Verfahren gegen „Freundeskreis Radevormwald“ eingestellt – Schreiben an Oberstaatsanwalt Wolf

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Sehr geehrter Herr Wolf,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mit, dass ein Ermittlungsverfahren in der gen. Sache einzustellen ist, da die Betreiber der Internetseite „http://freundeskreisrade.blogspot.com/“ nicht zu ermitteln wären. Dies stellen Sie fest, obwohl Ihre Behörde anscheinend keinen Versuch unternommen hat, die Betreiber zu ermitteln.

Der Betreiber des Server-Netzwerkes (Google Inc. AG), welches die Internetseite dieser offenkundig verfassungsfeindlichen Gruppe bereitstellt, erklärt in seinen Nutzungsbedingungen unter anderem:

„Die Verletzung dieser Verpflichtungen – einschließlich der Content-Richtlinien für Blogger (http://www.blogger.com/content.g) – kann zu fristloser Kündigung dieser Vereinbarung führen und Strafen sowie andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Google behält sich das Recht vor, ist aber nicht dazu verpflichtet, Ihre Nutzung des Services zu untersuchen, um (a) festzustellen, ob eine Verletzung dieser Vereinbarung vorliegt, oder um (b) anwendbaren Gesetzen, Regelungen, rechtlichen Verfahren oder behördlichen Anfragen nachzukommen.

Aus dem von Ihnen mitgeteilten Ergebnis ist zwangsläufig zu schließen, dass die Staatsanwaltschaft Köln dennoch nicht einmal den Versuch unternommen hat, die Identität der Betreiber der gen. Internetseite durch Anfrage an den Betreiber des Server-Netzwerkes unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren zu ermitteln. Ansonsten schreiben Sie lediglich:

„Nachforschungen im Rechtshilfeverkehr mit den Justizbehörden der USA kommen vorliegend nicht in Betracht, weil diese entsprechenden Rechtshilfeersuchen in der Regel bei Beleidigungen mit politischem Hintergrund nicht nachkommen.“

Derartige Nachforschungen wären nicht notwendig, wenn der Betreiber des Server-Netzwerkes die ihm vorliegenden Informationen auf Anfrage durch die Staatsanwaltschaft Köln mitteilen würde.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass keinesfalls alle auf der gen. Internetseite veröffentlichten, persönlichen oder allgemeinen Beleidigungen einen politischen Charakter haben.

Google Inc. erklärt darüber hinaus in seinen Nutzungsbedingungen unter 2. grundsätzlich:

„Sie erklären sich mit der Einhaltung der Content-Richtlinien für Blogger (http://www.blogger.com/content.g) sowie der darin enthaltenen Regelungen und Beschränkungen einverstanden.“

In den Content-Richtlinien des Betreibers werden „Content-Grenzen“ unter anderem wie folgt definiert:

„Hassreden: Blogger soll es Ihnen ermöglichen, Ihre Meinung zu äußern, auch wenn diese sehr kontrovers ist. Mit Hassreden überschreiten Sie jedoch die Grenze des Erlaubten. Bei Hassreden handelt es sich um Inhalt, der zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen aufgrund deren „Rasse“, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Veteranenstatus oder sexueller Orientierung/geschlechtlicher Identität aufruft. Erstellen Sie beispielsweise kein Blog, das die Mitglieder der „Rasse“ X als Kriminelle darstellt oder Gewalt gegen Anhänger der Religion Y gutheißt.

Gewalt: Sprechen Sie in Ihrem Blog keine Drohungen gegen andere Personen oder Personengruppen aus. Veröffentlichen Sie keinen Inhalt, der Ihre Leser dazu aufruft, Gewalt gegen andere Personen oder Personengruppen anzuwenden.

Illegale Aktivitäten: Nutzen Sie Blogger nicht für illegale Aktivitäten oder zur Förderung gefährlicher oder illegaler Aktivitäten. Ermutigen Sie Ihre Leser beispielsweise nicht zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Anderenfalls wird Ihr Content möglicherweise gelöscht. Schwere Fälle, bei denen es beispielsweise um Kindesmissbrauch geht, melden wir den zuständigen Behörden.“

Durch den Inhalt der gen. Internetseite ziehen sich menschenverachtende und volksverhetzende Inhalte.

Die Betreiber der Internetseite rufen u.a. auch durch grafische Darstellungen zur Gewalt auf. So zeigt das Logo der Gruppe eine Person, die mit einer Mistgabel auf eine weitere, am Boden liegende Person, welche einen roten Stern auf der Brust trägt, einsticht.

In Ihrem Banner erklärt die Gruppe: „Und werden die Zeiten härter, gehen wir in den Untergrund!“

Es ist aus all den genannten Gründen weder nachvollziehbar noch einsehbar, dass Ihre Behörde gegen die Betreiber der Internetseite einer solchen Gruppierung, auf der sich diese darüber hinaus in zumindest einem Fall (am 16. September 2011) offen zu Straftaten bekannt hat, keine ernstzunehmenden Ermittlungen betreibt. Nachvollziehbar erscheinen nun hingegen die Sorgen vieler Menschen in der Stadt Radevormwald, sie seien einer gewalttätigen Gruppe von Neofaschisten durch die Untätigkeit staatlicher Justizbehörden hilflos ausgesetzt.

Aus all den aufgeführten Gründen widerspreche ich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und fordere Sie auf, Ermittlungen gegen die Beschuldigten tatsächlich aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

o

Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Ein Gedanke zu „Verfahren gegen „Freundeskreis Radevormwald“ eingestellt – Schreiben an Oberstaatsanwalt Wolf

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