Lesen Sie hier unsere Anfrage zur morgigen Ratssitzung am Dienstag, den 29.01.2019. Busfahrer berichten uns, dass ihre Pausenzeiten auf den Buslinien in Radevormwald nicht grundsätzlich gewährleistet sein sollen.
Wir wollen mit unserer Anfrage klären, wie die Pausensituation genau ist, denn wir sagen: Sollte es hier Probleme geben, muss das im Sinne Aller – Busfahrer und Fahrgäste gleichermaßen – bei der weiteren Planung zum Nahverkehr berücksichtigt werden.
Es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:
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Wie sind die Pausenzeiten der Busfahrer der Linien auf dem Gebiet der Stadt Radevormwald, insbesondere der Linien 626 und 671, geregelt? D.h.
- Welche Pausenzeiten sind wo vorgesehen?
- Wie wird gewährleistet, dass Pausenzeiten auch bei Verspätungen eingehalten werden können
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Durch wen werden diese hauptverantwortlich geregelt (auch im Sinne der Beachtung zulässiger Lenkzeiten)?
Begründung:
Bei Gesprächen mit Busfahrern auf der Linie 626 im Zusammenhang mit unserem zur morgigen Ratssitzung eingereichten Antrag unter TOP 4 wurde uns mitgeteilt, dass es Probleme bei der Wahrnehmung der vorgesehenen Pausenzeiten geben soll.
Insbesondere im Fall von Busfahrern im Auftrag der BVR Busverkehr Rheinland GmbH (bzw. „DB Rheinlandbus“) sollen diese nicht grundsätzlich gewährleistet sein sondern immer der jeweiligen Standzeit entsprechend ausfallen. Insbesondere bei Verspätungen, die auf langen Überlandstrecken regelmäßig vorkommen, ergäbe sich hieraus eine Reduzierung der faktischen Pausenzeit.
Hierin sehen wir sowohl im Sinne der Arbeitsbedingungen der Busfahrer, als auch der Verkehrs- und Fahrgastsicherheit ein Problem.
Wir halten es deshalb für notwendig, den aktuellen Stand verlässlich zu ermitteln und die hierbei gewonnen Erkenntnisse bei der künftigen Beplanung der Buslinien zu berücksichtigen.
Sollte die Verwaltung nicht in der Lage sein, die Beantwortung bis zur morgigen Ratssitzung zu gewährleisten, bitten wir um kurze Erläuterung und Abstimmung hierzu in der Ratssitzung selbst. Einer schriftlichen Beantwortung im Nachgang der Ratssitzung steht aus unserer Sicht dann nichts entgegen.