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P-Konten – unrechtmäßige Sondergebühren auch in Radevormwald!

Nach Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind auch Sozialleistungen vor Pfändungen keinen Tag mehr sicher. So genannte Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bieten Schutz – Und dafür zocken einige Banken ihre Kunden ab. Auch in Radevormwald.

„Die Banken zocken die Leute dann teilweise auch noch ab!“, drückte es Herr Rogalski sehr deutlich aus. Er organisert für die Caritas die Schuldnerberatung in Radevormwald und berichtete am Dienstag, den 28. August, dem Ausschuss für Soziales, Sport und Tourismus (ASST). Menschen in finanziellen Notlagen sind seine Klientel.

Dabei ist die gesetzliche Lage doch eindeutig, so betonte er mehrfach. Dennoch sei es auch in Radevormwald immer wieder nötig, sich bei den Banken für Menschen in schwieriger finanzieller Lage – oft auch Hartz-IV Opfer – einzusetzen, damit die Banken diese nicht noch durch willkürliche und gesetzeswidrige Sondergebühren zusätzlich belasten.

„Wir gewinnen ja immer“, erklärte er weiter, dennoch sei dies ein erheblicher zeitlicher Aufwand, der gänzlich unnötig wäre. Warum die Banken sich (letzten Endes müssen wir schlussfolgern: wider besseren Wissens) weiterhin so verhalten und den ärmsten Menschen noch schnell ein wenig mehr abpressen, das könnte er nicht sagen.

Die gute Nachricht: Zu hohe und unrechtmäßige Gebühren für P-Konten müssen durch die Bank zurückgezahlt werden.

Wir empfehlen daher allen Bankkunden, die P-Konten besitzen, ihre Gebühren zu überprüfen und – sollten sie feststellen, dass ihre Gebühren sich erhöht haben – umgehend mit ihren Sachbearbeitern Kontakt aufzunehmen und die Rückzahlung der Gebühren zu verlangen.

DIE LINKE wendet sich zwischenzeitlich in einem Schreiben an die Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen und bittet, festzustellen, ob auch Kunden der Sparkasse mit erhöhten Gebühren zu Unrecht belastet werden oder wurden. Sollte das der Fall sein, muss gewährleistet werden, dass jeder einzelne Kunde der Sparkasse sein Geld zurück erhält.