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Öffentliche Stellungnahme: Staatsanwaltschaft begründet Behauptungen über angebliche linke Straftaten nicht

Am 22. Dezember letzten Jahres erschien im rga. ein Artikel, in dem sich der für Radevormwald erst seit kurzer Zeit zuständige Oberstaatsanwalt Willuhn über die Verhältnisse in Radevormwald äußerte. Dabei unterstellte er – unserer Auffassung nach völlig ohne Grundlage – dass es in Radevormwald „Lagerkämpfe von Rechten und Linken“ gäbe.

Er setzte die vorgefallenen Straftaten in diesen Zusammenhang und erklärte weiter, dass die Straftaten in Radevormwald eher im unteren Bereich der Kriminalität anzusiedeln seien. In unserer Pressemitteilung vom 6. Januar diesen Jahres (s. hier) haben wir uns auch an den Herrn Oberstaatsanwalt gewendet und ihn aufgefordert, seinen Standpunkt zu erklären. Am 18. Januar erreichte uns seine Antwort (s, hier). Darin bekräftigt Oberstaatsanwalt Willuhn seine Aussagen, begründet aber wiederum nichts. Hierzu nehmen wir mit Schreiben vom 27. Januar öffentlich Stellung – und das können Sie hier lesen:

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Willuhn, sehr geehrte Damen und Herren,

wir empfinden Ihre Ausführungen zu unserer Pressemitteilung vom 6. Januar diesen Jahres als fragwürdig.

Tatsächlich vermeiden Sie es in Ihrem Schreiben, die von uns aufgeworfenen Fragen zu beantworten, Ihre zuvor gemachten Aussagen zu begründen und nutzen auch nicht die Gelegenheit, eventuelle Missverständnisse auszuräumen.

Konkret begründen Sie Ihre zuvor aufgestellte Behauptung, in Radevormwald fänden „Lagerkämpfe zwischen Rechten und Linken“ statt, nicht. Sie bekräftigen hingegen sogar, hiermit seien Straftaten verbunden. Diese Behauptung substanziieren Sie jedoch erneut in keinster Weise. Wiederum fordern wir Sie auf, diese Bewertung Ihrerseits zu begründen.

Zwar ist es, wie Sie ausführen, richtig, dass unsere Unkenntnis von linken Straftaten nicht zwangsläufig belegt, dass keine solchen Straftaten vorgekommen sind, jedoch ist dies nicht der wesentliche Gegenstand unserer Ausführungen: Keine Stelle macht uns gegenüber Angaben zu Straftaten, die dem linken Spektrum zuzuordnen wären, obwohl dies ansonsten üblich ist.

Daher können wir derartige Behauptungen bis auf Weiteres nur als unbegründet abweisen.

Ihre Versicherung, es gäbe in Radevormwald derartige Straftaten, reicht indes nicht aus. Weiterlesen