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Stellungnahme: Bürgermeister nimmt Anträge nicht in Tagesordnung des Hauptausschusses auf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zu Ihrer Erklärung, die von mir eingebrachten Anträge könnten nicht behandelt werden, möchte ich hiermit öffentlich Stellung nehmen. Ich leite diese Nachricht auch an die Vorsitzenden der Fraktionen weiter.

Sofern Sie Sich bei der angenommenen Frist auf die in § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse mit Bezug auf die Sitzungen des Rates der Stadt genannte beziehen und angenommen, dass diese hier vollumfänglich anwendbar wäre, läge hierin ein Fristversäumnis meinerseits. Ich habe die 10-Tagesfrist, wie sie zur Erstellung der Tagesordnung der Ratssitzung gebräuchlich ist, nicht berücksichtigt.

Der Annahme, dass Anträge zur Tagesordnung von Ausschüssen von Stadtverordneten – insbesondere sicherlich stimmberechtigten Ausschussmitgliedern – grundsätzlich nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden müssten, widerspreche ich jedoch ausdrücklich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hierzu in der vergangenen Periode Präzedenzfälle gab und Anträge an Ausschüsse behandelt wurden.
In § 58 (1) erklärt die GO NRW:
„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“
Dies macht deutlich, dass Anträge durch Ratsmitglieder an Ausschüsse gestellt werden können. Es wird ausdrücklich von Ratsmitgliedern, weder von Fraktionen, noch Fraktionsvorsitzenden, noch Fraktionsangehörigen geschrieben, sondern die Passage bezieht sich ohne Einschränkungen auf alle Ratsmitglieder.

Was nun die Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung für sich genommen betrifft, so können Sie diese Punkte durchaus aufnehmen, wenn Sie dies wollen. In dem o.g. § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse steht:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Wiederum vorausgesetzt, der entsprechende Paragraph wäre uneingeschränkt auf die Sitzungen von Ausschüssen anwendbar (was ich wie oben ausgeführt auf Grund der GO NRW in dieser Form bezweifle, von Ihnen aber anscheinend vorausgesetzt wird), bedeutet dies einfach nur, dass Sie verpflichtet sind, Anträge in die Tagesordnung unter den oben genannten Voraussetzungen aufzunehmen. Dies verbietet Ihnen jedoch nicht, weitere Tagesordnungspunkte und Anträge aufzunehmen.

Wenn Sie also schreiben, dass die Anträge nicht behandelt werden _können_, so ist dies nicht richtig.
Sie müssen sie lediglich nicht behandeln, wenn Sie dies nicht wollen. Dies stellt aber auch eine inhaltliche Wertung der Anträge dar. Sind Sie der Auffassung, dass die Anträge keiner Behandlung bedürfen, so müssen Sie sie also nicht behandeln, können dies aber, wenn Sie umgekehrt der Auffassung sind, dass sie von Bedeutung sind.
Ich möchte Sie hier im Falle meines Antrags zur Verwendung des städtischen Logos durch die Bürgerstreife daran erinnern, dass 2009 dem damaligen Ortsverband der Partei DIE LINKE ohne jeden Antrag und auf Entscheidung der Verwaltung hin die Verwendung eines abgewandelten Logos der Stadt Radevormwald untersagt worden war, da dieses der Stadt vorbehalten sei. Kann es sein, dass in Bezug auf eine Bürgerstreife und ihre fragwürdigen Tätigkeiten solche Bedenken für Sie nicht relevant sein sollten? Wenn ja, warum nicht?

Ihre Haltung stellt, so oder so, eine politische und inhaltliche Wertung der Anträge dar und ist keine reine Formalität. Sie müssen eine bewusste Entscheidung treffen, es liegt kein Automatismus vor. Daher möchte ich Sie noch einmal darum bitten, insbesondere das beispielhaft genannte Anliegen ernst zu nehmen und in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktionsvorsitzenden hatten in fünf Tagen und in Anbetracht der alleine schon wegen der Ratssitzung stattfindenden Fraktionssitzungen sicherlich genug Zeit, sich mit dem Antrag zu befassen und ich unterstelle ihnen auch das Interesse und die politische Weitsicht, dies auch dann getan zu haben, wenn Sie angekündigt haben, dass der Antrag in der kommenden Sitzung nicht behandelt wird.

Ersatzweise stelle ich den Antrag „Untersagung der Verwendung des städtischen Logos durch die „Bürgerstreife Radevormwald““ (ANT-II-4) hiermit zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald.
Den Antrag „Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kurve Wuppertalstr. Ecke Kurzestr.“ (ANT-II-4) stelle ich ersatzweise zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder zur nächstfolgenden Sitzung des AKTV, je nachdem, welcher Ausschuss zum nächstliegenden Zeitpunkt tagt. Auch diese Angelegenheit zur Verkehrssicherheit sollte nicht unbeachtet bleiben und doch möglichst zeitnah behandelt werden.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen
-Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Die Verteilung der Wahlplakate ist eine ungerechte Farce!

Fritz_Ullmann_2014Das LINKE FORUM hat in der Hauptausschusssitzung gefordert, dass jede Partei auf den von der Stadt gestellten Plakatwänden ein Plakat anbringen dürfe, da bei der Vielzahl der antretenden Parteien sonst keine gerechte Lösung möglich wäre. Die Verwaltung stimmte zu – und will jetzt anscheinend nichts mehr davon wissen. Stattdessen bevorzugt die “Volksparteien” in dreister Weise.

Der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, erklärte noch in der Hauptausschusssitzung vom 14. März mir selbst gegenüber, die Verwaltung werde eine Plakatfläche pro Partei und Wand empfehlen. Da dies auch unser Vorschlag gewesen war, sah man für eine weitere Diskussion keinen Bedarf mehr, soweit es die Plakatwände betraf.

Bei den Dreieckständern sahen wir jedoch noch Klärungsbedarf: Zur Ratssitzung am 18. März legten wir eine Anfrage vor, die eine Begründung für die nicht nachvollziehbare Verteilung der Dreieckständer verlangt. Laut der allgemeinen Erklärung der Verwaltung beziehe sich diese auf die zuletzt erreichten Wahlergebnisse der Partei sowie zu wie vielen Wahlen sie antritt. Ein genauer Schlüssel ist uns jedoch – sollte er existieren – auch weiterhin, unbekannt. Leider konnte ich gerade bei dieser Gelegenheit erstmals nicht an einer Ratssitzung teilnehmen und nun liegt uns bis heute keine Antwort auf unsere Frage vor.

Betrachtet man die Wahlergebnisse, ist es jedenfalls nicht verständlich, warum die SPD von Bürgermeister Dr. Korsten 22 Dreieckständer erhalten sollte – genau so viele wie die CDU. Die SPD erhielt zuletzt in Radevormwald nur 10 Ratsmandate. Ihre Ergebnisse bei Bundestagswahlen sind ebenfalls bekannt. Im direkten Vergleich ist die CDU rund zwei mal so stark. Wie kann es dann sein, dass die SPD die gleiche Anzahl an Plakaten erhält? Und nicht nur das: Die SPD soll im Gegensatz zu allen anderen Parteien in Radevormwald Dreieckständer für A0 Plakate erhalten. Diese sind doppelt so groß, wie die A1 Plakatständer für die anderen Parteien.

Dann das: Am 18. März (in meiner Abwesenheit also) wurde dem Rat eine Tischvorlage vorgelegt, die im direkten Gegensatz zu den Aussagen von Herrn Nipken aus der Sitzung des Hauptausschusses steht. CDU und SPD sollten nun jeweils drei Plakate pro Plakatwand erhalten, und damit gegenüber anderen Parteien zusätzlich zu der Zahl der Dreieckständer bevorzugt werden. Die Verwaltung macht sich hier nicht nur unglaubwürdig, weil sie ihre eigenen, durch Kämmerer Nipken gemachten (und protokollierten [s. hier: Seite 5, Tagesordnungspunkt 2]) Aussagen Lügen straft, sondern insbesondere auch deshalb, weil sie eindeutig im Interesse bestimmter Parteien handelt.

Heute haben wir Kenntnis erhalten, dass die MLPD als eine der kleinsten Parteien, die bisher eine Plakatierung in Radevormwald angekündigt hat, lediglich an fünf Plakatwänden jeweils ein Plakat anbringen darf (verglichen mit 54 Plakaten für CDU oder SPD). Hierzu erhält sie drei Dreieckständer (entsprechend 9 Plakate, dem gegenüber stehen 66 Plakate für CDU oder SPD)*. Wir sind nicht der Ansicht, dass hier die von der Rechtsprechung vorgesehene, abgestufte Chancengleichheit gewährleistet ist, denn diese darf auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausschließen.

Sicher sind Plakate nicht das wichtigste im Wahlkampf. Leere Worte bleiben leer, auch wenn man sie druckt und an eine Wand klebt. Ausschlaggebend für uns ist: Die Verwaltung handelt hier nicht neutral, sie handelt parteiisch – Und dazu wurden wir auch noch in dreister Weise getäuscht. Eine derartige Klüngelei zwischen Verwaltung und den selbsterklärten “Volksparteien” tolerieren wir nicht. Wir lassen uns so nicht mehr behandeln.

Sollte die Verwaltung ihr Vorgehen nicht umgehend plausibel begründen, behalten wir uns ausdrücklich weitere, gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vor. Eine entsprechende Prüfung leiten wir bereits jetzt ein.

*Anm.: Das LINKE FORUM erhält auf jeder Plakatwand ein Plakat (18) und acht Dreieckständer (24), also insgesamt (42!). Damit gut ein Drittel der insgesamt 120 Plakate der SPD.

Hauptausschuss: Konsequent gegen die Benachteiligung Nichtverheirateter

Radevormwald wird eine Zweitwohnungssteuer einführen. Dies entspricht im wesentlichen unserer Forderung nach einer Erhöhung der Einnahmen zur Sanierung des Haushalts. Am 10. September beriet der Hauptausschuss. Eine Frage ist die Gestaltung der Steuer – Warum dabei aber verheiratete Menschen bevorzugt werden sollten, das haben wir nicht verstanden.

Berufsbedingte Zweitwohnungen sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies begrüßen wir natürlich. Wie auch der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, richtig hervorhob, handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine Luxussteuer, die folglich nur entrichten soll, wer einen Luxus genießt. Das kann man nicht annehmen, wenn jemand aus beruflichen Gründen genötigt ist, eine Zweitwohnung zu unterhalten. Dies sollte aber in der vorgelegten Fassung der Satzung an die Voraussetzung gebunden sein, dass die betroffenen Einwohner verheiratet sind. Wörtlich hieß es in § 2 (2) des vorgelegten Entwurfs der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Radevormwald“:

 „Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen.“

Dementsprechend war unsere Nachfrage in der Hauptausschusssitzung:

  • Was genau ist im Sinne der Satzung unter einer berufsbedingten Wohnung zu verstehen?
  • Warum wird eine berufsbedingte Zweitwohnung nur dann nicht mit der Steuer belegt, wenn die betroffene Person verheiratet ist?

Auf die erste Frage wurde ausführlich und in unserem Sinne zufriedenstellend durch den Kämmerer der Stadt, Herrn Nipken geantwortet. Berufsbedingt sei alles, was in einem Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit sowie der Ausbildung stünde. Auszubildende würden demnach im Sinne der Satzung behandelt, als wären sie im engeren Sinne berufstätig – und, anscheinend, verheiratet.

Auf die zweite Frage erhielten wir jedoch keine Antwort.

Alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen sollen von der Steuer verschont bleiben!

Daher meldete ich mich erneut zu Wort und erklärte, dass, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, die Einschränkung schlüssig zu begründen, der Umstand, ob der Berufstätige mit Zweitwohnung in Radevormwald verheiratet sei oder nicht, keine Relevanz haben könne. Stattdessen stellt diese Einschränkung eine klare Benachteiligung anderer Beziehungsformen und generell nicht verheirateter Berufstätiger dar – schließlich kann es durchaus auch andere Gründe geben, aus denen der Unterhalt einer berufsbedingten Zweitwohnung zwingend notwendig ist (zum Beispiel für Alleinerziehende, deren Kinder an einem anderen Wohnort sozial angebunden sind). Daher forderten wir nachdrücklich die ersatzlose Streichung der einschränkenden Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen von der Zweitwohnungssteuer verschont bleiben sollen.

Durchgesetzt:
Nicht verheiratete Berufstätige sollen nicht benachteiligt werden!

Herr Nipken erklärte sich nach meinem Redebeitrag bereit, auf den Beschluss dieser Formulierung zu verzichten und bis zur nächsten Ratssitzung Ende September zu berichten, ob die Einschränkung aus rechtlichen Gründen dennoch notwendig sei.

Der Hauptausschuss beschloss daraufhin die Satzung in der vorgelegten Form ohne die von uns kritisierte Passage, so dass alle berufsbedingt geführten Zweitwohnungen unbesteuert bleiben!

Wollen CDU und SPD den Haushalt scheitern lassen?

Fritz UllmannDas LINKE FORUM wird den Haushalt 2013 ablehnen. Gleiches gilt voraussichtlich, wenn auch aus teilweise anderen Gründen, für AL und FDP. Wollen jetzt auch CDU und SPD den Haushalt nicht mehr?

Die SPD hatte in den Ausschusssitzungen der letzten Woche beantragt, die Empfehlung an den Rat zur Annahme der jeweiligen Haushaltsbestandteile nur unter Vorbehalt auszusprechen. Im Jugendhilfeausschuss hatte die Fraktion sogar beantragt, dass der Rat den Haushalt beschließt. Das muss der Rat so oder so, deswegen verursachte dieser Antrag eine gewisse Verwirrung und auch Belustigung.

Ansonsten halten sich die Fraktionsvorsitzenden Viebach (CDU) und Stark (SPD) in diesen Tagen nicht mit Kritik an der Verwaltung zurück. Diese hatte in den letzten zwei Wochen nicht weniger als fünf Änderungen des Haushalts vorgeschlagen, was wiederum in den Fraktionen zu – nachvollziehbarer – Verwirrung geführt hat.
Das war aber die zu erwartende Folge der Forderung von CDU und SPD, im Haushaltsplan der nächsten Jahre auf Steuererhöhungen weitestgehend zu verzichten. Natürlich führte das nicht nur zu oberflächlichen Veränderungen der Planung.

In der Hauptausschusssitzung am letzten Donnerstag hat die CDU nun ein völlig neues Verfahren gefordert:
Die Verwaltung soll noch während der Ratssitzung eine Endfassung des Haushaltes vorlegen, die bereits alle in der Ratssitzung selbst beschlossenen Änderungen berücksichtigt.

Es ist richtig, dass dies in einigen Kommunen Praxis ist. Aber auf diese Praxis ist in Radevormwald niemand vorbereitet – Weder die Verwaltung, noch die Politik.
Wir stellten die Frage, wie die anderen Fraktionen planen, die ihnen dann zuletzt vorliegenden Zahlen erneut zu beraten – insbesondere, da sie mit der Beratung der ihnen zwischenzeitlich vorgelegten Veränderungen bereits überfordert sind. Darauf erhielten wir keine Antwort. Einige CDU-Mitglieder raunten nur, dass man dann eben eine Beratungspause einlegen würde. Eine „verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen“, wie Viebach sich ausdrückte, soll also plötzlich in vielleicht einer halben Stunde möglich sein.

Es werden immer höhere Ansprüche an das Verfahren gestellt, obwohl die Fraktionen selbst bereits überfordert sind.
Kurzfristig, wohlgemerkt.

Es ist außerdem auffällig, dass CDU und SPD beantragen, die Mittel für den Neubau des Sportplatzes an der Hermannstraße unabhängig von der Verabschiedung des Haushalts durch den Rat freizugeben. Das macht eigentlich nur dann Sinn, wenn man zumindest in Erwägung zieht, dass der Haushalt scheitern wird. Als die FDP zuletzt einen ähnlichen Antrag gestellt hatte, wurde dieser abgelehnt, da der Haushalt ja bereits im März beschlossen werde und daher kein Handlungsbedarf bestünde.
Und vielleicht setzt man gerade deshalb die Ansprüche so hoch. Um es der Verwaltung unmöglich zu machen, sie zu erfüllen. So dass, wenn es notwendig erscheint, der Verwaltung die alleinige Verantwortung für das Scheitern des Haushalts zugeschoben werden könnte.

Die nächste Ratssitzung am Dienstag, den 12. März ab 16 Uhr, wird in jedem Fall spannend werden.