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Iran verweigert zeitweise Überflugrechte für Merkel

Die Regierungsmaschine von Kanzlerin Merkel kreiste 2 Stunden über der Türkei, weil der Iran die Überflugrechte verweigerte.  In den deutschen Medien wurde das als Unverschämtheit bezeichnet.

Diese Medien-Menschen müssen daran erinnert werden: Noch ist der Iran nicht besetzt. Merkel hat nicht das geringste Recht, das Gebiet des Iran zu überfliegen, wenn der Iran das nicht will. Nochmal, um Missverständnissen vorzubeugen: Der Iran ist noch nicht besetzt. Die iranische Regierung kann souverän entscheiden, wen sie in ihrem Staatsgebiet duldet. Der Luftraum eines Staates gehört zu dessen Staatsgebiet.

Dieses Recht hat auch die bundesrepublikanische Regierung in Deutschland. Sie entscheidet sich zum Beispiel frei, die US-amerikanisch geführten Koalitionstruppen von Deutschland aus militärische Luftschläge gegen andere Staaten führen zu lassen, oft genug auch ohne Kriegserklärung. Auch der Krieg gegen Libyen wird mit von Deutschland aus geführt, ob sich die deutsche Machthaberin Merkel dazu nun bekennt oder nicht. Damit unterstützt sie diese Kriege; auf Grund der geografischen Lage vorwiegend gegen die arabischen Völker.

Das zum Beispiel ist ein guter Grund für jede Nation, die etwas auf das internationale Recht hält, Regierungsmaschinen der Bundesrepublik den Überflug zu verweigern. Eine solche Nation ist der Iran aber auch nicht unbedingt.

Beachtenswert ist es übrigens, dass diese Reise wohl auch militärischen Zwecken dient. Die Bundeskanzlerin war nicht in friedlicher Mission unterwegs, wie es heißt. Es soll nun schließlich auch um einen Auftrag der indischen Luftwaffe gegangen sein. Das wäre dann eine Absicht, die sich indirekt militärisch gegen ein anderes islamisches Land richtet. Auch wenn die Beziehungen zwischen Pakistan und dem Iran nicht als gut bezeichnet werden können, beide sind islamisch geprägt. Das verbindet: Hier spricht man schließlich auch stets von westlichen Werten (welche das im Einzelnen auch sein mögen).

Seine Interessen so zu vertreten – also durch die symbolische Behinderung gegnerischer Abgesandter – ist allemal legitimer, als die durch den Westen mittlerweile standardisierten und in der Praxis legitimierten „gezielten Tötungen“ seiner politischen und militärischen Gegner.

Dabei handelt es sich ja stehts um die Hinrichtung einer Person ohne Urteil und Verfahren. Umgangssprachlich: Mord.