Wuppertal Uni-Zeitung „blickfeld“ veröffentlicht Kandidatencheck

Zur Wahl des Deutschen Bundestages am 24. September 2017 hat die Wuppertaler Uni-Zeitung „blickfeld“ die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis Wuppertal I gefragt, was Wuppertaler Studierende von Ihnen erwarten können, falls sie gewält werden.

In 500 Zeichen sollten wir diese Frage beantworten. Sieben Kandidaten – ich für die Internationalistischen Liste / MLPD – reagierten und stellten ihre Ziele in knappen Worten vor. Nicht geantwortet haben die Kandidaten von Linkspartei und AfD.

Der blickfeld Kandidatencheck kann hier gelesen werden!

Kandidatur in Wuppertal: Mein Kandidatenflyer online lesen

Wie schon bei der Landtagswahl kandidiere ich auch bei der Bundestagswahl für das LF auf der Internationalistischen Liste / MLPD auf Listenplatz 4 der Landesliste und im Wahlkreis 102 Wuppertal 1 als Direktkandidat. Heute veröffentliche ich meinen Kandidatenflyer, mit dem ich mich den Wuppertalern vorstellen will.

Besonders möchte ich mich bei allen Mitstreitern und Freunden bedanken, die sich für meine Kandidatur in Wuppertal ausgesprochen haben!

Für eine große Ansicht der entsprechenden Seite im Browser einfach auf das jeweilige Bild klicken. Mit einem Druck auf das Deckblatt kann man den Flyer als PDF herunter laden, ansonsten einfach hier klicken und der Download beginnt.

blickpunkt fragt: Was können Wuppertaler Studierende von Ihnen erwarten?

Hier meine Antwort an die blickpunkt-Redaktion zu ihrem Kandidatencheck.

Bildung hat für mich Priorität, denn nur ein Mensch, der seine Situation versteht, kann sie ändern. Ich setze mich für kostenfreie, einheitliche Bildung für Alle unabhängig von Herkunft und gegen Elitenbildung ein. Übermäßige Spezialisierung, die junge Menschen dann in ihren Lebensentscheidungen einschränkt, darf nicht mehr Ziel eines Studiums sein. Lernen muss immer Teil des Lebens bleiben und bleiben dürfen. Der „zweite Bildungsweg“ soll da auch nicht „zweite Klasse sein“ sein, sondern normal.

HFA: Stadt soll aufhören, Daten von Jugendlichen stillschweigend an Bundeswehr zu schicken!

Heute berät der Haupt- und Finanzausschuss eine Bürgeranregung von MdB Dr. Alexander Saranto Neu, die ich inhaltlich schon genau so 2012 beantragt hatte (hier mein Artikel mit dem damaligen Antrag). Thema: Daten von Jugendlichen sollen nicht mehr ohne deren Wissen an die Bundeswehr abgegeben werden!

Natürlich werde ich auch diese Bürgeranregung unterstützen. Ich halte es nach wie vor für ein Unding, dass der deutsche Staat die Aussetzung der Wehrpflicht genutzt hat, um der Bundeswehr Zugriff auf die persönlichen Daten aller Jugendlichen – männlich ebenso wie weiblich – im wehrpflichtigen Alter zu verschaffen. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung der Bürgeranregung als unzulässig.

Die Übermittlung der Daten an die Bundeswehr erfolgt jährlich und de facto ohne Kenntnis der Jugendlichen, denn hierüber wird nur durch Aushang am Rathaus informiert.Dabei könnten sie der Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Das genau wollten wir und will diese Anregung erreichen: Die Jugendlichen sollen aktiv, also durch Brief oder andere geeignete Mittel darüber informiert werden, dass die Stadt ihre Daten an die Bundeswehr weiterzuleiten beabsichtigt, damit sie die Gelegenheit haben, selbst über ihre Daten zu entscheiden und, wenn sie dies wünschen, zu widersprechen.

Ich sage, genau wie das LF: Jeder, der den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen ernst nimmt, kann dieser Anregung nur Folge leisten!

LF nimmt an der Bundestagswahl teil – auf der Internationalistischen Liste / MLPD!

Pressemitteilung des LF vom 11.08.2017

Das LINKE FORUM (LF) beteiligt sich an der Bundestagswahl 2017 auf der Internationalistischen Liste / MLPD. Fritz Ullmann tritt als Vertreter des LF auf Listenplatz 4 der NRW-Liste an und stellt sich als Direktkandidat in Wuppertal (1, Wahlkreis 102) der Wahl, wo das LF ebenfalls über eine aktive Gruppe verfügt.

Das Logo der Internationalistischen Liste

Seit 2016 ist das LF eine der 16 Trägerorganisationen des Internationalistischen Bündnisses, einer Organisation aus verschiedenen linken Gruppen und Parteien, die auf gleicher Augenhöhe mit einander arbeiten und versuchen, auf Grundlage der überwiegenden Gemeinsamkeiten die Widersprüche zu überwinden, die gerade kleinere linke Strömungen von einer größer angelegten Zusammenarbeit bisher abgehalten haben. Mitglieder des LF engagieren sich folglich aktiv im Wahlkampf, auch überregional. Leider ist zu Bundestagswahlen seit 2009 nur noch die Kandidatur von Parteien erlaubt, weswegen auf dem Wahlzettel dann, auch bei parteilosen Kandidaten wie den Mitgliedern des LF und anderer Trägerorganisationen, nur MLPD stehen wird.

Das Hauptwahlkampfthema der Internationalistischen Liste / MLPD ist der Abgas- und Kartellskandal der Automobilkonzerne: Wir fordern die Bestrafung der Verantwortlichen und protestieren gegen die Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher. Weitere Themen sind z.B. die rechtliche Gleichstellung von dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen und die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch regenerative Energien. Wir stehen gegen den Rechtsruck in der Politik. In unserem gemeinsam verabschiedeten Wahlprogramm gibt es hierzu – und zu vielen weiteren Themen – nähere Informationen.

Vier Nazis schlagen Familienvater tot, ein minderschwerer Fall gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge

Artikel des LF vom 11.07.2017

Waldbröl ist eine der südlichsten Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Das Städtchen ist Inbegriff ländlicher Gemütlichkeit. Doch auch hier wird die rechte Szene immer gewalttätiger. Im letzten Jahr war Waldbröl Schauplatz eines faschistischen Verbrechens: Vier Neofaschisten schlugen nachts einen Familienvater tot. Eigentlich hatten sie nur Flüchtlinge jagen wollen…
Letzte Woche wurde das Urteil gesprochen.

Die vier Faschisten, die in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am 1. September 2016 erklärtermaßen einen 40-Jährigen Familienvater tot geschlagen haben, weil sie keine Flüchtlinge fanden, wurden vor dem Landgericht Bonn nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen minderschwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei von Ihnen (Alter 21, 22, 23, 36) nach Jugendstrafrecht, zu Haftstrafen von 2,5 bis 4 Jahren verurteilt (teils wird berichtet 2 Jahre, was die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe bedeuten würde), weil sie aussagten, das Opfer habe sie wiederholt provoziert und es sei ihnen doch nicht klar gewesen, dass der gleich stirbt, wenn man ihm den Schädel einschlägt.

Die Faschisten hatten ihr Opfer, auch, als es schon am Boden lag, mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und einem „Stock“ auf den Kopf immer weiter angegriffen. Das Opfer versuchte noch, kriechend zu fliehen, aber die Faschisten ließen nicht von dem 40-Jährigen ab. Der verheiratete Vater zweier Kinder starb neun Tage später im Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch bzw. einem Schädelhirntrauma.

„Für den Strafrahmen spielt eine Rolle, dass von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen ist. Dies ganz maßgeblich deshalb, weil das Opfer, der Getötete, immer wieder von selbst auf die Angeklagten zugegangen ist und sie beschimpft hat. Also sie zu der Tat immer weiter provoziert hat.“
Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts Bonn

Das Gericht gesteht den Angeklagten mit diesem Urteilspruch zu, dass sie nicht mit Tötungsabsicht und auch nicht aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hätten – alles andere hätte nämlich eine Verurteilung wegen Mordes bedeutet. Stattdessen gibt das Gericht dem Opfer eine Mitschuld an seinem Tod. Das Urteil ist schon aus diesem Grund für uns nicht nachvollziehbar und nicht tragbar. Wir erkennen es nicht an. Wir fordern eine angemessene Bestrafung dieser Mörder – als Mörder!
In keinem Fall dürfen diese Menschen auf freien Fuß gesetzt werden.

Wir verurteilen daher auch nicht nur die Tat und die Täter, sondern auch das Gericht, das mit diesem Urteil nicht nur dem verstorbenen Opfer und seinen Angehörigen in’s Gesicht gespuckt hat, sondern auch klar zeigt, wo es steht. Faschistisch motivierte Morde werden als Körperverletzungen verharmlost. Damit wird den Opfern rechter Gewalt gezeigt, dass sie mit keinem Schutz und keiner Gerechtigkeit rechnen können. Den faschistischen Tätern wird gezeigt, dass sie mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen können.

Unsere Erfahrungen in Radevormwald passen in dieses Gesamtbild. Dort musste der Anführer der verbotenen neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, Jonas Ronsdorf, mehrere Jahre nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe von gerade einmal 2,5 Jahren (die allerdings auf Grund der Länge von über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte) nicht zur Haft antreten. Erst, nachdem das LF diesen Skandal öffentlich thematisierte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Die anderen verurteilten Neofaschisten hatte man quasi gleich laufen lassen: Sechs von ihnen erhielten Haftstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer eine Geldstrafe.
Gemeinsam hatten sie die Radevormwalder über ein Jahr terrorisiert und dabei auch mehrere Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und politische Gegner verübt.

s.a.: Artikel des WDR vom 4.7.17

Eilmeldung: pro Deutschland sieht in die Zukunft!

Die faschistoide Partei „pro Deutschland“ „bewertet“ auf Ihrer Webseite in einem Artikel vom gestrigen 23. Mai 2017 ein Theaterstück, dass vom Runden Tisch gegen Rechts in Radevormwald mit organisiert wurde.

Das wirklich Spannende daran:

Die Aufführung beginnt erst heute, in 1 Stunde und 15 Minuten ab jetzt (24. Mai 2017, 15:45 Uhr), um 17 Uhr im Bürgerhaus Radevormwald. 😉

Screenshot des Artikels auf der Webseite von „pro Deutschland“

Sollte man Nazi-Aufkleber überkleben?

Ist es in Ordnung, wenn ich einen Nazi-Aufkleber mit einem anderen Aufkleber überklebe? Diese Frage wird in ländlichen Gegenden und kleinbürgerlichen Kleinstädten immer wieder aufgebracht, auch wenn es den Stadtmensch verwundern mag. Ich will sie aus meiner Sicht beleuchten.

Quelle: Facebook (Beitrag in einer Radevormwalder Gruppe)

Man sollte meinen, nur ein Kleingeist würde im Angesicht von faschistischen Parolen daran denken, dass das einzige Problem ein wenig Leim an einer Laterne ist. Trotzdem, in Deutschland ist die Angst und Unsicherheit vor dem Gesetz groß, denn die Gesetzeslage ist so verschachtelt und dem Anschein nach kompliziert, dass nur wenige noch einen Überblick haben.

Faschisten versuchen in einem solchen Umfeld, auch in Radevormwald, in öffentlichen Debatten über diese Frage oder auch dadurch, dass sie selbst diese Frage aufbringen, gezielt vom eigentlichen Problem abzulenken:
Ihren eigenen rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Parolen.

Ist die Frage, ob es in Ordnung ist, Nazi-Aufkleber zu überkleben, erst einmal im Raum, wird sie in den Vordergrund gedrängt und es folgt die Verflachung: Alle Aufkleber sind gleich schlecht weil alle eine Straftat darstellen (würden).
Auch damit will man die Aufmerksamkeit letztlich nur von sich selbst ablenken und zum Feind, den „linksgrünversifften Gutmenschen“, hin lenken.

Das natürlich ist absurd: Wenn Faschisten Hassparolen per Aufkleber anbringen und diese durch Linke überklebt werden, dann muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es ohne den Fascho-Sticker an dieser Laterne gar keinen Aufkleber gegeben hätte.

Nein, hier wird kein Verbrechen mit einem anderen gerechtfertigt.

In solchen Debatten wird somit vor allen Dingen verleugnet, dass faschistische Parolen Straftaten an sich darstellen, die zumeist je weit schwerer wiegen als die „Sachbeschädigung“ durch einen Aufkleber (s.u., Volksverhetzung). Der Begriff „Sachbeschädigung“ wird hier unsäglich aufgebläht, denn ein Schaden entsteht insoweit durch Überkleben nur an dem Fascho-Aufkleber, der seinerseits auch nach dieser Logik unrechtmäßig im öffentlichen Raum angebracht war.

Wenn man solche Parolen überklebt, begeht man keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, wenn dadurch der Untergrund nicht (mehr, als durch den Nazi-Sticker schon) beschädigt wird. Sachbeschädigung ist die nachhaltige Veränderung des Erscheinens oder der Natur einer Sache in fremdem Besitz (s.u.). Vom Prinzip her bleibt daher dann nur die mögliche Sachbeschädigung am Nazi-Aufkleber selbst als Stein des Anstoßes. Der Nazi aber hat das Eigentumsrecht an seinem Aufkleber aufgegeben, als er ihn in der Öffentlichkeit zurück ließ. Wäre es anders, würden sich übrigens auch städtische Mitarbeiter, die Laternen reinigen, der Sachbeschädigung schuldig machen.

Aufkleber an Laternen erfüllen den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht in der Regel, denn sie sind meistens nicht dauerhaft, und stellen wenn dann eher, je nach Kommune, im Sinne einer Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verkehrsschildern ist dies insoweit anders, als dass deren reflektierende Beschichtung durch den Leim der Aufkleber zerstört werden kann. Hier entsteht ein echter materieller Schaden. Deswegen sollte man auch nicht auf die Idee kommen, mit Spachteln oder ähnlichen Geräten das Verkehrsschild befreien zu wollen, sondern die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen und das Ordnungsamt informieren.

Die Gesetze sind also eigentlich deutlich genug. Angefangen mit der Sachbeschädigung im StGB, § 303:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dem sozusagen gegenüber steht hier die Volksverhetzung, § 130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann, wenn man einen Nazi-Sticker überklebt, ist indes nicht so leicht zu beantworten. Das ist schon deshalb so, weil diese Frage in jeder Kommune anders geregelt sein kann. In Radevormwald könnten die Straßenordnung (betreffend Verunreinigung) und die Sondernutzungssatzung Radevormwald relevant sein. Allerdings erwähnt die Straßenordnung das Anbringen von Aufklebern nicht und die Sondernutzungssatzung definiert Sondernutzungen wie folgt: „Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.“ – Nur, welche Beeinträchtigung der Benutzung der Straße soll von Aufklebern im Format A7 ausgehen?

Daher bleibt wohl nur, auf § 1 StGB zurück greifen:

Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Wenn wir angegriffen werden, ist das gut und nicht schlecht

Ich bin der Meinung, daß es für uns – sei es für den einzelnen, für eine Partei, eine Armee oder eine Schule – schlecht ist, wenn der Feind nicht gegen uns Front macht, denn in diesem Fall würde es doch bedeuten, daß wir mit dem Feind unter einer Decke steckten. Wenn wir vom Feind bekämpft werden, dann ist das gut; denn es ist ein Beweis, daß wir zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich gezogen haben. Wenn uns der Feind energisch entgegentritt, uns in den schwärzesten Farben malt und gar nichts bei uns gelten läßt, dann ist das noch besser; denn es zeugt davon, daß wir nicht nur zwischen uns und dem Feind eine klare Trennungslinie gezogen haben, sondern daß unsere Arbeit auch glänzende Erfolge gezeitigt hat.

Mao Tsetung, 26. Mai 1939