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Hauptausschuss: Konsequent gegen die Benachteiligung Nichtverheirateter

Radevormwald wird eine Zweitwohnungssteuer einführen. Dies entspricht im wesentlichen unserer Forderung nach einer Erhöhung der Einnahmen zur Sanierung des Haushalts. Am 10. September beriet der Hauptausschuss. Eine Frage ist die Gestaltung der Steuer – Warum dabei aber verheiratete Menschen bevorzugt werden sollten, das haben wir nicht verstanden.

Berufsbedingte Zweitwohnungen sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies begrüßen wir natürlich. Wie auch der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, richtig hervorhob, handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine Luxussteuer, die folglich nur entrichten soll, wer einen Luxus genießt. Das kann man nicht annehmen, wenn jemand aus beruflichen Gründen genötigt ist, eine Zweitwohnung zu unterhalten. Dies sollte aber in der vorgelegten Fassung der Satzung an die Voraussetzung gebunden sein, dass die betroffenen Einwohner verheiratet sind. Wörtlich hieß es in § 2 (2) des vorgelegten Entwurfs der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Radevormwald“:

 „Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen.“

Dementsprechend war unsere Nachfrage in der Hauptausschusssitzung:

  • Was genau ist im Sinne der Satzung unter einer berufsbedingten Wohnung zu verstehen?
  • Warum wird eine berufsbedingte Zweitwohnung nur dann nicht mit der Steuer belegt, wenn die betroffene Person verheiratet ist?

Auf die erste Frage wurde ausführlich und in unserem Sinne zufriedenstellend durch den Kämmerer der Stadt, Herrn Nipken geantwortet. Berufsbedingt sei alles, was in einem Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit sowie der Ausbildung stünde. Auszubildende würden demnach im Sinne der Satzung behandelt, als wären sie im engeren Sinne berufstätig – und, anscheinend, verheiratet.

Auf die zweite Frage erhielten wir jedoch keine Antwort.

Alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen sollen von der Steuer verschont bleiben!

Daher meldete ich mich erneut zu Wort und erklärte, dass, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, die Einschränkung schlüssig zu begründen, der Umstand, ob der Berufstätige mit Zweitwohnung in Radevormwald verheiratet sei oder nicht, keine Relevanz haben könne. Stattdessen stellt diese Einschränkung eine klare Benachteiligung anderer Beziehungsformen und generell nicht verheirateter Berufstätiger dar – schließlich kann es durchaus auch andere Gründe geben, aus denen der Unterhalt einer berufsbedingten Zweitwohnung zwingend notwendig ist (zum Beispiel für Alleinerziehende, deren Kinder an einem anderen Wohnort sozial angebunden sind). Daher forderten wir nachdrücklich die ersatzlose Streichung der einschränkenden Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen von der Zweitwohnungssteuer verschont bleiben sollen.

Durchgesetzt:
Nicht verheiratete Berufstätige sollen nicht benachteiligt werden!

Herr Nipken erklärte sich nach meinem Redebeitrag bereit, auf den Beschluss dieser Formulierung zu verzichten und bis zur nächsten Ratssitzung Ende September zu berichten, ob die Einschränkung aus rechtlichen Gründen dennoch notwendig sei.

Der Hauptausschuss beschloss daraufhin die Satzung in der vorgelegten Form ohne die von uns kritisierte Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen unbesteuert bleiben!