Der MobilPass, mit dem der öffentliche Nahverkehr deutlich vergünstigt genutzt werden kann, wird wieder durch die JobCenter in Oberberg ausgegeben. Grundsätzlich sind „Leistungsbezieher“ berechtigt, einen solchen Pass zu erhalten, aber auch andere bedürftige Personen können einen Antrag stellen. Der MobilPass wird bei Leistungsbeziehern für den voraussichtlichen Bewilligungszeitraum ausgestellt. Beachten Sie auch: Jeder Leistungsbezieher ist berechtigt, einen solchen Pass zu erhalten, dass heißt auch jedes einzelne Mitglied der „Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise der Familie).
Hierfür reicht ein formloser Antrag an den zuständigen Sachbearbeiter (soweit lokal anwendbar, der Arbeitsvermittlungsabteilung, nicht der Leistungsabteilung) in jedem Fall aus. Die Formulierung kann zum Beispiel so aussehen:
Hiermit beantrage ich die Ausstellung eines MobilPasses für den laufenden / voraussichtlichen Bewilligungszeitraum. Ich bitte, wenn möglich, um Zusendung per Post.
Der „Kunde“ sollte in diesem Fall seine BG- oder Kd.-Nr. auf dem Schreiben angeben und es handschriftlich unterzeichnen.
Der Sachbearbeiter kann den Kunden den MobilPass allerdings auch ohne schriftlichen Antrag einfach bei einem Termin ausstellen, wenn die Bewilligungslage klar ist.