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Verfahren gegen Viebach wird eingestellt

Das Verfahren wegen Nachstellung gegen Christian Viebach wird wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines dreistelligen Betrages eingestellt. Das gab der ehemalige Frontmann der CDU jetzt gegenüber der Presse bekannt. Zufälligerweise überschneidet sich diese Nachricht mit seiner Genesung von einer unbekannten Krankheit und seiner Rückkehr nach Radevormwald.

Obwohl dieses Verfahren nach seinen eigenen Angaben (Bergische Morgenpost vom 11.02.16) wegen geringer Schuld eingestellt wurde, greift Viebach die Radevormwalder an. Er finde es “bemerkenswert und erschreckend zugleich, dass trotz Unschuldsvermutung Menschen vorverurteilt werden“, so zitiert ihn die Zeitung. Geringe Schuld und Unschuld sind für Viebach also das Gleiche. „Ich bedauere sehr, dass die Vorwürfe, […], die inhaltliche Auseinadersetzung überschattet haben und dadurch die Bürger verunsichert wurden.

Dabei sind es Viebach und seine Parteien CDU und SPD, die versuchen, eine inhaltliche Auseinandersetzung über ihre Politik zu vermeiden, indem sie Viebachs Stalking-Affaire allein für die Wahlniederlage verantwortlich machen. Andere Gründe kann es gar nicht geben.

Die Radevormwalder aber wollten Viebach und die Politik, für die er steht, so oder so nicht. Das zeigt sich ganz deutlich, wenn man die Ergebnisse der Briefwahlbezirke betrachtet. Auch hier hatte Viebach klar verloren, obwohl die meisten Stimmen bereits vor Bekanntwerden der Stalking-Vorwürfe abgegeben wurden. CDU/SPD erhielten hier 536 von 1783 gültigen Stimmen – auch nur 30,06%!

Wir möchten den Wählern bei dieser Gelegenheit noch einmal danken, dass sie der Politik von CDU und SPD unter Viebachs Führung eine so klare Absage erteilt haben!

Radevormwald hat Besseres verdient – und das hat es dank der Wähler auch bekommen!

Aufklärung: Vorwürfe gegen Bürgermeisterkandidat Viebach (CDU) wegen Nachstellung

Nachdem diese Vorwürfe öffentlich geäußert wurden, kann und sollte Christian Viebach sie nicht unkommentiert stehen lassen. Ich fordere Ihn mit meinem heutigen Schreiben auf, zu erklären, ob und wie weit die Vorwürfe zutreffen und wenn sie zutreffen, wie er das Amt als Bürgermeister ausüben könnte, ohne dass der Betroffenen Nachteile entstehen würden.

Sehr geehrter Herr Viebach,

am 29. August 2015 wurde im Stadtnetz Radevormwald ein Artikel veröffentlicht (http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article59706-2075.html), in welchem die Behauptung aufgestellt wird, dass gegen Sie ein gerichtliches Näherungs- und Kontaktverbot gegenüber Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin, die leitende Angestellte bei der Stadtverwaltung sein soll, besteht und in diesem Zusammenhang auch Strafantrag gestellt wurde.

Sie kandidieren für das Amt des Bürgermeisters, so dass dieser Umstand eine hohe Relevanz entwickeln würde, wenn er zuträfe.

Ich fordere Sie aus diesem Grund auch im Namen meines Wahlbündnisses, des LINKEN FORUMS, dazu auf, zu erklären, ob gegen Sie ein gerichtlich verfügtes Näherungs- und Kontaktverbot betreffend einer leitenden Angestellten der Stadtverwaltung besteht.

Sollte dies zutreffen, wäre zumindest erforderlich, zu erklären, wie dieses im Falle Ihrer Wahl respektiert werden kann, ohne dass der betroffenen Mitarbeiterin hierdurch Nachteile entstehen.

Ich bitte Sie, auch zu erklären, ob es zutrifft, dass diesbezüglich eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt und ob hierzu bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Ich danke Ihnen für eine zeitnahe Antwort im Voraus und verbleibe

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald