Bundeswehr: Bürgermeister will Jugendliche vor Datenweitergabe nicht informieren

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„Die Verwaltung hat nicht die Aufgabe, die Bürger über die Anwendung jedes Gesetzes zu informieren. Der Bürger wird durch das Gesetz selbst informiert. Für wie unmündig halten Sie die Bürger eigentlich?“

Mit diesen Worten versuchte Bürgermeister Dr. Korsten in der letzten Ratssitzung in Radevormwald den Antrag der LINKEN vom Tisch zu wischen, in dem diese gefordert hatte, dass die jugendlichen Bürger und ihre Eltern über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden sollten.

Der Hintergrund ist, dass seit der Abschaffung der Wehrpflicht die Bundeswehr zum Zweck der Anwerbung neuer Rekruten die Daten aller – also auch der weiblichen – Jugendlichen erhält, die im nächsten Jahr volljährig werden; sofern diese oder ihre Eltern nicht widersprechen! Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wie auch die Möglichkeit der Löschung der Daten im Nachhinein sollte in dem von der LINKEN geforderten jährlichen Anschreiben an alle Jugendlichen, deren Daten im jeweiligen Jahr weitergegeben werden sollen, ebenfalls hingewiesen werden.

„Ein solcher Antrag macht doch überhaupt nur Sinn, wenn man etwas gegen die Bundeswehr hat.“, stellte Bürgermeister Dr. Korsten in diesem Zusammenhang lapidar fest. Dem entgegnete der LINKE Stadtverordnete im Rat, Fritz Ullmann: „Jedem hier ist mein Hintergrund bekannt. Natürlich habe ich etwas gegen die Bundeswehr – Hier geht es aber darum, dass die Bürger auch praktisch des Recht haben müssen, über ihre persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Das können sie nur, wenn sie überhaupt wissen, dass ihre Daten weitergegeben werden sollen.“

Nach kurzer Debatte wurde (ohne, dass sich die meisten Fraktionen geäußert hätten) der Antrag der LINKEN von allen Parteien mit Ausnahme der Alternativen Liste (AL) abgewiesen.

Das berüchtigte „57-Sekunden-Gesetz“, in dem den Kommunen die Möglichkeit gegeben wurde, die Daten der Einwohner gewinnbringend zu verkaufen, geht letzten Endes in die gleiche Richtung: Die Rechte der Menschen an ihren eigenen Informationen werden praktisch immer weiter eingeschränkt, während der Zugriff staatlicher Organe und der Wirtschaft auch auf unsere persönlichsten Informationen immer weiter vereinfacht werden soll. Hiergegen kämpft die LINKE entschieden – Im Bund wie in der Stadt.

Aus diesem Grund bereitet der Ortsverband Radevormwald zusammen mit der Ratsvertretung nun für die Zeit nach den Schulferien eine unabhängige Aufklärungskampagne vor, in der insbesondere vor den Schulen Flugblätter und Muster-Widersprüche verteilt werden sollen. Außerdem wird man sich an die Öffentlichkeit und an die Elternvertretungen wenden. Wir sind sicher: Die Eltern werden die Leichtfertigkeit, mit der die Stadt Radevormwald mit den Daten Ihrer Kinder umgeht, keinesfalls so leicht nehmen. Es geht hier nicht in erster Linie um pro- oder contra Bundeswehr.
Es geht um das Recht der Menschen, selbst entscheiden zu können.

Der Antrag der LINKEN im Wortlaut:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung der Stadt, künftig betroffene Jugendliche vor der Weitergabe persönlicher Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung durch postalische Zusendung auf ihr Recht hinzuweisen, der Weitergabe Ihrer Daten gem. § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetz (MRRG) zu widersprechen. Das Anschreiben soll folgende Formulierung enthalten: „Mit in Kraft treten des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die Wehrpflicht ausgesetzt worden. Zum Zweck der Übersendung von Werbematerial für den freiwilligen Wehrdienst durch die Bundeswehr wurde eine neue regelmäßige Datenübermittlung eingeführt. Das Bundesamt für Wehrverwaltung erhält einmal jährlich die Daten von allen deutschen Personen (auch weiblichen), die im darauf folgenden Kalenderjahr volljährig werden. Für die vorgenannten Auskünfte aus dem Melderegister haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht, zu widersprechen. Der Widerspruch kann formlos an die Stadt Radevormwald, Bürgerbüro, Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald, gerichtet werden.“
Ebenso ist (vorsorglich) auf das Recht auf Löschung der Daten gem. § 58 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) hinzuweisen. Ein hieran angelehnter Hinweis soll an geeigneter Stelle auf der Internetseite der Stadt eingefügt werden und zu einem herunterladbaren Musterwiderspruch (PDF-Format) verlinken.

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