Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zu Ihrer Erklärung, die von mir eingebrachten Anträge könnten nicht behandelt werden, möchte ich hiermit öffentlich Stellung nehmen. Ich leite diese Nachricht auch an die Vorsitzenden der Fraktionen weiter.
Sofern Sie Sich bei der angenommenen Frist auf die in § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse mit Bezug auf die Sitzungen des Rates der Stadt genannte beziehen und angenommen, dass diese hier vollumfänglich anwendbar wäre, läge hierin ein Fristversäumnis meinerseits. Ich habe die 10-Tagesfrist, wie sie zur Erstellung der Tagesordnung der Ratssitzung gebräuchlich ist, nicht berücksichtigt.
Der Annahme, dass Anträge zur Tagesordnung von Ausschüssen von Stadtverordneten – insbesondere sicherlich stimmberechtigten Ausschussmitgliedern – grundsätzlich nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden müssten, widerspreche ich jedoch ausdrücklich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hierzu in der vergangenen Periode Präzedenzfälle gab und Anträge an Ausschüsse behandelt wurden.
In § 58 (1) erklärt die GO NRW:
„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“
Dies macht deutlich, dass Anträge durch Ratsmitglieder an Ausschüsse gestellt werden können. Es wird ausdrücklich von Ratsmitgliedern, weder von Fraktionen, noch Fraktionsvorsitzenden, noch Fraktionsangehörigen geschrieben, sondern die Passage bezieht sich ohne Einschränkungen auf alle Ratsmitglieder.Was nun die Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung für sich genommen betrifft, so können Sie diese Punkte durchaus aufnehmen, wenn Sie dies wollen. In dem o.g. § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse steht:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Wiederum vorausgesetzt, der entsprechende Paragraph wäre uneingeschränkt auf die Sitzungen von Ausschüssen anwendbar (was ich wie oben ausgeführt auf Grund der GO NRW in dieser Form bezweifle, von Ihnen aber anscheinend vorausgesetzt wird), bedeutet dies einfach nur, dass Sie verpflichtet sind, Anträge in die Tagesordnung unter den oben genannten Voraussetzungen aufzunehmen. Dies verbietet Ihnen jedoch nicht, weitere Tagesordnungspunkte und Anträge aufzunehmen.Wenn Sie also schreiben, dass die Anträge nicht behandelt werden _können_, so ist dies nicht richtig.
Sie müssen sie lediglich nicht behandeln, wenn Sie dies nicht wollen. Dies stellt aber auch eine inhaltliche Wertung der Anträge dar. Sind Sie der Auffassung, dass die Anträge keiner Behandlung bedürfen, so müssen Sie sie also nicht behandeln, können dies aber, wenn Sie umgekehrt der Auffassung sind, dass sie von Bedeutung sind.
Ich möchte Sie hier im Falle meines Antrags zur Verwendung des städtischen Logos durch die Bürgerstreife daran erinnern, dass 2009 dem damaligen Ortsverband der Partei DIE LINKE ohne jeden Antrag und auf Entscheidung der Verwaltung hin die Verwendung eines abgewandelten Logos der Stadt Radevormwald untersagt worden war, da dieses der Stadt vorbehalten sei. Kann es sein, dass in Bezug auf eine Bürgerstreife und ihre fragwürdigen Tätigkeiten solche Bedenken für Sie nicht relevant sein sollten? Wenn ja, warum nicht?Ihre Haltung stellt, so oder so, eine politische und inhaltliche Wertung der Anträge dar und ist keine reine Formalität. Sie müssen eine bewusste Entscheidung treffen, es liegt kein Automatismus vor. Daher möchte ich Sie noch einmal darum bitten, insbesondere das beispielhaft genannte Anliegen ernst zu nehmen und in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktionsvorsitzenden hatten in fünf Tagen und in Anbetracht der alleine schon wegen der Ratssitzung stattfindenden Fraktionssitzungen sicherlich genug Zeit, sich mit dem Antrag zu befassen und ich unterstelle ihnen auch das Interesse und die politische Weitsicht, dies auch dann getan zu haben, wenn Sie angekündigt haben, dass der Antrag in der kommenden Sitzung nicht behandelt wird.
Ersatzweise stelle ich den Antrag „Untersagung der Verwendung des städtischen Logos durch die „Bürgerstreife Radevormwald““ (ANT-II-4) hiermit zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald.
Den Antrag „Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kurve Wuppertalstr. Ecke Kurzestr.“ (ANT-II-4) stelle ich ersatzweise zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder zur nächstfolgenden Sitzung des AKTV, je nachdem, welcher Ausschuss zum nächstliegenden Zeitpunkt tagt. Auch diese Angelegenheit zur Verkehrssicherheit sollte nicht unbeachtet bleiben und doch möglichst zeitnah behandelt werden.Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe
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Mit freundlichen Grüßen
-Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald
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Beschwerde gegen den Ausschluss von Ratsmitgliedern als Zuhörer von den Sitzungen des Ältestenrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Entscheidung des Bürgermeisters vom 18. August 2014 lege ich hiermit Beschwerde ein. Sie ist mit der Geschäftsordnung NRW (GO NRW) nicht vereinbar. In dieser heißt es in § 58 (1):
„An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschußmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; …“
Ich bin Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald. Somit stand mir das o.g. Recht, als Zuhörer an der 1. Sitzung des Ältestenrats vom 18. August 2014 teilzunehmen, grundsätzlich zu. Hierauf habe ich mich berufen, wurde aber dennoch der Sitzung durch den Bürgermeister verwiesen, da meine Anwesenheit „nicht erwünscht“ wäre und der Ältestenrat „ein Gremium [sei], dass unter ganz anderen Kriterien zusammengesetzt wurde“.
Ich hatte an der Teilnahme ein besonderes Interesse, da ein Antrag behandelt wurde, den ich zur 1. Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2014 eingebracht hatte (s. Anlage 1, Antrag ANT-II-1, u. Anlage 2, Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt, S. 15).
Hierzu heißt es in § 58 (1) der GO NRW weiter:„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“
Auch die Wahrnehmung dieses Rechtes wurde mir durch die Entscheidung des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Es ist daher festzustellen, dass die Entscheidung des Bürgermeisters nicht rechtmäßig war.
Es muss somit gewährleistet werden, dass künftig Mitglieder des Rates wieder an allen Sitzungen der Gremien des Rates der Stadt als Zuhörer teilnehmen können.
Der Bürgermeister der Stadt Radevormwald hat hierfür Sorge zu tragen und ist dazu anzuhalten.Ich bitte um Antwort möglichst noch in der laufenden Woche, da bereits am kommenden Montag, den 25. August, der Rat der Stadt Radevormwald zu seiner 2. Sitzung zusammenkommt und es vorteilhaft wäre, wenn ein Ergebnis in dieser Angelegenheit hierzu bereits vorliegen würde.
Ich danke vielmals im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Fritz Sebastian Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald
Das LINKE FORUM hat in dieser Angelegenheit eine Pressemitteilung veröffentlicht, die hier gelesen werden kann.
Morgen tagt der Ältestenrat zum ersten Mal
Nach Brandanschlag: Wuppertaler rufen zu Kundgebung auf!
Gestern Nacht gab es einen Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge!
Wir wollen uns mit den Mitgliedern der jüdischen Gemeinde solidarisieren und treffen uns zu einer Kundgebung heute um 17:00 Uhr vor der Barmer Synagoge (Gemarker Straße).
Solidarität mit der jüdischen Kultusgemeinde!
Kampf gegen jeden Antisemitismus!Bitte weitersagen und hinkommen!!!
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein: Täter trotz eigenem Plakat nicht zu ermitteln
Das LINKE FORUM hat, passend zur Nazi-Schmieraktion in den Wupperorten, Post von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten. Gegenstand ist eine Anzeige, die wir am 19. Mai aufgegeben hatten. Damals hatte die NPD in der ganzen Stadt wild plakatiert und auch die Plakate anderer Parteien überklebt.
Das Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt. Leider konnte die Staatsanwaltschaft keinen Täter ermitteln. (Das entsprechende Schreiben sehen Sie links.)
Wir wollen an dieser Stelle auf einen Kommentar verzichten und stattdessen erneut eines der der Polizei zur Verfügung gestellten Fotos veröffentlichen.
Bilderserie: Nazis weiterhin aktiv – Neue Schmierereien am 22.07.14
Am 22. Juli 2014, kurz nach dem 70. Jahrestag des durch die Gruppe, zu der auch Stauffenberg gehörte, auf Hitler verübten Attentats wurde rechtsextremistische Zeichen und Kürzel weiträumig in den Wupperorten gesprüht.
Seit dem Prozess gegen den Freundeskreis Radevormwald sind die Zeichen für rechtsextremistische Aktivitäten weniger auffällig geworden. Die Rader Rechtsextremisten treten nicht mehr unter eigenem Namen auf, auch Gewalttaten meidet man. Aber die Gruppe ist weiter aktiv. Rechte Aufkleber sind immer noch Teil des Straßenbilds.
Vorab möchten wir darum bitten, uns mitzuteilen, wen weitere verdächtige Schmierereien auftauchen sollten. Eine möglichst umfangreiche Dokumentation ist, wie immer, wichtig.
Die nachfolgenden 21 Fotos geben wir zur weiteren Verbreitung, zur Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten und zur Verwendung in der Presse frei, sofern die jeweilige Veröffentlichungen durch Dritte keinen rechtsextremistischen Zwecken dient.
Über eine Angabe der Quelle würden wir uns freuen.

„Freiheit“ steht in gelber Schrift über dem Keltenkreuz, einem Europaweit genutzten Ersatzsymbol für das Hakenkreuz.
Lieber Herr Rimroth von der SPD

Richtigstellung zum Bericht über die Schulausschusssitzung vom 2.7.14
Leider wurden mir gestern Abend auf einer wohl etwas unübersichtlichen Sitzung falsche Zahlen übermittelt. Auch, wenn es am Ergebnis nichts ändert, wollen wir die Details nicht unkorrigiert stehen lassen.
Ohne, dass das Protokoll jetzt schon vorliegt, scheinen die Stimmen wie folgt abgegeben worden zu sein:
8 Stimmen ja (CDU, FDP, proNRW)
6 Stimmen Enthaltung (SPD, Grüne, UWG)
1 Stimme nein (AL)
Daraus ergäbe sich, dass dank der Stimme der Rechtsextremisten der Antrag, die Sekundarschule aufzugeben und mit den Nordkreis-Gemeinden einen Schulentwicklungsplan aufzustellen, in Folge dessen die Hauptschüler nicht mehr in Radevormwald beschult würden, so oder so beschlossen worden wäre, auch wenn SPD, UWG und Grüne dagegen gestimmt hätten. Trotzdem macht es natürlich einen Unterschied, wie ich mich positioniere:
Das nennt man „Prinzipien“ oder auch zu seinem Wort stehen – oder eben nicht.
CDU und SPD bekennen sich zum Wahlbetrug: Hauptschüler können nach Hückeswagen gehen!
Vor der Wahl hat es noch geheißen, jeder wolle den Schulstandort Radevormwald erhalten! CDU und SPD haben das zum Thema auf ihren Wahlplakaten gemacht. Im Schulausschuss sieht die Sache anders aus. CDU und FDP fordern: Die Hauptschüler können auch nach Hückeswagen fahren! Und die SPD enthält sich mit UWG, „pro NRW“ und den Grünen.
Statt zu gewährleisten, dass in Radevormwald alle Schüler weiter angemessen unterrichtet werden können, will man einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan der Gemeinden im oberbergischen Nordkreis voranbringen. Die SPD hat zwar von Wahlbetrug schwadroniert, dann aber NICHT dagegen gestimmt, sondern sich zusammen mit der UWG, „pro NRW“ und auch den Grünen bei der Abstimmung enthalten und es damit ermöglicht, dass die Minderheit von CDU und FDP diesen Antrag beschließen konnte.
Einzig die AL, die wie das LINKE FORUM eine Gesamtschule fordert, hat gegen den Vorschlag gestimmt. Das LINKE FORUM ist nicht mit Stimmrecht im Schulausschuss vertreten.
Die Grünen haben damit den Trend aus dem Rat fortgesetzt: Sie sind brav und angepasst und wollen niemandem im Weg sein. Von neuen Impulsen ist einen knappen Monat nach der Wahl nichts mehr zu sehen.
Aber: Wer jetzt hier Wahlbetrug begangen hat, ist fast schon zweitrangig.
Wichtig ist, was das für die Schüler bedeutet und dass Radevormwald wieder gewaltig an Attraktivität für junge Familien verliert, an denen es sonst so interessiert ist – Daher ja auch der Versuch, der demographischen Entwicklung mit Neubaugebieten entgegen zu wirken. Junge Familien aber haben zumindest 1,5 Kinder. Und von denen wollen sie sicher wissen, dass sie in der Stadt, in der sie sich ein Haus kaufen, auch die Schule besuchen können.
Es muss daher so bald wie möglich darüber gesprochen werden, wie man diesen Unsinn noch verhindern kann.
Wahlkampf und Wahl(schreib)krampf
Dem aufmerksamen Leser meines Blogs ist es sicher so vorgekommen: Ich schreibe deutlich weniger, als sonst. Das ist teilweise richtig. Durch den Wahlkampf bedingt hatte ich eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben – bei gleichzeitig weniger Zeit.
Dabei hat sich, neben anderen, auch die Erkenntnis eingestellt, dass bei uns während des Wahlkampfes keine Ressourcen für die Pflege von zwei Seiten mit der gleichen Sorgfalt vorhanden sind. Deswegen habe ich also vorrangig Artikel für die Seite des LINKEN FORUMS geschrieben. Sie finden sich hier:
Nach der Wahl werden hier wieder meine Artikel in der gewohnten Frequenz erscheinen. Unabhängig davon, wie die Wahl ausgeht, aber – ich wäre sehr viel besser gelaunt, wenn wir dann mit einer Fraktion im Rat der Stadt sitzen. 😉


