Nachdem diese Vorwürfe öffentlich geäußert wurden, kann und sollte Christian Viebach sie nicht unkommentiert stehen lassen. Ich fordere Ihn mit meinem heutigen Schreiben auf, zu erklären, ob und wie weit die Vorwürfe zutreffen und wenn sie zutreffen, wie er das Amt als Bürgermeister ausüben könnte, ohne dass der Betroffenen Nachteile entstehen würden.
Sehr geehrter Herr Viebach,
am 29. August 2015 wurde im Stadtnetz Radevormwald ein Artikel veröffentlicht (http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article59706-2075.html), in welchem die Behauptung aufgestellt wird, dass gegen Sie ein gerichtliches Näherungs- und Kontaktverbot gegenüber Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin, die leitende Angestellte bei der Stadtverwaltung sein soll, besteht und in diesem Zusammenhang auch Strafantrag gestellt wurde.
Sie kandidieren für das Amt des Bürgermeisters, so dass dieser Umstand eine hohe Relevanz entwickeln würde, wenn er zuträfe.
Ich fordere Sie aus diesem Grund auch im Namen meines Wahlbündnisses, des LINKEN FORUMS, dazu auf, zu erklären, ob gegen Sie ein gerichtlich verfügtes Näherungs- und Kontaktverbot betreffend einer leitenden Angestellten der Stadtverwaltung besteht.
Sollte dies zutreffen, wäre zumindest erforderlich, zu erklären, wie dieses im Falle Ihrer Wahl respektiert werden kann, ohne dass der betroffenen Mitarbeiterin hierdurch Nachteile entstehen.
Ich bitte Sie, auch zu erklären, ob es zutrifft, dass diesbezüglich eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt und ob hierzu bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ich danke Ihnen für eine zeitnahe Antwort im Voraus und verbleibe
Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald