Schlagwort-Archive: Dr. Josef Korsten

Stellungnahme: Bürgermeister nimmt Anträge nicht in Tagesordnung des Hauptausschusses auf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zu Ihrer Erklärung, die von mir eingebrachten Anträge könnten nicht behandelt werden, möchte ich hiermit öffentlich Stellung nehmen. Ich leite diese Nachricht auch an die Vorsitzenden der Fraktionen weiter.

Sofern Sie Sich bei der angenommenen Frist auf die in § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse mit Bezug auf die Sitzungen des Rates der Stadt genannte beziehen und angenommen, dass diese hier vollumfänglich anwendbar wäre, läge hierin ein Fristversäumnis meinerseits. Ich habe die 10-Tagesfrist, wie sie zur Erstellung der Tagesordnung der Ratssitzung gebräuchlich ist, nicht berücksichtigt.

Der Annahme, dass Anträge zur Tagesordnung von Ausschüssen von Stadtverordneten – insbesondere sicherlich stimmberechtigten Ausschussmitgliedern – grundsätzlich nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden müssten, widerspreche ich jedoch ausdrücklich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hierzu in der vergangenen Periode Präzedenzfälle gab und Anträge an Ausschüsse behandelt wurden.
In § 58 (1) erklärt die GO NRW:
„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“
Dies macht deutlich, dass Anträge durch Ratsmitglieder an Ausschüsse gestellt werden können. Es wird ausdrücklich von Ratsmitgliedern, weder von Fraktionen, noch Fraktionsvorsitzenden, noch Fraktionsangehörigen geschrieben, sondern die Passage bezieht sich ohne Einschränkungen auf alle Ratsmitglieder.

Was nun die Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung für sich genommen betrifft, so können Sie diese Punkte durchaus aufnehmen, wenn Sie dies wollen. In dem o.g. § 3 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse steht:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10.Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Wiederum vorausgesetzt, der entsprechende Paragraph wäre uneingeschränkt auf die Sitzungen von Ausschüssen anwendbar (was ich wie oben ausgeführt auf Grund der GO NRW in dieser Form bezweifle, von Ihnen aber anscheinend vorausgesetzt wird), bedeutet dies einfach nur, dass Sie verpflichtet sind, Anträge in die Tagesordnung unter den oben genannten Voraussetzungen aufzunehmen. Dies verbietet Ihnen jedoch nicht, weitere Tagesordnungspunkte und Anträge aufzunehmen.

Wenn Sie also schreiben, dass die Anträge nicht behandelt werden _können_, so ist dies nicht richtig.
Sie müssen sie lediglich nicht behandeln, wenn Sie dies nicht wollen. Dies stellt aber auch eine inhaltliche Wertung der Anträge dar. Sind Sie der Auffassung, dass die Anträge keiner Behandlung bedürfen, so müssen Sie sie also nicht behandeln, können dies aber, wenn Sie umgekehrt der Auffassung sind, dass sie von Bedeutung sind.
Ich möchte Sie hier im Falle meines Antrags zur Verwendung des städtischen Logos durch die Bürgerstreife daran erinnern, dass 2009 dem damaligen Ortsverband der Partei DIE LINKE ohne jeden Antrag und auf Entscheidung der Verwaltung hin die Verwendung eines abgewandelten Logos der Stadt Radevormwald untersagt worden war, da dieses der Stadt vorbehalten sei. Kann es sein, dass in Bezug auf eine Bürgerstreife und ihre fragwürdigen Tätigkeiten solche Bedenken für Sie nicht relevant sein sollten? Wenn ja, warum nicht?

Ihre Haltung stellt, so oder so, eine politische und inhaltliche Wertung der Anträge dar und ist keine reine Formalität. Sie müssen eine bewusste Entscheidung treffen, es liegt kein Automatismus vor. Daher möchte ich Sie noch einmal darum bitten, insbesondere das beispielhaft genannte Anliegen ernst zu nehmen und in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Die Fraktionsvorsitzenden hatten in fünf Tagen und in Anbetracht der alleine schon wegen der Ratssitzung stattfindenden Fraktionssitzungen sicherlich genug Zeit, sich mit dem Antrag zu befassen und ich unterstelle ihnen auch das Interesse und die politische Weitsicht, dies auch dann getan zu haben, wenn Sie angekündigt haben, dass der Antrag in der kommenden Sitzung nicht behandelt wird.

Ersatzweise stelle ich den Antrag „Untersagung der Verwendung des städtischen Logos durch die „Bürgerstreife Radevormwald““ (ANT-II-4) hiermit zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Radevormwald.
Den Antrag „Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kurve Wuppertalstr. Ecke Kurzestr.“ (ANT-II-4) stelle ich ersatzweise zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder zur nächstfolgenden Sitzung des AKTV, je nachdem, welcher Ausschuss zum nächstliegenden Zeitpunkt tagt. Auch diese Angelegenheit zur Verkehrssicherheit sollte nicht unbeachtet bleiben und doch möglichst zeitnah behandelt werden.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen
-Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Beschwerde gegen den Ausschluss von Ratsmitgliedern als Zuhörer von den Sitzungen des Ältestenrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die o.g. Entscheidung des Bürgermeisters vom 18. August 2014 lege ich hiermit Beschwerde ein. Sie ist mit der Geschäftsordnung NRW (GO NRW) nicht vereinbar. In dieser heißt es in § 58 (1):

„An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschußmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; …“

Ich bin Mitglied des Rates der Stadt Radevormwald. Somit stand mir das o.g. Recht, als Zuhörer an der 1. Sitzung des Ältestenrats vom 18. August 2014 teilzunehmen, grundsätzlich zu. Hierauf habe ich mich berufen, wurde aber dennoch der Sitzung durch den Bürgermeister verwiesen, da meine Anwesenheit „nicht erwünscht“ wäre und der Ältestenrat „ein Gremium [sei], dass unter ganz anderen Kriterien zusammengesetzt wurde“.

Ich hatte an der Teilnahme ein besonderes Interesse, da ein Antrag behandelt wurde, den ich zur 1. Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2014 eingebracht hatte (s. Anlage 1, Antrag ANT-II-1, u. Anlage 2, Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt, S. 15).
Hierzu heißt es in § 58 (1) der GO NRW weiter:

„Wird in einer Ausschußsitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuß nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“

Auch die Wahrnehmung dieses Rechtes wurde mir durch die Entscheidung des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Es ist daher festzustellen, dass die Entscheidung des Bürgermeisters nicht rechtmäßig war.
Es muss somit gewährleistet werden, dass künftig Mitglieder des Rates wieder an allen Sitzungen der Gremien des Rates der Stadt als Zuhörer teilnehmen können.
Der Bürgermeister der Stadt Radevormwald hat hierfür Sorge zu tragen und ist dazu anzuhalten.

Ich bitte um Antwort möglichst noch in der laufenden Woche, da bereits am kommenden Montag, den 25. August, der Rat der Stadt Radevormwald zu seiner 2. Sitzung zusammenkommt und es vorteilhaft wäre, wenn ein Ergebnis in dieser Angelegenheit hierzu bereits vorliegen würde.

Ich danke vielmals im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Fritz Sebastian Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

Das LINKE FORUM hat in dieser Angelegenheit eine Pressemitteilung veröffentlicht, die hier gelesen werden kann.

 

Bundeswehr: Bürgermeister will Jugendliche vor Datenweitergabe nicht informieren

„Die Verwaltung hat nicht die Aufgabe, die Bürger über die Anwendung jedes Gesetzes zu informieren. Der Bürger wird durch das Gesetz selbst informiert. Für wie unmündig halten Sie die Bürger eigentlich?“

Mit diesen Worten versuchte Bürgermeister Dr. Korsten in der letzten Ratssitzung in Radevormwald den Antrag der LINKEN vom Tisch zu wischen, in dem diese gefordert hatte, dass die jugendlichen Bürger und ihre Eltern über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden sollten.

Der Hintergrund ist, dass seit der Abschaffung der Wehrpflicht die Bundeswehr zum Zweck der Anwerbung neuer Rekruten die Daten aller – also auch der weiblichen – Jugendlichen erhält, die im nächsten Jahr volljährig werden; sofern diese oder ihre Eltern nicht widersprechen! Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wie auch die Möglichkeit der Löschung der Daten im Nachhinein sollte in dem von der LINKEN geforderten jährlichen Anschreiben an alle Jugendlichen, deren Daten im jeweiligen Jahr weitergegeben werden sollen, ebenfalls hingewiesen werden.

Weiterlesen