Archiv der Kategorie: Rat der Stadt

Stellungnahme: Bürgermeister nimmt Anträge nicht in Tagesordnung des Hauptausschusses auf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zu Ihrer Erklärung, die von mir eingebrachten Anträge könnten nicht behandelt werden, möchte ich hiermit öffentlich Stellung nehmen. Ich leite diese Nachricht auch an die Vorsitzenden der Fraktionen weiter.

Sofern Sie Sich bei der angenommenen Frist auf die in § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse mit Bezug auf die Sitzungen des Rates der Stadt genannte beziehen und angenommen, dass diese hier vollumfänglich anwendbar wäre, läge hierin ein Fristversäumnis meinerseits. Ich habe die 10-Tagesfrist, wie sie zur Erstellung der Tagesordnung der Ratssitzung gebräuchlich ist, nicht berücksichtigt.

Der Annahme, dass Anträge zur Tagesordnung von Ausschüssen von Stadtverordneten – insbesondere sicherlich stimmberechtigten Ausschussmitgliedern – grundsätzlich nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden müssten, widerspreche ich jedoch ausdrücklich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hierzu in der vergangenen Periode Präzedenzfälle gab und Anträge an Ausschüsse behandelt wurden.
In § 58 (1) erklärt die GO NRW:
„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“
Dies macht deutlich, dass Anträge durch Ratsmitglieder an Ausschüsse gestellt werden können. Es wird ausdrücklich von Ratsmitgliedern, weder von Fraktionen, noch Fraktionsvorsitzenden, noch Fraktionsangehörigen geschrieben, sondern die Passage bezieht sich ohne Einschränkungen auf alle Ratsmitglieder.

Was nun die Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung für sich genommen betrifft, so können Sie diese Punkte durchaus aufnehmen, wenn Sie dies wollen. In dem o.g. § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse steht:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Wiederum vorausgesetzt, der entsprechende Paragraph wäre uneingeschränkt auf die Sitzungen von Ausschüssen anwendbar (was ich wie oben ausgeführt auf Grund der GO NRW in dieser Form bezweifle, von Ihnen aber anscheinend vorausgesetzt wird), bedeutet dies einfach nur, dass Sie verpflichtet sind, Anträge in die Tagesordnung unter den oben genannten Voraussetzungen aufzunehmen. Dies verbietet Ihnen jedoch nicht, weitere Tagesordnungspunkte und Anträge aufzunehmen.

Wenn Sie also schreiben, dass die Anträge nicht behandelt werden _können_, so ist dies nicht richtig.
Sie müssen sie lediglich nicht behandeln, wenn Sie dies nicht wollen. Dies stellt aber auch eine inhaltliche Wertung der Anträge dar. Sind Sie der Auffassung, dass die Anträge keiner Behandlung bedürfen, so müssen Sie sie also nicht behandeln, können dies aber, wenn Sie umgekehrt der Auffassung sind, dass sie von Bedeutung sind.
Ich möchte Sie hier im Falle meines Antrags zur Verwendung des städtischen Logos durch die Bürgerstreife daran erinnern, dass 2009 dem damaligen Ortsverband der Partei DIE LINKE ohne jeden Antrag und auf Entscheidung der Verwaltung hin die Verwendung eines abgewandelten Logos der Stadt Radevormwald untersagt worden war, da dieses der Stadt vorbehalten sei. Kann es sein, dass in Bezug auf eine Bürgerstreife und ihre fragwürdigen Tätigkeiten solche Bedenken für Sie nicht relevant sein sollten? Wenn ja, warum nicht?

Ihre Haltung stellt, so oder so, eine politische und inhaltliche Wertung der Anträge dar und ist keine reine Formalität. Sie müssen eine bewusste Entscheidung treffen, es liegt kein Automatismus vor. Daher möchte ich Sie noch einmal darum bitten, insbesondere das beispielhaft genannte Anliegen ernst zu nehmen und in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktionsvorsitzenden hatten in fünf Tagen und in Anbetracht der alleine schon wegen der Ratssitzung stattfindenden Fraktionssitzungen sicherlich genug Zeit, sich mit dem Antrag zu befassen und ich unterstelle ihnen auch das Interesse und die politische Weitsicht, dies auch dann getan zu haben, wenn Sie angekündigt haben, dass der Antrag in der kommenden Sitzung nicht behandelt wird.

Ersatzweise stelle ich den Antrag „Untersagung der Verwendung des städtischen Logos durch die „Bürgerstreife Radevormwald““ (ANT-II-4) hiermit zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald.
Den Antrag „Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kurve Wuppertalstr. Ecke Kurzestr.“ (ANT-II-4) stelle ich ersatzweise zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder zur nächstfolgenden Sitzung des AKTV, je nachdem, welcher Ausschuss zum nächstliegenden Zeitpunkt tagt. Auch diese Angelegenheit zur Verkehrssicherheit sollte nicht unbeachtet bleiben und doch möglichst zeitnah behandelt werden.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen
-Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Beschwerde gegen den Ausschluss von Ratsmitgliedern als Zuhörer von den Sitzungen des Ältestenrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die o.g. Entscheidung des Bürgermeisters vom 18. August 2014 lege ich hiermit Beschwerde ein. Sie ist mit der Geschäftsordnung NRW (GO NRW) nicht vereinbar. In dieser heißt es in § 58 (1):

„An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschußmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; …“

Ich bin Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald. Somit stand mir das o.g. Recht, als Zuhörer an der 1. Sitzung des Ältestenrats vom 18. August 2014 teilzunehmen, grundsätzlich zu. Hierauf habe ich mich berufen, wurde aber dennoch der Sitzung durch den Bürgermeister verwiesen, da meine Anwesenheit „nicht erwünscht“ wäre und der Ältestenrat „ein Gremium [sei], dass unter ganz anderen Kriterien zusammengesetzt wurde“.

Ich hatte an der Teilnahme ein besonderes Interesse, da ein Antrag behandelt wurde, den ich zur 1. Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2014 eingebracht hatte (s. Anlage 1, Antrag ANT-II-1, u. Anlage 2, Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt, S. 15).
Hierzu heißt es in § 58 (1) der GO NRW weiter:

„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“

Auch die Wahrnehmung dieses Rechtes wurde mir durch die Entscheidung des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Es ist daher festzustellen, dass die Entscheidung des Bürgermeisters nicht rechtmäßig war.
Es muss somit gewährleistet werden, dass künftig Mitglieder des Rates wieder an allen Sitzungen der Gremien des Rates der Stadt als Zuhörer teilnehmen können.
Der Bürgermeister der Stadt Radevormwald hat hierfür Sorge zu tragen und ist dazu anzuhalten.

Ich bitte um Antwort möglichst noch in der laufenden Woche, da bereits am kommenden Montag, den 25. August, der Rat der Stadt Radevormwald zu seiner 2. Sitzung zusammenkommt und es vorteilhaft wäre, wenn ein Ergebnis in dieser Angelegenheit hierzu bereits vorliegen würde.

Ich danke vielmals im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Fritz Sebastian Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Das LINKE FORUM hat in dieser Angelegenheit eine Pressemitteilung veröffentlicht, die hier gelesen werden kann.

 

Wahlkampf und Wahl(schreib)krampf

Dem aufmerksamen Leser meines Blogs ist es sicher so vorgekommen: Ich schreibe deutlich weniger, als sonst. Das ist teilweise richtig. Durch den Wahlkampf bedingt hatte ich eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben – bei gleichzeitig weniger Zeit.

Dabei hat sich, neben anderen, auch die Erkenntnis eingestellt, dass bei uns während des Wahlkampfes keine Ressourcen für die Pflege von zwei Seiten mit der gleichen Sorgfalt vorhanden sind. Deswegen habe ich also vorrangig Artikel für die Seite des LINKEN FORUMS geschrieben. Sie finden sich hier:

Nach der Wahl werden hier wieder meine Artikel in der gewohnten Frequenz erscheinen. Unabhängig davon, wie die Wahl ausgeht, aber – ich wäre sehr viel besser gelaunt, wenn wir dann mit einer Fraktion im Rat der Stadt sitzen. 😉

 

Die Verteilung der Wahlplakate ist eine ungerechte Farce!

Fritz_Ullmann_2014Das LINKE FORUM hat in der Hauptausschusssitzung gefordert, dass jede Partei auf den von der Stadt gestellten Plakatwänden ein Plakat anbringen dürfe, da bei der Vielzahl der antretenden Parteien sonst keine gerechte Lösung möglich wäre. Die Verwaltung stimmte zu – und will jetzt anscheinend nichts mehr davon wissen. Stattdessen bevorzugt die “Volksparteien” in dreister Weise.

Der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, erklärte noch in der Hauptausschusssitzung vom 14. März mir selbst gegenüber, die Verwaltung werde eine Plakatfläche pro Partei und Wand empfehlen. Da dies auch unser Vorschlag gewesen war, sah man für eine weitere Diskussion keinen Bedarf mehr, soweit es die Plakatwände betraf.

Bei den Dreieckständern sahen wir jedoch noch Klärungsbedarf: Zur Ratssitzung am 18. März legten wir eine Anfrage vor, die eine Begründung für die nicht nachvollziehbare Verteilung der Dreieckständer verlangt. Laut der allgemeinen Erklärung der Verwaltung beziehe sich diese auf die zuletzt erreichten Wahlergebnisse der Partei sowie zu wie vielen Wahlen sie antritt. Ein genauer Schlüssel ist uns jedoch – sollte er existieren – auch weiterhin, unbekannt. Leider konnte ich gerade bei dieser Gelegenheit erstmals nicht an einer Ratssitzung teilnehmen und nun liegt uns bis heute keine Antwort auf unsere Frage vor.

Betrachtet man die Wahlergebnisse, ist es jedenfalls nicht verständlich, warum die SPD von Bürgermeister Dr. Korsten 22 Dreieckständer erhalten sollte – genau so viele wie die CDU. Die SPD erhielt zuletzt in Radevormwald nur 10 Ratsmandate. Ihre Ergebnisse bei Bundestagswahlen sind ebenfalls bekannt. Im direkten Vergleich ist die CDU rund zwei mal so stark. Wie kann es dann sein, dass die SPD die gleiche Anzahl an Plakaten erhält? Und nicht nur das: Die SPD soll im Gegensatz zu allen anderen Parteien in Radevormwald Dreieckständer für A0 Plakate erhalten. Diese sind doppelt so groß, wie die A1 Plakatständer für die anderen Parteien.

Dann das: Am 18. März (in meiner Abwesenheit also) wurde dem Rat eine Tischvorlage vorgelegt, die im direkten Gegensatz zu den Aussagen von Herrn Nipken aus der Sitzung des Hauptausschusses steht. CDU und SPD sollten nun jeweils drei Plakate pro Plakatwand erhalten, und damit gegenüber anderen Parteien zusätzlich zu der Zahl der Dreieckständer bevorzugt werden. Die Verwaltung macht sich hier nicht nur unglaubwürdig, weil sie ihre eigenen, durch Kämmerer Nipken gemachten (und protokollierten [s. hier: Seite 5, Tagesordnungspunkt 2]) Aussagen Lügen straft, sondern insbesondere auch deshalb, weil sie eindeutig im Interesse bestimmter Parteien handelt.

Heute haben wir Kenntnis erhalten, dass die MLPD als eine der kleinsten Parteien, die bisher eine Plakatierung in Radevormwald angekündigt hat, lediglich an fünf Plakatwänden jeweils ein Plakat anbringen darf (verglichen mit 54 Plakaten für CDU oder SPD). Hierzu erhält sie drei Dreieckständer (entsprechend 9 Plakate, dem gegenüber stehen 66 Plakate für CDU oder SPD)*. Wir sind nicht der Ansicht, dass hier die von der Rechtsprechung vorgesehene, abgestufte Chancengleichheit gewährleistet ist, denn diese darf auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausschließen.

Sicher sind Plakate nicht das wichtigste im Wahlkampf. Leere Worte bleiben leer, auch wenn man sie druckt und an eine Wand klebt. Ausschlaggebend für uns ist: Die Verwaltung handelt hier nicht neutral, sie handelt parteiisch – Und dazu wurden wir auch noch in dreister Weise getäuscht. Eine derartige Klüngelei zwischen Verwaltung und den selbsterklärten “Volksparteien” tolerieren wir nicht. Wir lassen uns so nicht mehr behandeln.

Sollte die Verwaltung ihr Vorgehen nicht umgehend plausibel begründen, behalten wir uns ausdrücklich weitere, gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vor. Eine entsprechende Prüfung leiten wir bereits jetzt ein.

*Anm.: Das LINKE FORUM erhält auf jeder Plakatwand ein Plakat (18) und acht Dreieckständer (24), also insgesamt (42!). Damit gut ein Drittel der insgesamt 120 Plakate der SPD.

Sehr geehrter Herr Dr. Korsten,

wie telefonisch vorab mitgeteilt, werde ich voraussichtlich auf Grund eines familiären Notfalls nicht an der heutigen Ratssitzung teilnehmen können und bitte Sie dies zu entschuldigen. Sollte sich für mich die Möglichkeit ergeben, werde ich, ggf. auch verspätet, dennoch an der Ratssitzung teilnehmen. Ich bitte im Falle meiner Abwesenheit, diese gegenüber dem Rat kurz zu entschuldigen.

Unabhängig hiervon beabsichtigte ich u.a. unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Fragen im öffentlichen Teil der Sitzung folgende Frage zu stellen, um deren Beantwortung in der Ratssitzung ich auch im Fall meiner Abwesenheit bitten möchte, so dass die Antwort zu Protokoll genommen werden kann:

Wie ergibt sich die Zuteilung von Dreieckständern an die Parteien zu den Wahlen am 25. Mai 2014?

Die Zuordnung der bisher genannten Anzahl nach Partei erscheint dem Fragesteller willkürlich. So ist bspw. anhand der zuletzt erreichten Wahlergebnisse nicht ohne Weiteres erklärbar, warum die SPD die gleiche Anzahl an Dreieckständern wie die CDU (22) erhalten sollte. Eine absolut gerechte Lösung mag nicht erreichbar sein, jedoch sollte der Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich nachvollziehbar und verständlich sein. Daher bitte ich um entsprechende Begründung.

Ich danke für die Beantwortung meiner Frage im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Hauptausschuss: Konsequent gegen die Benachteiligung Nichtverheirateter

Radevormwald wird eine Zweitwohnungssteuer einführen. Dies entspricht im wesentlichen unserer Forderung nach einer Erhöhung der Einnahmen zur Sanierung des Haushalts. Am 10. September beriet der Hauptausschuss. Eine Frage ist die Gestaltung der Steuer – Warum dabei aber verheiratete Menschen bevorzugt werden sollten, das haben wir nicht verstanden.

Berufsbedingte Zweitwohnungen sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies begrüßen wir natürlich. Wie auch der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, richtig hervorhob, handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine Luxussteuer, die folglich nur entrichten soll, wer einen Luxus genießt. Das kann man nicht annehmen, wenn jemand aus beruflichen Gründen genötigt ist, eine Zweitwohnung zu unterhalten. Dies sollte aber in der vorgelegten Fassung der Satzung an die Voraussetzung gebunden sein, dass die betroffenen Einwohner verheiratet sind. Wörtlich hieß es in § 2 (2) des vorgelegten Entwurfs der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Radevormwald“:

 „Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen.“

Dementsprechend war unsere Nachfrage in der Hauptausschusssitzung:

  • Was genau ist im Sinne der Satzung unter einer berufsbedingten Wohnung zu verstehen?
  • Warum wird eine berufsbedingte Zweitwohnung nur dann nicht mit der Steuer belegt, wenn die betroffene Person verheiratet ist?

Auf die erste Frage wurde ausführlich und in unserem Sinne zufriedenstellend durch den Kämmerer der Stadt, Herrn Nipken geantwortet. Berufsbedingt sei alles, was in einem Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit sowie der Ausbildung stünde. Auszubildende würden demnach im Sinne der Satzung behandelt, als wären sie im engeren Sinne berufstätig – und, anscheinend, verheiratet.

Auf die zweite Frage erhielten wir jedoch keine Antwort.

Alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen sollen von der Steuer verschont bleiben!

Daher meldete ich mich erneut zu Wort und erklärte, dass, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, die Einschränkung schlüssig zu begründen, der Umstand, ob der Berufstätige mit Zweitwohnung in Radevormwald verheiratet sei oder nicht, keine Relevanz haben könne. Stattdessen stellt diese Einschränkung eine klare Benachteiligung anderer Beziehungsformen und generell nicht verheirateter Berufstätiger dar – schließlich kann es durchaus auch andere Gründe geben, aus denen der Unterhalt einer berufsbedingten Zweitwohnung zwingend notwendig ist (zum Beispiel für Alleinerziehende, deren Kinder an einem anderen Wohnort sozial angebunden sind). Daher forderten wir nachdrücklich die ersatzlose Streichung der einschränkenden Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen von der Zweitwohnungssteuer verschont bleiben sollen.

Durchgesetzt:
Nicht verheiratete Berufstätige sollen nicht benachteiligt werden!

Herr Nipken erklärte sich nach meinem Redebeitrag bereit, auf den Beschluss dieser Formulierung zu verzichten und bis zur nächsten Ratssitzung Ende September zu berichten, ob die Einschränkung aus rechtlichen Gründen dennoch notwendig sei.

Der Hauptausschuss beschloss daraufhin die Satzung in der vorgelegten Form ohne die von uns kritisierte Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen unbesteuert bleiben!

Bund der Steuerzahler klagt gegen Life-ness – Entlassung von Geschäftsführer Eden nicht mehr aufschiebbar

life-ness_AufklaerungErneut ist das Life-ness in den Schlagzeilen. Nachdem alle Anfragen ihrerseits im Sande verlaufen sind, klagt der Bund der Steuerzahler nun gegen die Bäder GmbH – es geht um die wirtschaftliche Entwicklung seit 2009. Das LINKE FORUM fordert nun Konsequenzen.

Ronald Eden, Geschäftsführer der Bäder GmbH ist der Meinung er habe „Keine Informationen bewusst zurückgehalten“ und sagt weiter: „Unsere wirtschaftliche Entwicklung ist positiv“. Damit erklärt er allerdings nicht warum noch immer Gelder von der Stadt an das Life-ness fließen oder warum es selbst für Mitglieder des Rates der Stadt schwierig bis unmöglich ist, an nachvollziehbare Informationen zu kommen.

Das Projekt ist seit der Baukostensteigerung von 2 Millionen Euro 2009 im Fadenkreuz des Bundes.

„Die Behauptung von Herrn Eden, keine Informationen zurückgehalten zu haben, kann ich nicht bestätigen.“, erklärt dazu Fritz Ullmann, Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald, der selbst von 2009 bis 2012 beratendes Mitglied im zuständigen Ausschuss der Stadt Radevormwald (Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen) war. „Herr Eden hatte bereits in der ersten Sitzung des Ausschusses keine transparenten Zahlen vorgelegt und weigerte sich offen und fortgesetzt, Fragen der Rats- und Ausschussmitglieder zu beantworten. Obwohl die Bäder GmbH zu 100% im Besitz der Stadt Radevormwald ist, wurde den Mitgliedern des Ausschusses gesagt, reale Umsatzzahlen ihrer Tochter wären ein Geschäftsgeheimnis, dass sie nicht erfahren dürften. Er hat also im Gegenteil alles getan, dem Rat der Stadt Radevormwald die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der Bäder GmbH unmöglich zu machen.“ Der Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligung sei von vorne herein nicht in der Lage gewesen, die Tätigkeit der Bäder GmbH zu überwachen und habe nur höchst unregelmäßig getagt. Trotz der angeblich stets positiven Entwicklung der Bäder GmbH wurden von der Stadt mehrfach Zahlungen im sechsstelligen Bereich verlangt, um eine Pleite des Unternehmens zu verhindern.

„Die Bäder GmbH ist einer der größten einzelnen Kostenfaktoren im städtischen Haushalt. Dass die anderen Parteien, mit Ausnahme der AL, nach wie vor nicht den politischen Willen haben, Kontrolle über die Geschäftsführung auszuüben, ist ein Skandal für sich.“, meint Ullmann, der noch weitergeht: „Ich bin der Ansicht, Herr Eden muss umgehend von dem Posten als Geschäftsführer der Bäder GmbH entfernt werden. Einen Neuanfang mit Eden wird es nicht geben. Dieser Schritt ist guten Gewissens nicht mehr aufschiebbar.

Sozialticket? LINKES FORUM deckt Probleme beim „MobilPass“ auf

Fritz UllmannDie VRS-Version des Sozialtickets, der sog. „MobilPass“, ist in Radevormwalder Bussen gar nicht ohne Weiteres erhältlich – Das LINKE FORUM deckte in der letzten Sozialausschusssitzung am 7. Mai diesen unhaltbaren Zustand auf und beantragte erfolgreich, dass die Stadt nun selbst handeln muss, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen.

Er sehe Parallelen zum OberbergPass, erklärte Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LINKEN FORUMS, eingangs zur Begründung des Antrages. Der OberbergPass war 2010 eine Art Ausweis im Check-Karten-Format, mit der so genannte sozial Schwache verschiedene Vergünstigungen erhalten können sollten. Jedoch wurde zu keinem Zeitpunkt geklärt, welche Vergünstigungen – Selbst die Stadt Radevormwald weigerte sich damals dem Antrag Ullmanns zu entsprechen und zu überprüfen, welche Vergünstigungen möglich wären – z.B. auf erhobene Gebühren für die Ausstellung notwendiger Dokumente zu verzichten – und einen reduzierten Eintritt beim städtischen Live-ness einzuführen. Niemand interessierte das: Der OberbergPass wurde zur reinen Augenwischerei, mit der Niemand in Radevormwald wirklich etwas anfangen konnte.

Der MobilPass drohe nun, genau so zu werden, setzte Ullmann fort. Zwar haben unter anderem arbeitslose Menschen in Radevormwald nun unbestritten ein Recht, den öffentlichen Nahverkehr zu einem vergünstigten Tarif zu nutzen, die entsprechenden Karten aber zu bekommen sei eine Glücksspiel, bei dem die Chancen sogar gegen die Menschen stünden. Denn:
Weniger als die Hälfte der Busse in Radevormwald verkaufen MobilPass-Tickets!

Grund: VRS und VRR arbeiten nicht zusammen

Das seien die Busse, die direkt im Auftrag der OVAG (des an den VRS angeschlossenen Verkehrsunternehmens des Oberbergischen Kreises). Der weitaus größere Teil der Busse, insbesondere auf den wichtigsten Buslinien 626 und 671, verkauft das MobilPass-Ticket nicht. Diese Busse werden von verschiedenen Unternehmen betrieben, die im VRR zusammengefasst sind, zum Beispiel den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) oder dem Busverkehr Rheinland (BVR). Auf unsere Nachfrage hin erklärten uns Mitarbeiter der BVR: Weder OVAG noch VRS haben den Betreibern der Linien mitgeteilt, dass in Radevormwald mit dem MobilPass ein Sozialtarif überhaupt eingeführt wird!

Unser Antrag, der im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, fordert sofortiges Handeln – „Es kann nicht sein, dass den Menschen ein zugestandenes Recht durch pure Inkompetenz der Verkehrsbetreiber vorenthalten wird!“, so Fritz Ullmann.

Die Stadt Radevormwald wird sich nun ihrerseits sowohl an die Unternehmen aus dem VRR-Gebiet, die Buslinien in Radevormwald betreiben, als auch die OVAG auffordern, Abhilfe zu schaffen. Im nächsten Ausschuss für Soziales, Sport und Tourismus wird es einen Bericht zu den Fortschritten geben. Wir sind gespannt.