eine Zukunft haben sollen!
Ich sage hier ausdrücklich: Das InHK Wupperorte kann hier nur ein erster Schritt sein.

 

Den Erlass der Hebesatzung kritisieren wir ausdrücklich. Die Anpassung der Hebesätze bedeutet eine Erhöhung der Grundsteuer A um 5,26% und der Grundsteuer B um 4,26%, der Gewerbesteuer aber nur um 2,13%.

Das LF ist wahrscheinlich die einzige Gruppe im Stadtrat, die sich grundsätzlich offen zu Steuererhöhungen bekennt. Wir finden es richtig, wenn die Besitzenden die Kosten der Gemeinschaft angemessen mit tragen.

Aber: Wir unterstützen es nicht, dass die Steuern für Landwirte und Privatpersonen um jeweils mehr als das Doppelte erhöht werden, als für Gewerbe.

Diese Anhebung ist nicht die Idee der Verwaltung, sondern der politische Wille des letzten Rates. Das heißt aber nicht, dass wir diese Erhöhung automatisch mit tragen müssen, und Sie, liebe Kollegen, hätten das auch nicht tun müssen.

Wer A sagt, muss nicht B sagen: Er kann auch erkennen, das A falsch war.

 

Ich habe nun lange nicht zu allem Stellung genommen, aber meine Kollegen werden es zu schätzen wissen, wenn ich hier zum Ende komme. Diese Beispiele sollen genügen, um unsere Haltung klar zu machen.

Wir danken der Verwaltung für die Arbeit bei der Erstellung des Haushalts. Wir blicken nach vorne und sagen: Arbeiten Sie weiter daran, die Fehler der Vergangenheit zu verarbeiten und nicht mehr zu wiederholen.

Ich danke aber auch den Hausmeistern und jenen städtischen Angestellten, die unsere Sitzungen hier vorbereiten.

Und aus aktuellem Anlass: Dank an den Winterdienst, der uns am Wochenende wieder einmal ausgegraben hat.

Schöne Feiertage und einen guten Übergang ihnen allen!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Anfrage: Was passiert nach der Selbstauflösung von „pro Deutschland“ im Stadtrat Radevormwald?

Anfrage zur 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald

Auswirkungen der Selbstauflösung von „pro Deutschland“ auf den Rat der Stadt Radevormwald und seine Gremien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Hat die Selbstauflösung der so genannten „Bürgerbewegung pro Deutschland“ am 11.11.2017 unmittelbare Auswirkung auf den Rat der Stadt Radevormwald und seine Gremien oder die Mandatsträger der Fraktion „pro Deutschland“ im Rat der Stadt Radevormwald?
  2. Wenn ja: Welche Auswirkungen sind dies?

Die Anfrage kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Heute: Anfragen zur 23. Ratssitzung

ANF-8

Sachstand ÖPNV

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, unter Bezugnahme auf den entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Radevormwald in seiner 17. Sitzung (hier unser zum entsprechenden Tagesordnungspunkt beschlossener Antrag) über den aktuellen Stand der Konzeption der Radevormwalder Buslinien, vorrangig der Linie 626, im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans des Oberbergischen Kreises zu berichten.


ANF-9-N

Rückzahlung zu Unrecht geltend gemachter Aufwandsentschädigungen bzw. Verdienstausfall durch den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Sparkasse, Christian Viebach (CDU)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird unter Bezugnahme auf unsere Anfrage ANF-II-7 vom 26. September 2017 darum gebeten, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt über den aktuellen Stand der angekündigten Rückzahlung o.g. Zahlungen durch Herrn Christian Viebach (CDU) zu berichten.

Ferner wird darum gebeten, die exakte Höhe dieser Zahlungen zu nennen bzw. zu bestätigen.

Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald – Hat Viebach gezahlt?

Nachdem Christian Viebach (CDU) zu Unrecht Verdienstausfall für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats in grotesker Höhe einkassiert hat, trat er als Vorsitzender zurück und legte sein Ratsmandat nieder. Damals hatte er die Rückzahlung der erhaltenen ca. € 18.000 zugesagt. Was ist daraus geworden?


Anfrage zur 22. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald
Rückzahlung zu Unrecht geltend gemachter Aufwandsentschädigungen bzw. Verdienstausfall durch den ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Sparkasse, Christian Viebach (CDU)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:

  1. Sind die o.g. Leistungen durch den Empfänger, Christian Viebach, zwischenzeitlich, wie öffentlich angekündigt, zurück gezahlt worden bzw. hat eine Rückzahlung begonnen?
    Wenn ja,
  2. in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil ist die Rückzahlung bisher erfolgt?
    Wenn nein,
  3. warum nicht?

Presseartikel zum Hintergrund:

http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article62891-2075.html

https://www.rga.de/lokales/radevormwald/stadt-fordert-geld-zurueck-8424058.html

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/viebach-legt-sparkassen-aemter-nieder-aid-1.6902029

Offener Brief zum Polizeiangriff auf ein Radevormwalder Ratsmitglied – mich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. September ereignete sich in Solingen ein nach meinem Demokratie-Verständnis unglaublicher Vorfall, über den ich Sie vor allen Dingen auf Grund meiner eigenen Beteiligung ebenfalls in Kenntnis setzen möchte.

Im Verlauf eines Wahlkampfumzugs auf der Düsseldorfer Straße in Solingen-Ohligs der Internationalistischen Liste / MLPD, auf deren Liste auch das LF an der Bundestagswahl teilnahm, kam es zu einer Begegnung mit einem Infostand der AfD, gegen die ein spontaner, kurzer und friedlicher Protest unter Einsatz der mitgeführten Lautsprecheranlage geführt wurde. Dabei wurde bewusst eine räumliche Distanz zu den Anhängern der AfD gewahrt. Dann zog der Umzug weiter zum Marktplatz.

Drei Polizisten greifen mich an, weil ich ihre rechtswidrigen Maßnahmen filmte.
Quelle: rf-news.de

Auf dem Rückweg wurde der Umzug dann von Einsatzkräften der Polizei (drei Streifenwagen, ca. 20 Beamte und zumindest eine Personen in zivil, die sich zuvor am Stand der AfD aufgehalten hatte) aufgehalten und angegriffen. Die Wahlkampfkundgebung wurde für illegal erklärt, das Mikrofon konfisziert und ich selbst von mehreren Beamten körperlich angegriffen, weil ich die Ereignisse filmte. Ich wurde in Handschellen gelegt und mein Smartphone wurde eingezogen.

Die erlittenen Verletzungen sind ärztlich dokumentiert.

Alle diese Maßnahmen erfolgten nicht nur ohne rechtliche Grundlage sondern auch gegen geltendes Recht (s. u. a. den gültigen Erlass zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung von 2003) und stellten einen massiven Eingriff in den Wahlkampf dar.

Weitere Teilnehmer der Wahlkampfkundgebung wurden angegriffen, ca. zehn Personen wurden in einem Hauseingang „gekesselt“ und willkürlich Personalien festgestellt sowie Platzverweise erteilt. Der Einsatz von Pfefferspray wurde angedroht, obwohl wiederum keine Gewalt von den Wahlkampfhelfern ausging.

Die Polizei behauptete später, sie habe eine Auseinandersetzung verhindert, was Anwohner und Teilnehmer der Kundgebung bestreiten. Video-Aufnahmen, Beweise für den tatsächlichen Ablauf, wurden von der Polizei konfisziert. Die Beamten weigerten sich, Strafanzeigen gegen das Vorgehen der Polizei und einzelner Polizisten entgegen zu nehmen. Es handelt sich aus meiner Sicht um einen massiven Fall von Polizeiwillkür und -gewalt. Veröffentlichte Pressefotos des Solinger Tageblatts belegen jedoch, dass keine Nähe zwischen der AfD und unseren Wahlkampfhelfern bestand (https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizei-ermittelt-weiter-ueber-auseinandersetzung-mlpd-8695262.html).

Gegen mich selbst soll ein Strafverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 201 StGB („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“, beschrieben nach (1) 1. wie folgt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“) geführt werden, wobei mein eingezogenes Smartphone als Beweis dienen soll. Ich habe es bis jetzt nicht zurück erhalten.

Die Polizei konstruiert Beschuldigungen, um ihr anderweitig nicht zu rechtfertigendes Vorgehen im Nachhinein zu legitimieren. Gegen das Vorgehen der Polizei wurde zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft mehrfach Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Ich fordere von der Polizei nicht nur die Herausgabe meines Smartphones, sondern im Falle eines Verfahrens gegen mich auch ausdrücklich die Vorlage des Videos als Beweis.

Da ich als Ratsmitglied unmittelbar betroffen bin, ist die allseitige Aufklärung der Vorgänge von besonderem Interesse auch für die Stadt Radevormwald. Ich möchte Sie bitten, sich zu diesem Vorfall insoweit zu äußern und, selbstverständlich unabhängig vom Ausgang, als Gremium in der heutigen Ratssitzung die Forderung nach der vollständigen Aufklärung der Vorgänge jenes Tages zu unterstützen.

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

HFA: Stadt soll aufhören, Daten von Jugendlichen stillschweigend an Bundeswehr zu schicken!

Heute berät der Haupt- und Finanzausschuss eine Bürgeranregung von MdB Dr. Alexander Saranto Neu, die ich inhaltlich schon genau so 2012 beantragt hatte (hier mein Artikel mit dem damaligen Antrag). Thema: Daten von Jugendlichen sollen nicht mehr ohne deren Wissen an die Bundeswehr abgegeben werden!

Natürlich werde ich auch diese Bürgeranregung unterstützen. Ich halte es nach wie vor für ein Unding, dass der deutsche Staat die Aussetzung der Wehrpflicht genutzt hat, um der Bundeswehr Zugriff auf die persönlichen Daten aller Jugendlichen – männlich ebenso wie weiblich – im wehrpflichtigen Alter zu verschaffen. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung der Bürgeranregung als unzulässig.

Die Übermittlung der Daten an die Bundeswehr erfolgt jährlich und de facto ohne Kenntnis der Jugendlichen, denn hierüber wird nur durch Aushang am Rathaus informiert.Dabei könnten sie der Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Das genau wollten wir und will diese Anregung erreichen: Die Jugendlichen sollen aktiv, also durch Brief oder andere geeignete Mittel darüber informiert werden, dass die Stadt ihre Daten an die Bundeswehr weiterzuleiten beabsichtigt, damit sie die Gelegenheit haben, selbst über ihre Daten zu entscheiden und, wenn sie dies wünschen, zu widersprechen.

Ich sage, genau wie das LF: Jeder, der den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen ernst nimmt, kann dieser Anregung nur Folge leisten!

Vier Nazis schlagen Familienvater tot, ein minderschwerer Fall gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge

Artikel des LF vom 11.07.2017

Waldbröl ist eine der südlichsten Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Das Städtchen ist Inbegriff ländlicher Gemütlichkeit. Doch auch hier wird die rechte Szene immer gewalttätiger. Im letzten Jahr war Waldbröl Schauplatz eines faschistischen Verbrechens: Vier Neofaschisten schlugen nachts einen Familienvater tot. Eigentlich hatten sie nur Flüchtlinge jagen wollen…
Letzte Woche wurde das Urteil gesprochen.

Die vier Faschisten, die in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am 1. September 2016 erklärtermaßen einen 40-Jährigen Familienvater tot geschlagen haben, weil sie keine Flüchtlinge fanden, wurden vor dem Landgericht Bonn nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen minderschwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei von Ihnen (Alter 21, 22, 23, 36) nach Jugendstrafrecht, zu Haftstrafen von 2,5 bis 4 Jahren verurteilt (teils wird berichtet 2 Jahre, was die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe bedeuten würde), weil sie aussagten, das Opfer habe sie wiederholt provoziert und es sei ihnen doch nicht klar gewesen, dass der gleich stirbt, wenn man ihm den Schädel einschlägt.

Die Faschisten hatten ihr Opfer, auch, als es schon am Boden lag, mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und einem „Stock“ auf den Kopf immer weiter angegriffen. Das Opfer versuchte noch, kriechend zu fliehen, aber die Faschisten ließen nicht von dem 40-Jährigen ab. Der verheiratete Vater zweier Kinder starb neun Tage später im Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch bzw. einem Schädelhirntrauma.

„Für den Strafrahmen spielt eine Rolle, dass von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen ist. Dies ganz maßgeblich deshalb, weil das Opfer, der Getötete, immer wieder von selbst auf die Angeklagten zugegangen ist und sie beschimpft hat. Also sie zu der Tat immer weiter provoziert hat.“
Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts Bonn

Das Gericht gesteht den Angeklagten mit diesem Urteilspruch zu, dass sie nicht mit Tötungsabsicht und auch nicht aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hätten – alles andere hätte nämlich eine Verurteilung wegen Mordes bedeutet. Stattdessen gibt das Gericht dem Opfer eine Mitschuld an seinem Tod. Das Urteil ist schon aus diesem Grund für uns nicht nachvollziehbar und nicht tragbar. Wir erkennen es nicht an. Wir fordern eine angemessene Bestrafung dieser Mörder – als Mörder!
In keinem Fall dürfen diese Menschen auf freien Fuß gesetzt werden.

Wir verurteilen daher auch nicht nur die Tat und die Täter, sondern auch das Gericht, das mit diesem Urteil nicht nur dem verstorbenen Opfer und seinen Angehörigen in’s Gesicht gespuckt hat, sondern auch klar zeigt, wo es steht. Faschistisch motivierte Morde werden als Körperverletzungen verharmlost. Damit wird den Opfern rechter Gewalt gezeigt, dass sie mit keinem Schutz und keiner Gerechtigkeit rechnen können. Den faschistischen Tätern wird gezeigt, dass sie mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen können.

Unsere Erfahrungen in Radevormwald passen in dieses Gesamtbild. Dort musste der Anführer der verbotenen neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, Jonas Ronsdorf, mehrere Jahre nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe von gerade einmal 2,5 Jahren (die allerdings auf Grund der Länge von über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte) nicht zur Haft antreten. Erst, nachdem das LF diesen Skandal öffentlich thematisierte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Die anderen verurteilten Neofaschisten hatte man quasi gleich laufen lassen: Sechs von ihnen erhielten Haftstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer eine Geldstrafe.
Gemeinsam hatten sie die Radevormwalder über ein Jahr terrorisiert und dabei auch mehrere Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und politische Gegner verübt.

s.a.: Artikel des WDR vom 4.7.17

Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Wenn wir angegriffen werden, ist das gut und nicht schlecht

Ich bin der Meinung, daß es für uns – sei es für den einzelnen, für eine Partei, eine Armee oder eine Schule – schlecht ist, wenn der Feind nicht gegen uns Front macht, denn in diesem Fall würde es doch bedeuten, daß wir mit dem Feind unter einer Decke steckten. Wenn wir vom Feind bekämpft werden, dann ist das gut; denn es ist ein Beweis, daß wir zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich gezogen haben. Wenn uns der Feind energisch entgegentritt, uns in den schwärzesten Farben malt und gar nichts bei uns gelten läßt, dann ist das noch besser; denn es zeugt davon, daß wir nicht nur zwischen uns und dem Feind eine klare Trennungslinie gezogen haben, sondern daß unsere Arbeit auch glänzende Erfolge gezeitigt hat.

Mao Tsetung, 26. Mai 1939